Die Auftraggeberin AOK Bayern – Die Gesundheitskasse schreibt in diesem offenen Verfahren einen Rahmenvertrag über die datenschutzgerechte Entsorgung und Vernichtung von daten-schutzrelevanten Materialien für die Standorte der Auftraggeberin gemäß DIN 66399 nach Schutzklasse 3 in der Sicherheitsstufe P 4 für den Zeitraum vom 1.3.2019 bis 28.2.2021 (mit Verlän-gerungsoption) aus. Zudem besitzt die Auftraggeberin eine einseitige Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Der Auftragnehmer stellt hierfür verschließbare Sicherheitsbehälter (Container) zur Verfügung. Die Abholung erfolgt nach einem festgelegten Turnus, sowie nach telefonischer Aufforderung durch die Auftraggeberin, innerhalb von 3 Arbeitstagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Referenznummer: 2018-07#200
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin AOK Bayern – Die Gesundheitskasse schreibt in diesem offenen Verfahren einen Rahmenvertrag über die datenschutzgerechte Entsorgung und Vernichtung von daten-schutzrelevanten Materialien für die Standorte der Auftraggeberin gemäß DIN 66399 nach Schutzklasse 3 in der Sicherheitsstufe P 4 für den Zeitraum vom 1.3.2019 bis 28.2.2021 (mit Verlän-gerungsoption) aus. Zudem besitzt die Auftraggeberin eine einseitige Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Der Auftragnehmer stellt hierfür verschließbare Sicherheitsbehälter (Container) zur Verfügung. Die Abholung erfolgt nach einem festgelegten Turnus, sowie nach telefonischer Aufforderung durch die Auftraggeberin, innerhalb von 3 Arbeitstagen.
Die Auftraggeberin AOK Bayern – Die Gesundheitskasse schreibt in diesem offenen Verfahren einen Rahmenvertrag über die datenschutzgerechte Entsorgung und Vernichtung von daten-schutzrelevanten Materialien für die Standorte der Auftraggeberin gemäß DIN 66399 nach Schutzklasse 3 in der Sicherheitsstufe P 4 für den Zeitraum vom 1.3.2019 bis 28.2.2021 (mit Verlän-gerungsoption) aus. Zudem besitzt die Auftraggeberin eine einseitige Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Der Auftragnehmer stellt hierfür verschließbare Sicherheitsbehälter (Container) zur Verfügung. Die Abholung erfolgt nach einem festgelegten Turnus, sowie nach telefonischer Aufforderung durch die Auftraggeberin, innerhalb von 3 Arbeitstagen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-11-28 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-30 📅
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2021-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 231-527916
ABl. S-Ausgabe: 231
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaft – Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern und diese auf etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel, Unsicherheiten oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese durch unverzügliche Rückfragen bei der Auftraggeberin aufzuklären. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme bei der Erstellung des Angebots, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Die Bieter werden gebeten, Fragen an die Vergabestelleausschließlich über den Kommunikationsbereich der E-Vergabelösung zu stellen. Hierzu ist die kostenlose Registrierung des Unternehmens auf www.dtvp.de erforderlich. Fragen und Hinweise sind in deutscher Sprache zu formulieren. Soweit die Fragen auf die Identität oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Fragenstellers schließen lassen, werden die Bieter gebeten, ihre Fragen entsprechend zu anonymisieren. Auf der Internetseitewww.dtvp.de werden im Kommunikationsbereich zu dieser Ausschreibung zeitnah Antwortlisten erstellt, die die Bieter ohne Registrierung einsehen können und die sie dort selbstständig herunterladen müssen. Es obliegt den Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. Bieter, die sich bei Abruf dieser Vergabeunterlagen registriert haben, werden per E-Mail benachrichtigt, wenn abrufbare Informationen vorhanden sind.
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der AOK Bayern unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der AOK Bayern gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der AOK Bayern gerügt werden.
Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammerstellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht ab helfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 und § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRGYY4B
Bietergemeinschaft – Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern und diese auf etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel, Unsicherheiten oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese durch unverzügliche Rückfragen bei der Auftraggeberin aufzuklären. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme bei der Erstellung des Angebots, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Die Bieter werden gebeten, Fragen an die Vergabestelleausschließlich über den Kommunikationsbereich der E-Vergabelösung zu stellen. Hierzu ist die kostenlose Registrierung des Unternehmens auf www.dtvp.de erforderlich. Fragen und Hinweise sind in deutscher Sprache zu formulieren. Soweit die Fragen auf die Identität oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Fragenstellers schließen lassen, werden die Bieter gebeten, ihre Fragen entsprechend zu anonymisieren. Auf der Internetseitewww.dtvp.de werden im Kommunikationsbereich zu dieser Ausschreibung zeitnah Antwortlisten erstellt, die die Bieter ohne Registrierung einsehen können und die sie dort selbstständig herunterladen müssen. Es obliegt den Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. Bieter, die sich bei Abruf dieser Vergabeunterlagen registriert haben, werden per E-Mail benachrichtigt, wenn abrufbare Informationen vorhanden sind.
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der AOK Bayern unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der AOK Bayern gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der AOK Bayern gerügt werden.
Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammerstellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht ab helfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 und § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRGYY4B
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Region Nordbayern 114 Standorte
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin AOK Bayern – Die Gesundheitskasse schreibt in diesem offenen Verfahren einen Rahmenvertrag über die datenschutzgerechte Entsorgung und Vernichtung von daten-schutzrelevanten Materialien für die Standorte der Auftraggeberin gemäß DIN 66399 nach Schutz-klasse 3 in der Sicherheitsstufe P 4 für den Zeitraum vom 1.3.2019 bis 28.2.2021 (mit Verlän-gerungsoption) aus. Zudem besitzt die Auftraggeberin eine einseitige Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Der Auftragnehmer stellt hierfür verschließbare Sicherheitsbehälter (Container) zur Verfügung. Die Abholung erfolgt nach einem festgelegten Turnus, sowie nach telefonischer Aufforderung durch die Auftraggeberin, innerhalb von 3 Arbeitstagen.
Die Auftraggeberin AOK Bayern – Die Gesundheitskasse schreibt in diesem offenen Verfahren einen Rahmenvertrag über die datenschutzgerechte Entsorgung und Vernichtung von daten-schutzrelevanten Materialien für die Standorte der Auftraggeberin gemäß DIN 66399 nach Schutz-klasse 3 in der Sicherheitsstufe P 4 für den Zeitraum vom 1.3.2019 bis 28.2.2021 (mit Verlän-gerungsoption) aus. Zudem besitzt die Auftraggeberin eine einseitige Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Der Auftragnehmer stellt hierfür verschließbare Sicherheitsbehälter (Container) zur Verfügung. Die Abholung erfolgt nach einem festgelegten Turnus, sowie nach telefonischer Aufforderung durch die Auftraggeberin, innerhalb von 3 Arbeitstagen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin besitzt eine einseitige Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Bezeichnung des Loses: Region Südbayern 87 Standorte
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin AOK Bayern – Die Gesundheitskasse schreibt in diesem offenen Verfahren einen Rahmenvertrag über die datenschutzgerechte Entsorgung und Vernichtung von daten-schutzrelevanten Materialien für die Standorte der Auftraggeberin gemäß DIN 66399 nach Schutz-klasse 3 in der Sicherheitsstufe P 4 für den Zeitraum vom 1.3.2019 bis 28.2.2021 (mit Verlän-gerungsoption) aus. Zudem besitzt die Auftraggeberin eine einseitige Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Der Auftragnehmer stellt hierfür verschließbare Sicherheitsbehäl-ter (Container) zur Verfügung. Die Abholung erfolgt nach einem festgelegten Turnus, sowie nach telefonischer Aufforderung durch die Auftraggeberin, innerhalb von 3 Arbeitstagen.
Die Auftraggeberin AOK Bayern – Die Gesundheitskasse schreibt in diesem offenen Verfahren einen Rahmenvertrag über die datenschutzgerechte Entsorgung und Vernichtung von daten-schutzrelevanten Materialien für die Standorte der Auftraggeberin gemäß DIN 66399 nach Schutz-klasse 3 in der Sicherheitsstufe P 4 für den Zeitraum vom 1.3.2019 bis 28.2.2021 (mit Verlän-gerungsoption) aus. Zudem besitzt die Auftraggeberin eine einseitige Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Der Auftragnehmer stellt hierfür verschließbare Sicherheitsbehäl-ter (Container) zur Verfügung. Die Abholung erfolgt nach einem festgelegten Turnus, sowie nach telefonischer Aufforderung durch die Auftraggeberin, innerhalb von 3 Arbeitstagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
81739 München
Die Erfüllungsstandorte entnehmen Sie bitte den Anlagen A7 A und Anlage A7B.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Anlage A 1: Angebotsformular,
— Anlage A 2: Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ für den Bieter, ggf. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und ggf. für jedes Drittunternehmen,
— ggf. Anlage A 3: Formular „Bietergemeinschaftserklärung“,
— ggf. Anlage A 4: Formular „Verzeichnis der Drittunternehmen“,
— ggf. Anlage A 5: Formular „Verpflichtungserklärung Drittunternehmen“ für jedes Drittunter-nehmen. Verpflichtungserklärungen können bereits bei Angebots-abgabe, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot für die Zuschlagserteilung vorge-sehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern), einge-reicht werden,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— ggf. Anlage A 5: Formular „Verpflichtungserklärung Drittunternehmen“ für jedes Drittunter-nehmen. Verpflichtungserklärungen können bereits bei Angebots-abgabe, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot für die Zuschlagserteilung vorge-sehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern), einge-reicht werden,
— Anlage A 8: Rahmenvertrag Lieferung Kuverts (2-fach),
— Anlage A 9: Datenschutzvertrag (2-fach),
— Anlage A 9: Anhänge zum Datenschutzvertrag A-F,
— Anlage A 10: Referenzen,
— Anlage A 11: Nachweis Versicherungen,
— Kopie Versicherungspolice,
— Anlage A 12: Eigenerklärung zur Vernichtung gemäß DIN 66399, Schutzklasse 3 in der Si-cherheitsstufe P 4,
— Anlage A 13-1: Preisblatt Los 1,
— Anlage A 13-2: Preisblatt Los 2,
— Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar,
— Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 KrW-/ AbfG bzw. § 56 KrWG oder vergleichbar,
— Nachweis einer gültigen Zertifizierung Datenschutzgütesiegel nach Datenschutzgütesiegelverordnung nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für das Daten- und In-formationssicherheitsmanagementsystem oder vergleichbar,
— Detaillierte Darstellung des Fuhrparks des Bieters,
— Detaillierte Darstellung der technischen Ausrüstung, insbesondere der Sicherheitscontainer und Vernichtungsanlagen unter Angabe der Anzahl und der Kapazitäten.
Anmerkung: Die Anlagen A8, A9 sind jeweils 2-fach im Original und die weiter ge-nannten Anlagen sind 1-fach im Original einzureichen. Bei einer elektronischen Abgabe jeweils in PDF-Form einfach
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Versicherungsnachweise:
Mindestdeckungssummen:
1) Personen- und/oder Sachschäden einschließlich Umweltschäden und Feuerhaftung-schäden sowie Datenschutzverletzungen: Versicherungssumme 5 Mio. EUR;
2) Reine Vermögensschäden sowie Datenschutzverletzungen: Versicherungssumme 1 Mio. EUR
Durch die Haftpflichtversicherungen sind auch solche Schäden abzudecken, die dadurch entstehen, dass infolge einer Datenschutzverletzung durch den Auftragnehmer oder seines Personals Schadenersatzansprüche nach § 82 SGB X in Verb. Art. 82 EU-DSGVO gegen über der Auftraggeberin geltend gemacht werden können.
Durch die Haftpflichtversicherungen sind auch solche Schäden abzudecken, die dadurch entstehen, dass infolge einer Datenschutzverletzung durch den Auftragnehmer oder seines Personals Schadenersatzansprüche nach § 82 SGB X in Verb. Art. 82 EU-DSGVO gegen über der Auftraggeberin geltend gemacht werden können.
— siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Bietergemeinschaft – Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern und diese auf etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel, Unsicherheiten oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese durch unverzügliche Rückfragen bei der Auftraggeberin aufzuklären. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme bei der Erstellung des Angebots, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Die Bieter werden gebeten, Fragen an die Vergabestelleausschließlich über den Kommunikationsbereich der E-Vergabelösung zu stellen. Hierzu ist die kostenlose Registrierung des Unternehmens auf www.dtvp.de erforderlich. Fragen und Hinweise sind in deutscher Sprache zu formulieren. Soweit die Fragen auf die Identität oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Fragenstellers schließen lassen, werden die Bieter gebeten, ihre Fragen entsprechend zu anonymisieren. Auf der Internetseitewww.dtvp.de werden im Kommunikationsbereich zu dieser Ausschreibung zeitnah Antwortlisten erstellt, die die Bieter ohne Registrierung einsehen können und die sie dort selbstständig herunterladen müssen. Es obliegt den Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. Bieter, die sich bei Abruf dieser Vergabeunterlagen registriert haben, werden per E-Mail benachrichtigt, wenn abrufbare Informationen vorhanden sind.
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern und diese auf etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel, Unsicherheiten oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese durch unverzügliche Rückfragen bei der Auftraggeberin aufzuklären. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme bei der Erstellung des Angebots, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Die Bieter werden gebeten, Fragen an die Vergabestelleausschließlich über den Kommunikationsbereich der E-Vergabelösung zu stellen. Hierzu ist die kostenlose Registrierung des Unternehmens auf www.dtvp.de erforderlich. Fragen und Hinweise sind in deutscher Sprache zu formulieren. Soweit die Fragen auf die Identität oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Fragenstellers schließen lassen, werden die Bieter gebeten, ihre Fragen entsprechend zu anonymisieren. Auf der Internetseitewww.dtvp.de werden im Kommunikationsbereich zu dieser Ausschreibung zeitnah Antwortlisten erstellt, die die Bieter ohne Registrierung einsehen können und die sie dort selbstständig herunterladen müssen. Es obliegt den Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. Bieter, die sich bei Abruf dieser Vergabeunterlagen registriert haben, werden per E-Mail benachrichtigt, wenn abrufbare Informationen vorhanden sind.
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der AOK Bayern unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der AOK Bayern gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der AOK Bayern gerügt werden.
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der AOK Bayern unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der AOK Bayern gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der AOK Bayern gerügt werden.
Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammerstellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht ab helfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 und § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammerstellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht ab helfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 und § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRGYY4B
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der AOK Bayern unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der AOK Bayern gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der AOK Bayern gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der AOK Bayern unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der AOK Bayern gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der AOK Bayern gerügt werden.
Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht ab helfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 und § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht ab helfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 und § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 231-527916 (2018-11-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin AOK Bayern – Die Gesundheitskasse schrieb in diesem offenen Verfahren einen Rahmenvertrag über die datenschutzgerechte Entsorgung und Vernichtung von datenschutzrelevanten Materialien für die Standorte der Auftraggeberin gemäß DIN 66399 nach Schutzklasse 3 in der Sicherheitsstufe P 4 für den Zeitraum vom 1.3.2019 bis 28.2.2021 (mit Verlängerungsoption) aus. Zudem besitzt die Auftraggeberin eine einseitige Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Der Auftragnehmer stellt hierfür verschließbare Sicherheitsbehälter (Container) zur Verfügung. Die Abholung erfolgt nach einem festgelegten Turnus, sowie nach telefonischer Aufforderung durch die Auftraggeberin, innerhalb von 3 Arbeitstagen.
Die Auftraggeberin AOK Bayern – Die Gesundheitskasse schrieb in diesem offenen Verfahren einen Rahmenvertrag über die datenschutzgerechte Entsorgung und Vernichtung von datenschutzrelevanten Materialien für die Standorte der Auftraggeberin gemäß DIN 66399 nach Schutzklasse 3 in der Sicherheitsstufe P 4 für den Zeitraum vom 1.3.2019 bis 28.2.2021 (mit Verlängerungsoption) aus. Zudem besitzt die Auftraggeberin eine einseitige Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Der Auftragnehmer stellt hierfür verschließbare Sicherheitsbehälter (Container) zur Verfügung. Die Abholung erfolgt nach einem festgelegten Turnus, sowie nach telefonischer Aufforderung durch die Auftraggeberin, innerhalb von 3 Arbeitstagen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Auftraggeberin AOK Bayern – Die Gesundheitskasse schrieb in diesem offenen Verfahren einen Rahmenvertrag über die datenschutzgerechte Entsorgung und Vernichtung von datenschutzrelevanten Materialien für die Standorte der Auftraggeberin gemäß DIN 66399 nach Schutz-klasse 3 in der Sicherheitsstufe P 4 für den Zeitraum vom 1.3.2019 bis 28.2.2021 (mit Verlängerungsoption) aus. Zudem besitzt die Auftraggeberin eine einseitige Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Der Auftragnehmer stellt hierfür verschließbare Sicherheitsbehälter (Container) zur Verfügung. Die Abholung erfolgt nach einem festgelegten Turnus, sowie nach telefonischer Aufforderung durch die Auftraggeberin, innerhalb von 3 Arbeitstagen.
Die Auftraggeberin AOK Bayern – Die Gesundheitskasse schrieb in diesem offenen Verfahren einen Rahmenvertrag über die datenschutzgerechte Entsorgung und Vernichtung von datenschutzrelevanten Materialien für die Standorte der Auftraggeberin gemäß DIN 66399 nach Schutz-klasse 3 in der Sicherheitsstufe P 4 für den Zeitraum vom 1.3.2019 bis 28.2.2021 (mit Verlängerungsoption) aus. Zudem besitzt die Auftraggeberin eine einseitige Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Der Auftragnehmer stellt hierfür verschließbare Sicherheitsbehälter (Container) zur Verfügung. Die Abholung erfolgt nach einem festgelegten Turnus, sowie nach telefonischer Aufforderung durch die Auftraggeberin, innerhalb von 3 Arbeitstagen.
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr
s. Vertrag Anlage A8
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Carl-Wery-Str. 28
Die Erfüllungsstandorte entnehmen Sie bitte den Anlagen…
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-12 📅
Name: documentus Bayern GmbH
Postanschrift: Ziegeleistraße 13
Postort: Gersthofen
Postleitzahl: 86368
Land: Deutschland 🇩🇪 Augsburg, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE02
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der AOK Bayern unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der AOK Bayern gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der AOK Bayern gerügt werden. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht ab helfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 und § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der AOK Bayern unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der AOK Bayern gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der AOK Bayern gerügt werden. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht ab helfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 und § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.