Gegenstand dieses Auftrages ist die gesamtkoordinierende Begleitung der Aktivitäten des Aktionsbündnisses Klimaschutz. Dies beinhaltet die fachlich-inhaltliche Begleitung der Aktivitäten des Aktionsbündnisses mit der fachlich-inhaltlichen Vor- und Nachbereitung der zweimal pro Jahr (Frühjahr/Herbst) stattfindenden Sitzungen des Bündnisses mit je ca. 200 Personen in Berlin (Zentrum) sowie optional weiterer Sitzungen. Darüber hinaus sind die weiteren Aktivitäten des Bündnisses zu begleiten. Hierzu zählen die jährliche Stellungnahme zum Klimaschutzbericht und die Beantwortung von Anfragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Auftrages ist die gesamtkoordinierende Begleitung der Aktivitäten des Aktionsbündnisses Klimaschutz. Dies beinhaltet die fachlich-inhaltliche Begleitung der Aktivitäten des Aktionsbündnisses mit der fachlich-inhaltlichen Vor- und Nachbereitung der zweimal pro Jahr (Frühjahr/Herbst) stattfindenden Sitzungen des Bündnisses mit je ca. 200 Personen in Berlin (Zentrum) sowie optional weiterer Sitzungen. Darüber hinaus sind die weiteren Aktivitäten des Bündnisses zu begleiten. Hierzu zählen die jährliche Stellungnahme zum Klimaschutzbericht und die Beantwortung von Anfragen.
Gegenstand dieses Auftrages ist die gesamtkoordinierende Begleitung der Aktivitäten des Aktionsbündnisses Klimaschutz. Dies beinhaltet die fachlich-inhaltliche Begleitung der Aktivitäten des Aktionsbündnisses mit der fachlich-inhaltlichen Vor- und Nachbereitung der zweimal pro Jahr (Frühjahr/Herbst) stattfindenden Sitzungen des Bündnisses mit je ca. 200 Personen in Berlin (Zentrum) sowie optional weiterer Sitzungen. Darüber hinaus sind die weiteren Aktivitäten des Bündnisses zu begleiten. Hierzu zählen die jährliche Stellungnahme zum Klimaschutzbericht und die Beantwortung von Anfragen.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de🌏
E-Mail: j.tjudjumow@fz-juelich.de📧
Fax: +49 30201993334 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E87687227🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E87687227🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-11-29 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 232-530470
ABl. S-Ausgabe: 232
Zusätzliche Informationen
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Auftrages ist die gesamtkoordinierende Begleitung der Aktivitäten des Aktionsbündnisses Klimaschutz. Dies beinhaltet die fachlich-inhaltliche Begleitung der Aktivitäten des Aktionsbündnisses mit der fachlich-inhaltlichen Vor- und Nachbereitung der zweimal pro Jahr (Frühjahr/Herbst) stattfindenden Sitzungen des Bündnisses mit je ca. 200 Personen in Berlin (Zentrum) sowie optional weiterer Sitzungen. Darüber hinaussind die weiteren Aktivitäten des Bündnisses zu begleiten. Hierzu zählen die jährliche Stellungnahme zum Klimaschutzbericht und die Beantwortung von Anfragen.
Gegenstand dieses Auftrages ist die gesamtkoordinierende Begleitung der Aktivitäten des Aktionsbündnisses Klimaschutz. Dies beinhaltet die fachlich-inhaltliche Begleitung der Aktivitäten des Aktionsbündnisses mit der fachlich-inhaltlichen Vor- und Nachbereitung der zweimal pro Jahr (Frühjahr/Herbst) stattfindenden Sitzungen des Bündnisses mit je ca. 200 Personen in Berlin (Zentrum) sowie optional weiterer Sitzungen. Darüber hinaussind die weiteren Aktivitäten des Bündnisses zu begleiten. Hierzu zählen die jährliche Stellungnahme zum Klimaschutzbericht und die Beantwortung von Anfragen.
Arbeitspaket 1: Arbeitsplanung/Konzeptionierung:
1.1) Gesamtplanung;
1.2) 10 Besprechungen mit der Auftraggeberin;
Arbeitspaket 2: Koordinierung der Durchführung und Nachbereitung von acht Sitzungen des Aktionsbündnisses Klimaschutz;
Arbeitspaket 3: Begleitung des Bündnisses:
3.1) Gesamtkoordinierung von bis zu 25 themenspezifischen Workshops von Teilen des Bündnisses (Option);
3.2) Anlaufstelle für Anfragen;
3.3) Koordinieren der Stellungnahme des Bündnisses zum Klimaschutzbericht;
Arbeitspaket 4: Öffentlichkeitsarbeit und Breitenwirkung:
4.1) Darstellung der Aktivitäten auf der BMU-Website;
4.2) Einrichtung und Nutzung von Social Media Accounts.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Optionen:
Zwischen den regulären Sitzungen des Aktionsbündnisses im Frühjahr und Herbst (ggf. auch an den Sitzungstagen), ist es möglich, dass zu spezifischen Themen, insbesondere den einzelnen Klimaschutzsektoren und Handlungsbereichen entsprechend dem Klimaschutzplan 2050 (Energiewirtschaft, Gebäudebereich, Mobilität, Industrie, Landwirtschaft, Landnutzung und Forstwirtschaft, übergreifende Maßnahmen) Teile des Bündnisses (voraussichtlich bis zu 30 Personen) zu einzelnen Workshops eingeladen werden. Die halbtägigen Workshops sollen in Berlin stattfinden. Die Gesamtzahl der Workshops über die gesamte Laufzeit des Vorhabens ist auf 25 begrenzt. Die Termine sind frühzeitig – mindestens 8 Wochen zuvor – mit der Auftraggeberin abzustimmen. Die Gesamtkoordinierung für eine erfolgreiche Durchführung der Workshops liegt bei der Auftragnehmerin.
Zwischen den regulären Sitzungen des Aktionsbündnisses im Frühjahr und Herbst (ggf. auch an den Sitzungstagen), ist es möglich, dass zu spezifischen Themen, insbesondere den einzelnen Klimaschutzsektoren und Handlungsbereichen entsprechend dem Klimaschutzplan 2050 (Energiewirtschaft, Gebäudebereich, Mobilität, Industrie, Landwirtschaft, Landnutzung und Forstwirtschaft, übergreifende Maßnahmen) Teile des Bündnisses (voraussichtlich bis zu 30 Personen) zu einzelnen Workshops eingeladen werden. Die halbtägigen Workshops sollen in Berlin stattfinden. Die Gesamtzahl der Workshops über die gesamte Laufzeit des Vorhabens ist auf 25 begrenzt. Die Termine sind frühzeitig – mindestens 8 Wochen zuvor – mit der Auftraggeberin abzustimmen. Die Gesamtkoordinierung für eine erfolgreiche Durchführung der Workshops liegt bei der Auftragnehmerin.
Durch den Auftragnehmer sind zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der themenspezifischen Workshops des Aktionsbündnisses u.a. folgende Leistungen zu erbringen:
Inhaltliche Vorbereitung der themenspezifischen Workshops in Absprache mit der Auftraggeberin (inklusive Bereitstellung von themenbezogenen Sitzungsunterlagen für die Teilnehmer/innen);
Moderation der Workshops durch eine/n erfahrene/n Moderator/in;
Erstellung eines Ergebnisprotokolls der einzelnen Workshops und Vorlage desselben in elektronischer Form zur Abstimmung mit der Auftraggeberin jeweils eine Woche nach der Veranstaltung;
Elektronisches Versenden des abgestimmten Ergebnisprotokolls und der durch die Veranstaltungsagentur zur Verfügung gestellten Teilnehmerliste an alle Teilnehmer/innen.
Zusätzliche Informationen: Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen und weiterführenden, veröffentlichten Unterlagen! Hier ein Kurzauszug:
Beschreibung des Bieters bzw. des federführenden Mitglieds der Bietergemeinschaft (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. des/der notwendigen Unterauftragnehmer/s (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
Beschreibung des Bieters bzw. des federführenden Mitglieds der Bietergemeinschaft (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. des/der notwendigen Unterauftragnehmer/s (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer für den Fall eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift des notwendigen Unterauftragnehmers zu benennen (Formblatt „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“).
Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer für den Fall eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift des notwendigen Unterauftragnehmers zu benennen (Formblatt „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“).
Es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen werden. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben (Formblatt „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“).
Es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen werden. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben (Formblatt „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“).
Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft und die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Name und Anschrift des Unternehmens anzugeben sowie das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen werden wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben (Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft“).
Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft und die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Name und Anschrift des Unternehmens anzugeben sowie das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen werden wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben (Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft“).
Vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB unter Nutzung der Formblätter „Erklärung nach § 123 GWB“ und „Erklärung nach § 124 GWB“ einzureichen.
Vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB unter Nutzung der Formblätter „Erklärung nach § 123 GWB“ und „Erklärung nach § 124 GWB“ einzureichen.
Eine Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) ist von jedem Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/notwendigen Unterauftragnehmer unter Nutzung des Formblatts „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG)" abzugeben.
Eine Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) ist von jedem Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/notwendigen Unterauftragnehmer unter Nutzung des Formblatts „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG)" abzugeben.
Gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs. 2 MiLoG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an. Hierzu hat der Bieter/Konsortialpartner/notwendige Unterauftragnehmer das den Vergabeunterlagen beigefügte Datenabfrageblatt ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
Gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs. 2 MiLoG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an. Hierzu hat der Bieter/Konsortialpartner/notwendige Unterauftragnehmer das den Vergabeunterlagen beigefügte Datenabfrageblatt ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen und weiterführenden, veröffentlichten Unterlagen! Hier ein Kurzauszug:
Erklärung über den Gesamtumsatz jedes Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz jedes Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen und weiterführenden, veröffentlichten Unterlagen! Hier ein Kurzauszug:
Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der 3-Jahres-Frist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der 3-Jahres-Frist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet.
Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
Abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt;
Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen).
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1) Erfahrungen in der Projekt- und Teamleitung (mindestens von der Projektleitung nachzuweisen);
2) Erfahrungen im Bereich Projektmanagement;
3) Kenntnisse in mindestens einem der wissenschaftlichen Forschungsbereiche Klimaschutz oder Umwelt;
4) Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen ab 100 Teilnehmern;
5) Erfahrungen mit der wissenschaftlichen Unterstützung politischer Prozesse/Akteure im Bereich der Klimapolitik auf Bundesebene (z. B. durch Mitwirkung an Studien oder an Beteiligungsverfahren im Bereich Klimapolitik);
6) Erfahrungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.
Es sind zum Punkt 1) eine Referenz der Projektleitung und zu den Punkten 2) bis 6) jeweils mindestens 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und der Projektleitung) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien 1) bis 6) zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es sind zum Punkt 1) eine Referenz der Projektleitung und zu den Punkten 2) bis 6) jeweils mindestens 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und der Projektleitung) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien 1) bis 6) zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Projektbezeichnung;
Projektlaufzeit;
Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes;
Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers.
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers.
Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage „Hinweise für Zahlungsempfänger“.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben.
Zu den Teilnahmebedingungen siehe unter III.1).
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagenzu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden auf der Plattform „subreport“ unter https://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID E87687227 (https://www.subreport.de/E87687227) kostenlos zur Verfügung gestellt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter https://www.subreport.de mit der ELVIS-ID E87687227 ein (https://www.subreport.de/E87687227). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 4.1.2019 zu stellen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform „subreport“ (https://www.subreport.de/E87687227) zur Kenntnis gegeben. Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen in der Zeit vom 22.12.2018 bis einschließlich 1.1.2019 aufgrund von Betriebsferien beim PtJ nicht beantwortet werden können. Bei Bieterfragen, die nach dem 19.12.2018, 12.00 Uhr, eingehen, kann eine Beantwortung bis zum 21.12.2018 nicht mehr gewährleistet werden. Eine Bearbeitung erfolgt dann fristwahrend im neuen Jahr. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter, die sich über die Vergabeplattform „subreport“ registriert haben, werden über die Plattform informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform abrufbar sind.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagenzu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden auf der Plattform „subreport“ unter https://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID E87687227 (https://www.subreport.de/E87687227) kostenlos zur Verfügung gestellt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter https://www.subreport.de mit der ELVIS-ID E87687227 ein (https://www.subreport.de/E87687227). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 4.1.2019 zu stellen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform „subreport“ (https://www.subreport.de/E87687227) zur Kenntnis gegeben. Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen in der Zeit vom 22.12.2018 bis einschließlich 1.1.2019 aufgrund von Betriebsferien beim PtJ nicht beantwortet werden können. Bei Bieterfragen, die nach dem 19.12.2018, 12.00 Uhr, eingehen, kann eine Beantwortung bis zum 21.12.2018 nicht mehr gewährleistet werden. Eine Bearbeitung erfolgt dann fristwahrend im neuen Jahr. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter, die sich über die Vergabeplattform „subreport“ registriert haben, werden über die Plattform informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform abrufbar sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes -
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kotaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs.1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kotaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs.1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2018/S 232-530470 (2018-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
3.1 Gesamtkoordinierung von bis zu 25 themenspezifischen Workshops von Teilen des Bündnisses (Option);
3.2 Anlaufstelle für Anfragen;
3.3 Koordinieren der Stellungnahme des Bündnisses zum Klimaschutzbericht.
4.1 Darstellung der Aktivitäten auf der BMU-Website;
4.2 Einrichtung und Nutzung von Social Media Accounts.
Beschreibung der Optionen:
Zwischen den regulären Sitzungen des Aktionsbündnisses im Frühjahr und Herbst (ggf. auch an den Sitzungstagen), ist es möglich, dass zu spezifischen Themen, insbesondere den einzelnen Klimaschutzsektoren und Handlungsbereichen entsprechend dem Klimaschutzplan 2050 (Energiewirtschaft, Gebäudebereich, Mobilität, Industrie, Landwirtschaft, Landnutzung und Forstwirtschaft, übergreifende Maßnahmen) Teile des Bündnisses (voraussichtlich bis zu 30 Personen) zu einzelnen Workshops eingeladen werden. Die halbtägigen Workshops sollen in Berlin stattfinden. Die Gesamtzahl der Workshops über die gesamte Laufzeit des Vorhabens ist auf 25 begrenzt. Die Termine sind frühzeitig – mindestens 8 Wochen zuvor – mit der Auftraggeberin abzustimmen. Die Gesamtkoordinierung für eine erfolgreiche Durchführung der Workshops liegt bei der Auftragnehmerin. Durch den Auftragnehmer sind zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der themenspezifischen Workshops des Aktionsbündnisses u. a. folgende Leistungen zu erbringen:
Zwischen den regulären Sitzungen des Aktionsbündnisses im Frühjahr und Herbst (ggf. auch an den Sitzungstagen), ist es möglich, dass zu spezifischen Themen, insbesondere den einzelnen Klimaschutzsektoren und Handlungsbereichen entsprechend dem Klimaschutzplan 2050 (Energiewirtschaft, Gebäudebereich, Mobilität, Industrie, Landwirtschaft, Landnutzung und Forstwirtschaft, übergreifende Maßnahmen) Teile des Bündnisses (voraussichtlich bis zu 30 Personen) zu einzelnen Workshops eingeladen werden. Die halbtägigen Workshops sollen in Berlin stattfinden. Die Gesamtzahl der Workshops über die gesamte Laufzeit des Vorhabens ist auf 25 begrenzt. Die Termine sind frühzeitig – mindestens 8 Wochen zuvor – mit der Auftraggeberin abzustimmen. Die Gesamtkoordinierung für eine erfolgreiche Durchführung der Workshops liegt bei der Auftragnehmerin. Durch den Auftragnehmer sind zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der themenspezifischen Workshops des Aktionsbündnisses u. a. folgende Leistungen zu erbringen:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-19 📅
Name: Navigant Energy Germany GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Mit Abgabe ihres Angebotes unterlagen die Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote nach § 62 der Vergabeverordnung (VgV). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, wurden vor dem Zuschlag gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Mit Abgabe ihres Angebotes unterlagen die Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote nach § 62 der Vergabeverordnung (VgV). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, wurden vor dem Zuschlag gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.