Das Albrecht Ernst-Gymnasium befindet sich in der Trägerschaft des Landkreises Donau-Ries und hat derzeit ca. 800 Schüler. Der Hauptbau des Schulzentrums ist in den Jahren 1973 - 1975 entstanden und wurde in den Jahren 2010 - 2016 generalsaniert.
Die vorhandene Baukonstruktion des eingeschossige Zwischenbau aus den 70er Jahren lässt eine wirtschaftliche und schulfunktionale Sanierung bzw. einen Umbau nicht zu. Aus diesen Gründen hat sich der LK Donau-Ries für einen Ersatzneubau entschieden.
Im Jahr 2015 wurden mehrere Machbarkeitsstudien erstellt. Die favorisierte Lösung wird in der zweiten Stufe des VgV-Verfahrens an die Bewerber verteilt.
Es werden alle Leistungsphasen der Objektplanung (Gebäude) nach der aktuellen HOAI stufenweise beauftragt. Die Erstellung eines Brandschutzkonzepts muss im Rahmen der Lph. 3 und 4 zur Erreichung der Genehmigungsfähigkeit erbracht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Donau-Ries
Postanschrift: Pflegstraße 2
Postort: Donauwörth
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner
Telefon: +49 94129734-10📞
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de📧
Fax: +49 94129734-11 📠
Region: Donau-Ries🏙️
URL: www.donau-ries.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Albrecht-Ernst-Gymnasium ARCH
410/17
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Das Albrecht Ernst-Gymnasium befindet sich in der Trägerschaft des Landkreises Donau-Ries und hat derzeit ca. 800 Schüler. Der Hauptbau des Schulzentrums...”
Kurze Beschreibung
Das Albrecht Ernst-Gymnasium befindet sich in der Trägerschaft des Landkreises Donau-Ries und hat derzeit ca. 800 Schüler. Der Hauptbau des Schulzentrums ist in den Jahren 1973 – 1975 entstanden und wurde in den Jahren 2010 – 2016 generalsaniert.
Die vorhandene Baukonstruktion des eingeschossige Zwischenbau aus den 70er Jahren lässt eine wirtschaftliche und schulfunktionale Sanierung bzw. einen Umbau nicht zu. Aus diesen Gründen hat sich der LK Donau-Ries für einen Ersatzneubau entschieden.
Im Jahr 2015 wurden mehrere Machbarkeitsstudien erstellt. Die favorisierte Lösung wird in der zweiten Stufe des VgV-Verfahrens an die Bewerber verteilt.
Es werden alle Leistungsphasen der Objektplanung (Gebäude) nach der aktuellen HOAI stufenweise beauftragt. Die Erstellung eines Brandschutzkonzepts muss im Rahmen der Lph. 3 und 4 zur Erreichung der Genehmigungsfähigkeit erbracht werden.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 381701.9
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 410834.88
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Architekturentwurf📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Ort der Leistung: Donau-Ries🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Goethestraße 36 86732 Oettingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Albrecht Ernst-Gymnasium in 86732 Oettingen, Goethestraße 36 befindet sich in der Trägerschaft des Landkreises Donau-Ries und hat derzeit ca. 800...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Albrecht Ernst-Gymnasium in 86732 Oettingen, Goethestraße 36 befindet sich in der Trägerschaft des Landkreises Donau-Ries und hat derzeit ca. 800 Schüler.
Der Hauptbau des Schulzentrums ist in den Jahren 1973 – 1975 entstanden und wurde in den Jahren 2010 – 2016 generalsaniert. Seit 2001 wurden außerdem folgende Um- und Erweiterungsbauten durchgeführt:
— 2001 / 2002: Neubau von Klassenräumen östlich des Hauptgebäudes,
— 2006 – 2008: Um- und Erweiterungsbau von Fachklassen nördlich des Hauptgebäudes,
— 2006 / 2007: Anbau eines Ganztagesgebäudes südlich des Hauptgebäudes,
— 2008 – 2009: Neubau einer Turnhalle westlich des Hauptgebäudes.
Aufgabenstellung:
Der eingeschossige Zwischenbau aus den 70er Jahren, welcher sich zwischen dem Hauptgebäude und der nördlichen Erweiterung befindet, beherbergt derzeit in der Hauptsache die Oberstufe, einen Teil der Naturwissenschaften sowie den Kunst-und Werkbereich. Die Belichtung dieses Bereichs erfolgt nahezu ausschließlich über Sheddächer von oben.
Aufgrund der breitflächigen Bauweise sind innenliegende Räume entstanden, die nicht mehr dem heutigen Schulstandard entsprechen. Die vorhandene Baukonstruktion lässt eine wirtschaftliche und schulfunktionale Sanierung bzw. einen Umbau nicht zu. Aus diesen Gründen hat sich der Landkreis Donau-Ries für einen Ersatzneubau entschieden.
Das an der Schule praktizierte pädagogische Konzept der offenen Lernlandschaften stellt neue Rahmenbedingungen für die Betrachtung dieses Gebäudeteils. Der neue Gebäudeteil soll in der Zukunft die flexiblen Klassenzimmer für die 11. und 12. Jahrgangsstufe sowie auch weiterhin einen Teil der Naturwissenschaften aufnehmen. Insgesamt sollen ca. 900 m Hauptnutzfläche in diesem neuen Gebäudeteil untergebracht werden. Im Zuge der momentan laufenden Überarbeitung der Vollzugshinweise der Schulbauverordnung können sich hier noch Änderungen ergeben. Weiterhin soll der Zwischenbau eine optimale Verbindung zwischen Hauptgebäude und der nördlichen Erweiterung ermöglichen.
Für diese Aufgabenstellung wurden im Jahr 2015 mehrere Machbarkeitsstudien erstellt. Nach der Auswertung wurde von den Kreisgremien des Landkreises Donau-Ries eine Studie als Grundlage der weiteren Planungen festgelegt. Die favorisierte Lösung wird in der zweiten Stufe des VgV-Verfahrens an die Bewerber verteilt.
Vertragsgegenstand Objektplanung:
Es werden alle Leistungsphasen der Objektplanung (Gebäude) nach der aktuellen HOAI in einem Stufenvertrag beauftragt. Die Erstellung eines Brandschutzkonzepts muss im Rahmen der Leistungsphasen 3 und 4 zur Erreichung der Genehmigungsfähigkeit erbracht werden. Überarbeitungen des Brandschutzkonzeptes für die angrenzenden Bestandsbauten werden gegebenenfalls als besondere Leistung vergütet.
Für die Maßnahme wird vom Landkreis Donau-Ries die Förderung über FAG-Mittel beantragt. Der Förderantrag wird von der Verwaltung erstellt.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.0 Angaben zur Arbeitsweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.0 Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3.0 Qualität der Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 15
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Lph. 1+2
Stufe 2: Lph. 3+4
Stufe 3: Lph. 5, 6 + 7
Stufe 4: Lph. 8+9” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Laufzeit des Vertrages wird auf voraussichtlich 48 Monate geschätzt. Eine genauere Angabe ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 006-009305
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 410/17
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Architekturbüro Reiner Schlientz
Postanschrift: Heugasse 4
Postort: Nördlingen
Postleitzahl: 86720
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Donau-Ries🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: müllerschurr.architekten
Postanschrift: Birkenweg 11
Postort: Marktoberdorf
Postleitzahl: 87616
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 381701.92
Höchstes Angebot: 410834.86
“Es gilt die HOAI in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung, soweit der Auftragnehmer/die ARGE seinen Geschäftssitz innerhalb des Hoheitsgebietes der...”
Es gilt die HOAI in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung, soweit der Auftragnehmer/die ARGE seinen Geschäftssitz innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland hat und die Leistungen vom Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aus erbracht werden. Zudem gelten die „Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen" gem. HAV-KOM.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Anfragen, Nachfragen etc. sind vorzugsweise nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Alternativ kann die Anfrage per E-Mail erfolgen.
Die Bewerbung selbst muss entweder elektronisch über die Vergabeplattform (unterschriebene Bewerbung in eingescannter Form, nicht als Nachricht sondern über die Funktion „Teilnahmeanträge") oder in Papierform im verschlossenen Umschlag ausschließlich bei der Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner, Hoppestr. 7, Regensburg, eingereicht werden. Sollte die Bewerbung nicht fristgerecht in der Kanzlei eingehen, so ist die Bewerbung vom Verfahren auszuschließen.
Die Formulare sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Vertretungsberechtigung ist, soweit diese sich nicht aus dem Registerauszug ergibt, ggf. durch Vorlage einer Vollmacht nachzuweisen.
Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen" handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYYZR0
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 137-313502 (2018-07-18)