Das DLR-Institut für Vernetzte Energiesysteme in Oldenburg entwickelt Technologien und Konzepte für die zukünftige Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien. Mit seinen Abteilungen Stadt- und Gebäudetechnologien, Energiesystemtechnologie und Energiesystemanalyse widmet sich das Institut systemorientierten Fragestellungen zur intelligenten und effizienten Verknüpfung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr. Im Rahmen dieser Forschungstätigkeiten soll für die Analyse und Vorhersage der räumlichen Variabilität von Solarstrahlung und Solarstromerzeugung in elektrischen Verteilnetzen eine umfangreiche, räumlich verteilte Mess-Infrastruktur beschafft und installiert werden, die mit Hilfe einer großen Zahl von Wolkenkameras und Solarstrahlungssensoren das räumliche Solarstrahlungsfeld abbildet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Referenznummer: Heinemann/ 2018/ All-Sky-Imager-Netzwerk
Kurze Beschreibung:
Das DLR-Institut für Vernetzte Energiesysteme in Oldenburg entwickelt Technologien und Konzepte für die zukünftige Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien. Mit seinen Abteilungen Stadt- und Gebäudetechnologien, Energiesystemtechnologie und Energiesystemanalyse widmet sich das Institut systemorientierten Fragestellungen zur intelligenten und effizienten Verknüpfung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr. Im Rahmen dieser Forschungstätigkeiten soll für die Analyse und Vorhersage der räumlichen Variabilität von Solarstrahlung und Solarstromerzeugung in elektrischen Verteilnetzen eine umfangreiche, räumlich verteilte Mess-Infrastruktur beschafft und installiert werden, die mit Hilfe einer großen Zahl von Wolkenkameras und Solarstrahlungssensoren das räumliche Solarstrahlungsfeld abbildet.
Das DLR-Institut für Vernetzte Energiesysteme in Oldenburg entwickelt Technologien und Konzepte für die zukünftige Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien. Mit seinen Abteilungen Stadt- und Gebäudetechnologien, Energiesystemtechnologie und Energiesystemanalyse widmet sich das Institut systemorientierten Fragestellungen zur intelligenten und effizienten Verknüpfung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr. Im Rahmen dieser Forschungstätigkeiten soll für die Analyse und Vorhersage der räumlichen Variabilität von Solarstrahlung und Solarstromerzeugung in elektrischen Verteilnetzen eine umfangreiche, räumlich verteilte Mess-Infrastruktur beschafft und installiert werden, die mit Hilfe einer großen Zahl von Wolkenkameras und Solarstrahlungssensoren das räumliche Solarstrahlungsfeld abbildet.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) – Oldenburg
Postanschrift: Carl-von-Ossietzky-Str. 15
Postleitzahl: 26129
Postort: Oldenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.dlr.de🌏
E-Mail: detlev.heinemann@dlr.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E87151751🌏
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft im Verfahren vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften (Dokument 5 der Vergabeunterlagen). Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Auftraggeber behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Die Übersendung des Angebotes hat in einem fest verschlossenen Umschlag gemäß der Angebotsaufforderung zu erfolgen. Elektronische Angebote sind nicht zugelassen.
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft im Verfahren vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften (Dokument 5 der Vergabeunterlagen). Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Auftraggeber behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Die Übersendung des Angebotes hat in einem fest verschlossenen Umschlag gemäß der Angebotsaufforderung zu erfolgen. Elektronische Angebote sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 600 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
An insgesamt 34 Standorten in Oldenburg und der Nordwest-Region (Gebietsgröße ca. 50 x 100 km) soll jeweils ein System bestehend aus einer Wolkenkamera, und je nach Standort zusätzlichen Sensoren für Solarstrahlung und weiteren meteorologischen Größen installiert werden (All-Sky Imager Station). An einem der Standorte ist die Installation einer umfangreichen meteorologischen Solarstrahlungs-Messstation vorgesehen (Referenzstation). Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung (Dokument 2) zu entnehmen.
An insgesamt 34 Standorten in Oldenburg und der Nordwest-Region (Gebietsgröße ca. 50 x 100 km) soll jeweils ein System bestehend aus einer Wolkenkamera, und je nach Standort zusätzlichen Sensoren für Solarstrahlung und weiteren meteorologischen Größen installiert werden (All-Sky Imager Station). An einem der Standorte ist die Installation einer umfangreichen meteorologischen Solarstrahlungs-Messstation vorgesehen (Referenzstation). Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung (Dokument 2) zu entnehmen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 600 000 EUR 💰
Dauer: 6 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oldenburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
— Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß §…
… 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
… 124 GWB.
Für vorstehende Erklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular (Dokument 4) zu verwenden, welches auf der unter I.3 genannten Internetseite zur Verfügung steht.
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
— Handelsregisterauszug oder Registerauszug gleichwertiger Art, nicht älter als 3 Monate.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungseinrichtung
Kontakt
Kontaktperson: Detlev Heinemann
Internetadresse: www.dlr.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E87151751🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft im Verfahren vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften (Dokument 5 der Vergabeunterlagen). Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft im Verfahren vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften (Dokument 5 der Vergabeunterlagen). Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Auftraggeber behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Die Übersendung des Angebotes hat in einem fest verschlossenen Umschlag gemäß der Angebotsaufforderung zu erfolgen. Elektronische Angebote sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 080-178631 (2018-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Heinemann / 2018 / All-Sky-Imager Netzwerk
Gesamtwert des Auftrags: 563 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft im Verfahren vertritt und alle Mitgliederbei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Auftraggeber behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Die Übersendung des Angebotes hat in einem fest verschlossenen Umschlag gemäß der Angebotsaufforderung zu erfolgen. Elektronische Angebote sind nicht zugelassen.
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft im Verfahren vertritt und alle Mitgliederbei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Auftraggeber behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Die Übersendung des Angebotes hat in einem fest verschlossenen Umschlag gemäß der Angebotsaufforderung zu erfolgen. Elektronische Angebote sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
An insgesamt 34 Standorten in Oldenburg und der Nordwest-Region (Gebietsgröße ca. 50 x 100 km) soll jeweils ein System bestehend aus einer Wolkenkamera, und je nach Standort zusätzlichen Sensoren für Solarstrahlung und weiteren meteorologischen Größen installiert werden (All-Sky Imager Station). An einem der Standorte ist die Installation einer umfangreichen meteorologischen Solarstrahlungs-Messstation vorgesehen (Referenzstation).
An insgesamt 34 Standorten in Oldenburg und der Nordwest-Region (Gebietsgröße ca. 50 x 100 km) soll jeweils ein System bestehend aus einer Wolkenkamera, und je nach Standort zusätzlichen Sensoren für Solarstrahlung und weiteren meteorologischen Größen installiert werden (All-Sky Imager Station). An einem der Standorte ist die Installation einer umfangreichen meteorologischen Solarstrahlungs-Messstation vorgesehen (Referenzstation).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-01 📅
Name: CSP Services GmbH
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ufer 30
Postort: Köln
Postleitzahl: 51143
Land: Deutschland 🇩🇪 Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 563 500 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft im Verfahren vertritt und alle Mitgliederbei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft im Verfahren vertritt und alle Mitgliederbei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.