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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Alle geforderten Erklärungen / Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Die geforderten Nachweise / Erklärungen (Anlagen) sind sortiert, exakt in der aufgeführten Reihenfolge, kurz und prägnant zusammengefasst, mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z.B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2, usw.). Die Auftraggeberin behält sich die Anwendung des Paragraphen 51 SektVO auch für Teilnahmeanträge vor.
Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
— als Anlage 7: Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar,
— als Anlage 8: Nachweis über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (mindestens 1 Referenz, maximal 3 Referenzen) in vergleichbaren Projekten (Tunnel, Tunnelerneuerungen - keine Rettungsstollen) der Schieneninfrastruktur mit einer Auftragssumme von mindestens 400 000 EUR (in Tabellenform ist anzugeben: Projektname, Auftraggeber unter Angabe des verantwortlichen Projektleiters mit Telefonnummer, Auftragssummen, Leistungsbild / Leistungsumfang / Leistungsphasen).
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3