Verwertung von Altholz der Kat. I-III nach AltholzV incl. Transportleistungen Abholung am Abfallwirtschafts- und Energiezentrum Kalbach, Büchenberger Straße, 36148 Kalbach ca. 2 000 Mg/a
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Altholzverwertung
AH18
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Verwertung von Altholz der Kat. I-III nach AltholzV incl. Transportleistungen Abholung am Abfallwirtschafts- und Energiezentrum Kalbach, Büchenberger...”
Kurze Beschreibung
Verwertung von Altholz der Kat. I-III nach AltholzV incl. Transportleistungen Abholung am Abfallwirtschafts- und Energiezentrum Kalbach, Büchenberger Straße, 36148 Kalbach ca. 2 000 Mg/a
1️⃣
Ort der Leistung: Fulda🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abholort Kalbach und Anlage(n) des AN
Beschreibung der Beschaffung:
“Verwertung von Altholz der Kat. I-III nach AltholzV incl. Transportleistungen Abholung am Abfallwirtschafts- und Energiezentrum Kalbach, Büchenberger...”
Beschreibung der Beschaffung
Verwertung von Altholz der Kat. I-III nach AltholzV incl. Transportleistungen Abholung am Abfallwirtschafts- und Energiezentrum Kalbach, Büchenberger Straße, 36148 Kalbach ca. 2 000 Mg/a
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-03 📅
Datum des Endes: 2022-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Einseitige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Altholzverwertung. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Altholzverwertung. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Altholzverwertung (für kommunale wie auch private Kunden) mit Angabe des Auftraggebers, dessen Ansprechpartner mit dazugehöriger Telefonnummer und Angabe der Verwertungsmengen pro Jahr. Der AN muss mit Hilfe des Formulars nachweisen, dass er mindestens 1 000 Mg/a Altholz verwertet hat. Dazu ist das Formular nach Datei „Anlage 1.3 Formular Referenzen Altholzverwertung.docx“ (steht per Download zur Verfügung) zu verwenden. Maßgeblich für die Beurteilung, ob der Bieter die Referenzkriterien erfüllt ist, dass der Bieter mit Hilfe des Formulars (erforderlichenfalls zusätzlicher ergänzender Angaben und/oder Erläuterungen) nachweist, dass er über den genannten Zeitraum auf dem Markt bezogen auf die Leistungen der Altholzverwertung tätig war bzw. derzeit ist und in der Summe in jedem Jahr die geforderte Mindestmenge von 1.000 Mg/a verwertetes Altholz erreicht hat (berufliche Leistungsfähigkeit).
Angabe der Verwertungsstellen (Altholzverwertungsanlagen) zum Nachweis einer bestimmungsgemäßen Verwertung gemäß den Anforderungen der AltholzV. Die Verwertungsanlage ist im LV (Seite 2) zu benennen. (technische Leistungsfähigkeit) Erklärung, dass der Bieter (bzw. ggf. seines Nachunternehmers) über die erforderliche freie Anlagen- bzw. Verarbeitungskapazität verfügt und diese nicht anderweitig vertraglich gebunden ist. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular „Anlage 1.5 Erklärung ausreichender Verarbeitungskapazität Altholzverwertung.docx“ zu verwenden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu verifizieren. Im Fall von Bietergemeinschaften oder im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern muss diese Erklärung von dem Unternehmen abgegeben werden, welches im Auftragsfall die Verwertung vornehmen wird. Falls der Altholzaufbereiter und der -verwerter unterschiedliche Unternehmen sein sollten, ist eine Erklärung vom Aufbereiter ausreichend. (berufliche Leistungsfähigkeit) Zur Eignungsleihe: Siehe Nr. III.1.2 Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. steht per Download zur Verfügung). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Formular Anlage 1.4 abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG unterschreibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG unterschrieben ist.
Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen:
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): die Verpflichtungserklärung muss vom Bieter unterschrieben mit dem Angebot eingereicht werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-07
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-07
11:00 📅
“Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder...”
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.
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Quelle: OJS 2018/S 214-490479 (2018-11-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 214-490479
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Altholzverwertung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 100
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Weisgerber Umweltservice GmbH
Postort: Wächtersbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Main-Kinzig-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Angaben unter II.1.7 und V.II.2 und V.II.2/.4 entsprechen vor dem Hintergrund von § 5 Abs. 2 VgV nicht den tatsächlichen Werten.”
Quelle: OJS 2019/S 021-046421 (2019-01-28)