VT-T 1 Verkehrsfreigabe „Horn“ 28.10.2019
VT-T 2 Übergabe der südlichen Tunnelröhre einschl. Rampenteilen und Seitentunnel für den technischen Innenausbau 1.10.2021
VT-T 3 Übergabe der nördlichen Tunnelröhre einschl. Rampenteilen und Seitentunnel für den technischen Innenausbau 30.11.2021
VT-B 1 Übergabe des Betriebsgebäudes westlich der Bauwerksachse 8 für den technischen Innenausbau 11.1.2021
VT-B 2 Übergabe des Betriebsgebäudes östlich der Bauwerksachse 8 für den technischen Innenausbau 13.8.2021
Wichtige Hinweise:
1) Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind per E-Mail an
bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetadresse
www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/ausschreibungen/eu-verfahren.html bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
2) Informationspflicht des Bieters
Die Bieter sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informiert.
Sämtliche veröffentlichte Erläuterungen, Konkretisierungen und Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Falls die veröffentlichten Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen nach Auffassung des Auftraggebers kalkulationsrelevant sind, gilt Folgendes:
Sollte das Angebot bereits versandt worden sein, ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Angebotsfrist per E-Mail an
bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de mitzuteilen, sofern:
— das alte Angebot für ungültig erklärt und kein neues Angebot abgegeben wird,
— das alte Angebot für ungültig erklärt und ein neues Angebot abgegeben wird. In diesem Fall muss dem Auftraggeber das neue Angebot vor Ende der Angebotsfrist vorliegen,
— das alte Angebot -ergänzt um das Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben- aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit, diese, vom Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in den entsprechenden Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben explizit hingewiesen. In diesem Fall muss dem Auftraggeber das unterzeichnete Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben vor Ende der Angebotsfrist vorliegen,
— das alte Angebot unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein gegebenenfalls schon eingereichtes Angebot, sofern erforderlich, an Konkretisierungen bzw. Änderungen angepasst werden muss. Ein nicht entsprechend angepasstes Angebot wird regelmäßig von der Wertung ausgeschlossen.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass das alte Angebot unverändert aufrechterhalten werden soll.
3) Abgabe der Angebote
Angebote sind ausschließlich in Schriftform in einem verschlossenen Umschlag bei Landeshauptstadt München, Baureferat, Submissionsbüro, Zi. Nr.: 0.243, Friedenstraße 40, 81671 München einzureichen.
Bitte verwenden Sie hierfür (auch bei persönlicher Abgabe) den zur Verfügung gestellten Aufkleber.