Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Nachweis zu vergleichbaren Leistungen (§46 Abs. 3 Nr. 1 VgV 2016) liegt vor.
Der Nachweis einer vergleichbaren Leistung ist jeweils für die Leistungsbilder „Objektplanung Gebäude", „Fachplanung Tragwerksplanung", „Fachplanung TA", „Objektplanung Freianlagen", „Beratungsleistung Bauakustik", „Beratungsleistung Wärmeschutz" erforderlich. Für alle Leistungsbilder gilt: Es werden auch vergleichbare Leistungen gewertet, die bis zu 5 Jahre zurückliegen.
Objektplanung Gebäude – mindestens 1 Referenz:
— eine vergleichbare Leistung für Objekte des Bereichs „Gesundheit/Betreuung" gem. Anlage 10 Objektliste HOAI 2013 als Neubaumaßnahme oder Grundsanierung mit einer HZ >= IV,
— eine vergleichbare Leistung gem. Anlage 10 Objektliste HOAI 2013 mit Bearbeitung der LPH 4-9,
— eine vergleichbare Leistung für ein Bauvolumen von >= 3,0 Mio. EUR (Anrechenbare Baukosten KG 300-400, netto),
— eine vergleichbare Leistung gem. Anlage 10 Objektliste HOAI 2013 als Anbindung an den Bestand,
— eine vergleichbare Leistung für die „Verwendung von Fördermitteln".
Fachplanung Tragwerksplanung – mindestens 1 Referenz:
— eine vergleichbare Leistung mit einer HZ >= III,
— eine vergleichbare Leistung mit Bearbeitung der LPH 4-6,
— eine vergleichbare Leistung für ein Bauvolumen von >= 3,0 Mio. EUR; (Anrechenbare Baukosten KG 300-400, netto),
— eine vergleichbare Leistung als Anbindung an den Bestand.
Fachplanung Technische Ausrüstung – mindestens 1 Referenz:
— eine vergleichbare Leistung mit einer HZ >= II,
— eine vergleichbare Leistung mit Bearbeitung der LPH 4-9,
— eine vergleichbare Leistung für ein Bauvolumen von >= 2,0 Mio. EUR; (Anrechenbare Baukosten KG 400, netto),
— eine vergleichbare Leistung mit der Planung von >= 5 von 8 Anlagengruppen,
— eine vergleichbare Leistung als Anbindung an den Bestand.
Objektplanung Freianlagen – mindestens 1 Referenz:
— eine vergleichbare Leistung mit einer HZ >= III,
— eine vergleichbare Leistung mit Bearbeitung der LPH 4-9,
— eine vergleichbare Leistung für ein Bauvolumen von >= 0,5 Mio. EUR; (Anrechenbare Baukosten KG 500, netto).
Beratungsleistung Wärmeschutz – mindestens 1 Referenz:
— eine vergleichbare Leistung HZ >= II.
Beratungsleistung Bauakustik – mindestens 1 Referenz:
— eine vergleichbare Leistung HZ >= II,
— Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit der techn. Leitung (§46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 2016) liegt vor,
— Nachweis zum Personalbestand (§46 Abs. 3 Nr. 8 VgV 2016) liegt vor.
Aktuell mind. 6 festangestellte Mitarbeiter (Architekt / Ingenieur oder vergleichbar) in Vollzeit inkl. Büro-Inhaber/-Geschäftsführer,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung (§46 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. §46 Abs. 3 Nr. 9 VgV 2016) liegt vor.
Office-Software ab 2007, CAD-Software (2007 dwg – 2013 dwg), GAEB-Standard 1990, StLB-Bau,
— Nachweise zur Vergabe von Unteraufträgen (§46 Abs. 3 Nr. 10 VgV 2016) liegen vor.
Andere Unternehmer erfüllen die Mindeststandards für die übernommene Leistung.