Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Analytische Ultrazentrifuge (AUC)
EU-OV/2018-78
Produkte/Dienstleistungen: Laborzentrifugen und Zubehör📦
Kurze Beschreibung:
“1x fabrikneue analytische Ultrazentrifuge (AUC) gemäß den in Kapitel 2.1 der Vergabeunterlagen vorgegebenen Mindestanforderungen.”
1️⃣
Ort der Leistung: Jena, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 07743 Jena
Beschreibung der Beschaffung:
“1x fabrikneue analytische Ultrazentrifuge (AUC) gemäß den in Kapitel 2.1 der Vergabeunterlagen vorgegebenen Mindestanforderungen.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE-OP 2014-2020
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Kurze Unternehmensdarstellung (siehe Kapitel 6.2.1 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung zur Eintragung im Berufs- und Handelsregister (siehe Kapitel...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Kurze Unternehmensdarstellung (siehe Kapitel 6.2.1 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung zur Eintragung im Berufs- und Handelsregister (siehe Kapitel 6.2.2 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe Kapitel 6.2.3 der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweise oder Eigenerklärung zur Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung (siehe Kapitel 6.3.1 derVergabeunterlagen).” Bedingungen für die Teilnahme
Siehe Kapitel 6.3.1 der Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Nachweis von einer (1) vergleichbaren Projektreferenz.
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Siehe Kapitel 6.4.1 der Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Kapitel 7 der Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-17
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-17
14:01 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt – Referat 250”
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-37737276📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-37739354 📠
URL: http://www.thueringen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestelltwerden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestelltwerden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine von Anfang an bestehende Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages kann gemäß § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 223-509802 (2018-11-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-28) Objekt Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Nettoangebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Kostenkriterium (Name): Qualitative Leistungskriterien
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 223-509802
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: EU-OV/2018-78
Titel: Analytische Ultrazentrifuge (AUC)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine von Anfang an bestehende Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages kann gemäß § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 044-100328 (2019-02-28)