Analytische Ultrazentrifuge (AUC)

Friedrich-Schiller-Universität Jena – Dezernat für Finanzen und Beschaffung

1x fabrikneue analytische Ultrazentrifuge (AUC) gemäß den in Kapitel 2.1 der Vergabeunterlagen vorgegebenen Mindestanforderungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-11-16 Auftragsbekanntmachung
2019-02-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Laborzentrifugen und Zubehör
Referenznummer: EU-OV/2018-78
Kurze Beschreibung:
1x fabrikneue analytische Ultrazentrifuge (AUC) gemäß den in Kapitel 2.1 der Vergabeunterlagen vorgegebenen Mindestanforderungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Laborzentrifugen und Zubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Jena, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Friedrich-Schiller-Universität Jena – Dezernat für Finanzen und Beschaffung
Postleitzahl: 07743
Postort: Jena
Kontakt
Internetadresse: https://www.uni-jena.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@uni-jena.de 📧
Telefon: +49 3641-931241 📞
Fax: +49 3641-931242 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=226447 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=226447 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 223-509802
ABl. S-Ausgabe: 223

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 12 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE-OP 2014-2020
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 07743 Jena

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Kurze Unternehmensdarstellung (siehe Kapitel 6.2.1 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung zur Eintragung im Berufs- und Handelsregister (siehe Kapitel 6.2.2 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe Kapitel 6.2.3 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweise oder Eigenerklärung zur Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung (siehe Kapitel 6.3.1 derVergabeunterlagen).
Mindeststandards: Siehe Kapitel 6.3.1 der Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: — Nachweis von einer (1) vergleichbaren Projektreferenz.
Mindeststandards: Siehe Kapitel 6.4.1 der Vergabeunterlagen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Kapitel 7 der Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-12-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:01

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.uni-jena.de/Universit%C3%A4t/Einrichtungen/Dezernat%20Finanzen%20und%20Beschaffung/Abteilung%20Einkauf.html 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=226447 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt – Referat 250
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-37737276 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361-37739354 📠
Internetadresse: http://www.thueringen.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestelltwerden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine von Anfang an bestehende Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages kann gemäß § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 223-509802 (2018-11-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 044-100328
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 223-509802
ABl. S-Ausgabe: 44

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Nettoangebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Kostenkriterium (Name): Qualitative Leistungskriterien
Kostenkriterium (Gewichtung): 30

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Quelle: OJS 2019/S 044-100328 (2019-02-28)