Anbau Landratsamt Starnberg

Landkreis Starnberg

Bauleistungen für das erste, vorgelagerte Gewerk Erdarbeiten und Arbeiten an der Baugrundsanierung. Für den Bodenaushub der Baugrube als auch für den Oberboden / Humus sind Belastungen zu erwarten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-14 Auftragsbekanntmachung
2018-10-18 Ergänzende Angaben
2019-05-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
Kurze Beschreibung:
Bauleistungen für das erste, vorgelagerte Gewerk Erdarbeiten und Arbeiten an der Baugrundsanierung. Für den Bodenaushub der Baugrube als auch für den Oberboden / Humus sind Belastungen zu erwarten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Starnberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Starnberg
Postanschrift: Strandbadstr. 2
Postleitzahl: 82319
Postort: Starnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.lra-starnberg.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de 📧
Fax: +49 8151/14811324 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E56197766 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-14 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-18 📅
Datum des Beginns: 2018-11-26 📅
Datum des Endes: 2019-03-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 179-404567
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren – gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder — gem § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw, — gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR belegt worden ist. Die Einreichung von Angeboten ist nur schriftlich möglich.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 554 905 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Starnberg plant auf dem Gelände des bestehenden Landratsamtes an der Strandbadstraße in Starnberg die Erweiterung des bestehenden Landratsamtes sowie die Neugestaltung der Außenanlagen.
Das Objekt wird im Süden von der Uferbebauung Hafenanlagen am Starnberger See begrenzt. Im Osten befindet sich die Strandbadstraße, im Westen verläuft der Schiffhüttenweg. Die Baustelle wird von der Münchner Straße im Norden über die Strandbadstraße erschlossen. Die Einfahrt zur Baustelle wird am Südostrand des Baugrundstücks an der Strandbadstraße erstellt. Im Westen und Osten grenzt Wohnbebauung an das Baugrundstück an, im Süden befinden sich am Starnberger See Yachtanlagen und eine Badeanstalt.
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Als erstes, vorgelagertes Gewerk sind zunächst Erdarbeiten und Arbeiten an der Baugrundsanierung notwendig. Für den Bodenaushub der Baugrube als auch für den Oberboden / Humus sind Belastungen zu erwarten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 554 905 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Sofern eine Ausführung der Arbeiten witterungsbedingt verzögert wird, ist eine Verlängerung möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
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Nachunternehmen / andere Unternehmen:
bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachtunternehmen/anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
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Nachunternehmen / andere Unternehmen:
bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachtunternehmen/anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
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Nachunternehmen / andere Unternehmen:
bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachtunternehmen/anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:30
Ort des Eröffnungstermins: Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landratsamt Starnberg, Team 121
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E56197766 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren – gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
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— gem § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw,
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR belegt worden ist.
Die Einreichung von Angeboten ist nur schriftlich möglich.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176/2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176/2847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachrpüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Starnberg
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Postort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de 📧
Fax: +49 8151 / 148-11324 📠
Internetadresse: http://www.lk-starnberg.de 🌏
Quelle: OJS 2018/S 179-404567 (2018-09-14)
Ergänzende Angaben (2018-10-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 203-461413
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 179-404567
ABl. S-Ausgabe: 203
Quelle: OJS 2018/S 203-461413 (2018-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 599632.47 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 091-217797
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren -gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder — gem § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw, — gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR belegt worden ist. Die Einreichung von Angeboten ist nur schriftlich möglich.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 82319 Starnberg.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-19 📅
Name: Terra Umweltservice GmbH & Co. KG
Postanschrift: Pöttmeser Str. 28
Postort: Schrobenhausen
Postleitzahl: 86529
Land: Deutschland 🇩🇪
Neuburg-Schrobenhausen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 599632.47 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren -gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachrpüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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Quelle: OJS 2019/S 091-217797 (2019-05-08)