Beschreibung der Beschaffung
Diese Ausschreibung umfasst mehrere, inhaltlich eng untereinander verbundene Aufgaben.
Zunächst sollen die Fortschritte bei der Programmdurchführung in den Jahren 2014 bis 2018 bewertet werden, auf Basis der gemeinsamen und programmspezifischen Indikatoren und deren Zielwerten. Hier soll gesondert auf die Etappenziele des Leistungsrahmens und deren Zielerreichung eingegangen werden. Sollten einzelne Etappenziele des Leistungsrahmens verfehlt werden, ist eine Begründung anzufertigen, die das Verfehlen der Etappenziele begründen. Im Falle eventueller Rückfragen der EU sind Nacharbeiten durchzuführen, welche eine umfassende und fristgerechte Beantwortung der Rückfragen erlauben. Bezüglich der im OP verwendeten Finanzinstrumente sind die erreichte Hebelwirkung und der Beitrag zu den entsprechenden Indikatoren zu bewerten.
Weiterhin sollen Bewertungen hinsichtlich des Fortschritts beim Erreichen der Ziele des OPs und der Beitrag des OPs zum Erreichen der Ziele der EU-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum angefertigt werden. Hierfür sind auch Änderungen der Ergebnisindikatoren zu bewerten, insbesondere wenn diese sich entgegen der prognostizierten Richtung entwickeln. Sollten zum Zeitpunkt der Erstellung des Endberichts Ergebnisse von Wirkungsanalysen hinsichtlich einzelner Ziele vorliegen, so sind diese in den Bericht zu integrieren.
Zusätzlich zu den oben genannten Punkten ist eine umfassende Bewertung der Maßnahmen des OPs hinsichtlich ihres Beitrages zur Erfüllung der Querschnittsziele „Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung“ und „Nachhaltige Entwicklung“ anzufertigen. Zudem soll die im OP für Klimaschutzziele verwendete Unterstützung bewertet werden. Zuletzt soll eine Bewertung der Rolle der Partner bei der Programmumsetzung und der Ergebnisse der im Rahmen der Kommunikationsstrategie durchgeführten Informations- und Publizitätsmaßnahmen erstellt werden.
Aus den Ergebnissen der bis hierher gennannten Bewertungen soll eine Synthese etwaiger Probleme bei der Programmumsetzung, welche sich auf die Leistung des OP auswirken, erstellt werden und die zur Lösung dieser Probleme vorgenommenen Maßnahmen bewertet werden. Sollten die Gegenmaßnahmen nicht erfolgreich gewesen sein, sollen sinnvolle Alternativen vorgeschlagen werden. Zudem sollen aus der Synthese Vorschläge zur Programmgestaltung der nächsten Förderperiode gezogen werden.
Zur Anfertigung der Bewertungen kann auf die bereits im Zuge der Programmdurchführung erhobenen Informationen und Indikatoren zurückgegriffen werden. Zusätzlich sind für die jeweiligen Themen relevante Zweitstatistiken auszuwerten und bei Bedarf zusätzliche Daten (beispielsweise über Interviews, Workshops oder Surveys) zu erheben. Der Arbeitsaufwand insbesondere für Fördermittelempfänger sollte hierbei so gering wie möglich gehalten werden.
Es ist ein gesonderter Endbericht zu erstellen. Die wesentlichen Anforderungen an den im Jahr 2019 einzureichenden Durchführungsbericht ergeben sich aus der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Art. 50 Abs. 2, 4 und 5, sowie Art 46 Abs. 2. Sämtliche vorgenommene Bewertungen sind sinnvoll in den Bericht zu integrieren. Der Bericht ist dem Auftraggeber im TMWWDG (ggf. im Rahmen einer Arbeitsgruppensitzung bzw. einer Sitzung des Begleitausschusses), bei Bedarf seitens des Auftraggebers auch mehrmals, vorzustellen.
Zusätzlich sind, in Zusammenarbeit mit der EFRE-Verwaltungsbehörde, bis zum 19.4.2019 aussagekräftige Textpassagen zu erstellen, welche den Anforderungen der relevanten Passagen der Durchführungsvorordnung (EU) 2015/207, Anhang V entsprechen. Für den Endbericht soll zusätzlich eine Kurzzusammenfassung, sowie eine maximal zweiseitige Zusammenfassung in englischer Sprache, erstellt werden.