Anmietung von Multifunktionsgeräten für Freiburger öffentliche Schulen u. schulische Einrichtungen.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Anmietung von Multifunktionsgeräten inklusive All−In−Service für den Zeitraum 1.9.2018 bis 31.8.2022 zu vergeben. Die Geräte werden von den Verwaltungskräften und Lehrern der öffentlichen Schulen und schulischen Einrichtungen an 71 Standorten genutzt. Es kommt hierbei zu einem jährlichen Volumen von Ca. 25 000 000 S/W und 1 000 000 farbigen Drucken und Kopien. Für die Ausstattung der Schulen und schulischen Einrichtungen werden 169 Multifunktionsgeräte benötigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Anmietung von Multifunktionsgeräten für Freiburger öffentliche Schulen u. schulische Einrichtungen
2018001719”
Produkte/Dienstleistungen: Fotokopiergeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Anmietung von Multifunktionsgeräten für Freiburger öffentliche Schulen u. schulische Einrichtungen
Der Auftraggeber beabsichtigt die Anmietung von...”
Kurze Beschreibung
Anmietung von Multifunktionsgeräten für Freiburger öffentliche Schulen u. schulische Einrichtungen
Der Auftraggeber beabsichtigt die Anmietung von Multifunktionsgeräten inklusive All−In−Service für den Zeitraum 1.9.2018 bis 31.8.2022 zu vergeben. Die Geräte werden von den Verwaltungskräften und Lehrern der öffentlichen Schulen und schulischen Einrichtungen an 71 Standorten genutzt. Es kommt hierbei zu einem jährlichen Volumen von ca. 25 000 000 S/W und 1 000 000 farbigen Drucken und Kopien. Für die Ausstattung der Schulen und schulischen
Einrichtungen werden 169 Multifunktionsgeräte benötigt.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fotokopiergeräte📦
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i.Br.
Beschreibung der Beschaffung:
“Anmietung von Multifunktionsgeräten für Freiburger öffentliche Schulen u. schulische Einrichtungen.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Anmietung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Anmietung von Multifunktionsgeräten für Freiburger öffentliche Schulen u. schulische Einrichtungen.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Anmietung von Multifunktionsgeräten inklusive All−In−Service für den Zeitraum 1.9.2018 bis 31.8.2022 zu vergeben. Die Geräte werden von den Verwaltungskräften und Lehrern der öffentlichen Schulen und schulischen Einrichtungen an 71 Standorten genutzt. Es kommt hierbei zu einem jährlichen Volumen von ca. 25 000 000 S/W und 1 000 000 farbigen Drucken und Kopien. Für die Ausstattung der Schulen und schulischen Einrichtungen werden 169 Multifunktionsgeräte benötigt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 097-221518
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Anmietung von Multifunktionsgeräten für Freiburger öffentliche Schulen u. schulische Einrichtungen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Chg-meridian ag
Postort: Weingarten
Postleitzahl: 88250
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ravensburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs.6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.” Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 150-344976 (2018-08-03)