Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer ordnungsbehördlichen Pflichtaufgaben der Aufnahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren einen Bieter nach einem erfolgten Offenen Vergabeverfahren zu beauftragen. Zu den Pflichtaufgaben gehören die Aufnahme und Betreuung von Fundtieren, die innerhalb der Stadtgrenze aufgefunden wurden. Die Aufnahme und Betreuung bezieht sich auch auf sogenannte Verwahrtiere, die durch den Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt Potsdam zur Verwahrung angewiesen werden. Zu den Verwahrtieren zählen auch solche Tiere, welche der Oberbürgermeister der Stadt als zuständige Ordnungsbehörde zur Aufnahme und Betreuung anweist bzw. die durch die Polizei im Rahmen der Amtshilfe für die zuständige Ordnungsbehörde sichergestellt werden. Der Auftraggeber erwartet vom Bieter die Aufnahme und Betreuung von kleinen Haus- und Heimtieren, wie Hunde, Katzen, Kleinsäuger, Vögel und Reptilien als Fund- und Verwahrtiere.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Zentrale Dienste
Postanschrift: Hegelallee 6-10
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle-zentrale.dienste@rathaus.potsdam.de📧
Fax: +49 331-2891191 📠
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.potsdam.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Annahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren der Landeshauptstadt Potsdam
OV-L-386/72/18”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Veterinärwesens📦
Kurze Beschreibung:
“Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer ordnungsbehördlichen Pflichtaufgaben der Aufnahme und Betreuung von Fund- und...”
Kurze Beschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer ordnungsbehördlichen Pflichtaufgaben der Aufnahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren einen Bieter nach einem erfolgten Offenen Vergabeverfahren zu beauftragen. Zu den Pflichtaufgaben gehören die Aufnahme und Betreuung von Fundtieren, die innerhalb der Stadtgrenze aufgefunden wurden. Die Aufnahme und Betreuung bezieht sich auch auf sogenannte Verwahrtiere, die durch den Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt Potsdam zur Verwahrung angewiesen werden. Zu den Verwahrtieren zählen auch solche Tiere, welche der Oberbürgermeister der Stadt als zuständige Ordnungsbehörde zur Aufnahme und Betreuung anweist bzw. die durch die Polizei im Rahmen der Amtshilfe für die zuständige Ordnungsbehörde sichergestellt werden. Der Auftraggeber erwartet vom Bieter die Aufnahme und Betreuung von kleinen Haus- und Heimtieren, wie Hunde, Katzen, Kleinsäuger, Vögel und Reptilien als Fund- und Verwahrtiere.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 296 604 💰
Zu den genauen Aufgaben gehören u.a.:
— die Übernahme des zu Vertragsbeginn vorhandenen Tierbestandes (gem. 2.1 der Leistungsbeschreibung),
— die Aufnahme neuer Fund- und Verwahrtiere (gem. 2.2 der Leistungsbeschreibung),
— die Betreuung der Fund- und Verwahrtiere (gem. 2.3 der Leistungsbeschreibung),
— die Herausgabe von Fund- und Verwahrtieren (gem. 2.4 der Leistungsbeschreibung),
— die Vermittlung von Fund- und Verwahrtieren (gem. 2.5 der Leistungsbeschreibung),
— und die Eigentumsübertragung von Fund- und Verwahrtieren (gem. 2.6 der Leistungsbeschreibung).
Die Aufgaben sind unter Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Anforderungen durchzuführen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 082-184626
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Annahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren der Landeshauptstadt Potsdam
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Verein der Tierfreunde „Schützende Hand“ e. V.
Postanschrift: Straße der Jugend 156
Postort: Zossen
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Teltow-Fläming🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 308 160 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 296 604 💰
“1) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber /...”
1) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber / Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber / Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden.
2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekannntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke / Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken / Formularen sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/ Bietergemeinschaft am Verfahrenoder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurückgegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „OV-L-386/72/18“ (Kennzettel) bei der unter Anhang I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
b) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen /Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutschvorgelegt werden.
c) Es sollen nur die geforderten Erklärungen / Unterlagen / Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diesewerden nicht berücksichtigt.
d. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zuv erlangen.
e) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bewerber. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bewerber oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen oder von Angeboten.
7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDB6M
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Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Minsterium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 1
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 203-463160 (2018-10-18)