Anpassung Zugangsnetz Digitalfunk BOS auf IP mit Betrieb
Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
IP-Migration des Zugangsnetzes der BOS in Baden-Württemberg mit Übernahme des Betriebs des Zugangnetzes als auch des Betriebs der Leitstellenkonzentratoren
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-16.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Röhren und Elektronenröhren › Mikrowellenröhren und -ausstattung › Richtfunkausrüstung
- • Wartung von Fernmeldeeinrichtungen › Wartung im Bereich Fernmeldeinfrastruktur
- • Wartung von Fernmeldeeinrichtungen › Wartung von Funkverbindungseinrichtungen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2018-04-16 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-05-04 | Ergänzende Angaben |
| 2020-03-13 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2018-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Richtfunkausrüstung
Referenznummer: 2018-11V-31-3
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Richtfunkausrüstung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wartung von Fernmeldeeinrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Postanschrift: Nauheimer Straße 99-100
Postleitzahl: 70372
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://pptls.polizei-bw.de/ 🌏
E-Mail: polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de 📧
Fax: +49 7112302-1099 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y5YYNC6 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y5YYNC6 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 074-164800
ABl. S-Ausgabe: 74
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5YYNC6
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Beschreibung der Optionen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y5YYNC6 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 074-164800 (2018-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Richtfunkausrüstung
Referenznummer: 2018-11V-31-3
Kurze Beschreibung:
IP-Migration des Zugangsnetzes der BOS in Baden-Württemberg mit Übernahme des Betriebs des Zugangnetzes als auch des Betriebs der Leitstellenkonzentratoren
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Richtfunkausrüstung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wartung von Fernmeldeeinrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Postanschrift: Nauheimer Straße 99-100
Postleitzahl: 70372
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://pptls.polizei-bw.de/ 🌏
E-Mail: polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de 📧
Fax: +49 7112302-1099 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y5YYNC6 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y5YYNC6 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 074-164800
ABl. S-Ausgabe: 74
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5YYNC6
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Baden-Württemberg soll in mehreren Phasen auf ein MPLS-basiertes Layer 2-Zugangsnetz (VPLS) migriert und der Netzbetrieb sowie der Betrieb der Leitstellenkonzentratoren übernommen werden.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann seitens des Auftraggebers zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt schriftlich spätestens 12 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Bzgl. der Sicherstellung der Versorgungssicherheit siehe bei Optionen.
— Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Der Vergabegegenstand betrifft einen für die Sicherheitsarchitektur und Einsatzfähigkeit der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben des Lands Baden-Württemberg wichtigen Bereich. Die kontinuierliche Aufrechterhaltung und Hochverfügbarkeit des Digitalfunk BOS Baden-Württemberg muss daher auch im Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses und bei Übergang auf den Auftraggeber bzw. auf einen von diesem beauftragten Dritten gesichert werden. Der Auftragnehmer wird auch bei Beendigung des Vertragsverhältnisses oder von Teilen dieses, die Betriebsleistungen aus dem Vertrag oder Teile davon auf Anforderung des Auftraggebers für einen Interimszeitraum von maximal 6 Monaten so lange zu den vereinbarten Konditionen anbieten und erbringen, bis die Übernahme durch den Auftraggeber bzw. auf einen von diesem beauftragten Dritten gewährleistet ist,
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— ggfls. erforderlich werdende zusätzliche Leistungen.
Aufgrund externer Entscheidungen insbesondere der BDBOS können weitere Leistungen erforderlich werden, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht konkretisiert, folglich auch nicht als Bedarfsposition aufgenommen werden können. Hierbei handelt es sich insbesondere um Messungen oder Änderungen von Gütekriterien, welche seitens der BDBOS gefordert werden könnten. Zusätzliche Leistungen, welche aufgrund externer Vorgaben, insbesondere solcher der BDBOS erforderlich werden, werden als Nachträge in den bestehenden Vertrag aufgenommen,
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— Bedarfspositionen.
Der Vertrag wird Bedarfspositionen wie bspw. Konfigurationsänderungen beinhalten. Aufgrund der VS-Einstufung des LV können hier keine weiteren konkreten Ausführungen erfolgen.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Baden-Württemberg Die Standorte des Digitalfunk BOS Baden-Württemberg sind im gesamten Bundesland verteilt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— aktueller, nicht älter als 6 Monate, Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem der Bewerber nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem sein Unternehmen ansässig ist; bei Bewerbergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied (mit demTeilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen),
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— Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden,
— Eigenerklärung zu gewerberechtlichen Voraussetzung: Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden (Eigenerklärung im Teilnahmeantrag - Anlage 1),
— Eigenerklärung zum Nichtvortliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 GWB (Eigenerklärung im Teilnahmeantrag – Anlage 1),
— Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen (bspw. mit der Folge eines Berufsverbot) begangen worden sind (Eigenerklärung im Teilnahmeantrag – Anlage 1).
— Eigenerklärung über Umsatzzahlen des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Bereich Betrieb von Richtfunknetzen sowie Umsatzzahlen für das gesamte Unternehmen des Bewerbers oder der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Jahre 2015, 2016, 2017 (nicht auf den Konzern bezogen, sondern auf das teilnehmende Unternehmen), Anlage 6,
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— Erklärung der Hauptbank des Bewerbers, die Auskunft darüber gibt, ob der Bewerber seinen Verpflichtungen gegenüber der Bank regelmäßig nachkommt (in deutscher Sprache oder mit Übersetzung); im Falle von Bewerbergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft erforderlich (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen),
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— Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird (Eigenerklärung im Teilnahmeantrag – Anlage 1),
— Eigenerklärung, dass in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches, des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitsnehmerentsendegesetzes oder des Strafgesetzbuches mit einer Freiiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR begangen wurde (Eigenerklärung im Teilnahmeantrag – Anlage 1),
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— Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. sein Unternehmen sich weder in einem Insolvenzverfahren befindet, noch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat, noch dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet (Eigenerklärung im Teilnahmeantrag – Anlage 1).
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Aufgrund der begrenzten Zeichenanzahl in diesem Feld erfoglt lediglich eine grobe Darstellung. Die Details sind den Ziffern 3.1 und 3.2 der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeentrages zu entnehmen.
— Konzept zur 24/7-Erreichbarkeit und zum 24/7-Zugriff auf das Network Management System (NMS),
— Konzept zur Einhaltung von Prio 1-Service Level Agreements (SLA),
— Konzept zum Umgang mit dem Ersatzteilmanagement,
— Konzept zum Umgang mit Alarmen,
— Konzept zum Frequenzmanagement,
— Konzept zur Gewährleistung der Synchronisation im Zeitraum der Vor-IP-Umstellung.
Es ist mindestens die jeweils angegebene Anzahl an Referenzen zu benennen (1 Referenz bzgl. IP-Umstellung und 2 Referenzen bzgl. des Betriebs eines Richtfunk-/Mobilfunknetzes, bei denen die Auftragsausführung bereits begonnen wurde und seit mindestens 6 Monaten andauert bzw. die innerhalb der letzten 5 Jahre (2013, 2014, 2015, 2016, 2017) abgeschlossen wurden. Die Referenzen müssen Aufträge innerhalb der EU oder der EFTA aufweisen.
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Es muss sich um mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbare Referenzen handeln. Vergleichbar sind die Referenzen, wenn sie mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
Für den Bereich IP-Umstellung muss mindestens eine Referenz mindestens 300 umgestellte Richtfunkverbindungen beinhalten. Die Referenz ist auch aus dem Bereich Mobilfunk zulässig.
Für den Bereich Betrieb sind mindestens 2 Referenzen vorzulegen. Mindestens eine Referenz muss den Betrieb von mindestens 300 Richtfunkverbindungen umfassen. Beide Referenzen sind aus dem Bereich Mobilfunk zulässig.
Darüber hinaus muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ein Network Management System (NMS) entwickelt und dieses bereits in Betrieb haben. Dies ist bei mindestens einer Referenz nachzuweisen. Die Referenz kann im Wege der Eignungsleihe vorgelegt werden, sofern der dafür in Anspruch genommene Unterauftragnehmer zum Einsatz dieses NMS verpflichtet wird (vgl. Ziffer 2.14). Das in der Referenz bezeichnete NMS ist im Auftragsfalle verbindlich vom Auftragnehmer einzusetzen.
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Weiterhin ist mindestens eine Referenz erforderlich zum Nachweis, dass die im hiesigen Auftrag zum Einsatz kommende Richtfunktechnik und MPLS-Router bereits innerhalb der EU bzw. EFTA im Einsatz sind. Im Formblatt (Anlage 5) sind hierfür die Ziffern 1, 2 und 4 auszufüllen. Sofern der Bewerber nicht gleichzeitig auch Hersteller der einzusetzenden Richtfunktechnik und der einzusetzenden MPLS-Router sein sollte, kann die Referenz im Wege der Eignungsleihe vorgelegt werden. Auf die Voraussetzungen der Eignungsleihe wird verwiesen (vgl. Ziffer 2.14).
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Es sind mindestens 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren (2013-2017) für den Nachweis der Erfahrung in der Leitung von Projekten erforderlich. Mindestens eine Referenz muss die Projektleitung entweder einer IP-Umstellung oder einer Betriebsübernahme eines Funknetzes umfassen, die weitere Referenz kann ein sonstiges Projekt im Mobilfunkbereich betreffen.
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Für die Vorlage der Referenzen ist die Anlage 5 zu verwenden.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Aufgrund der begrenzten Zeichenanzahl in diesem Feld erfolgt lediglich eine grobe Darstellung der Bedingungen. Weitere Details sind Ziffer 3.4 der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages zu entnehmen.
— Projektleitung durch den späteren Auftragnehmer selbst, kein Unetrauftragnehmereinsatz zulässig,
— Zugriff auf das NMS darf ausschießlich aus Deutschland heraus erfolgen,
— Der Auftragnehmer muss über qualifizierte Freikletterer verfügen. Nachweise sind ggfls. beizubringen,
— Sprachkenntnisse: 1st-Level-Support: Deutsch mind. C2-Niveau, Englisch: bei englischer Oberfläche des NMS mind. C1-Niveau, 2st-Level-Support: Deutsch mind. C2-Niveau; Monteure IP-Migration Deutsch mind. C1, Planung und Rollout/Migration in den Räumlichkeiten des AG mind. C2-Niveau,
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— Sicherheitsüberprüfung (SÜ 1) nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz Baden-Württemberg für alle Mitarbeiter, die mit der Auftragsdurchführung beraut werden,
— Zuverlässigkeikeitsüberprüfung,
— förmlichliche Verpflichtung.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es erfolgt keine Reduzierung der Bewerber. Es werden alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die geeignet sind und die Verschwiegenheitserklärung unterschrieben haben, zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y5YYNC6 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auszug aus dem GWB.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Ergänzende Angaben (2018-05-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Funkverbindungseinrichtungen 📦
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 087-196146
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 074-164800
ABl. S-Ausgabe: 87
Quelle: OJS 2018/S 087-196146 (2018-05-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Funkverbindungseinrichtungen 📦
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 087-196146
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 074-164800
ABl. S-Ausgabe: 87
Quelle: OJS 2018/S 087-196146 (2018-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Kommunikationsgeräten
Referenznummer: 2019-11V-78-3
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Kommunikationsgeräten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 055-130793
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): IP-Migrationskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): B-Kriterien mit Nachweisen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 35
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-06 📅
Name: Bietergemeinschaft bestehend aus Ericsson GmbH, Prinzenallee 21, 40549 Düsseldorf sowie der Ericsson Service GmbH, ebenda
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Stuttgart 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 055-130793 (2020-03-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Kommunikationsgeräten
Referenznummer: 2019-11V-78-3
Kurze Beschreibung:
IP-Migration des Zugangsnetzes der BOS in Baden-Württemberg mit Übernahme des Betriebs des Zugangnetzes als auch des Betriebs der Leitstellenkonzentratoren.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Kommunikationsgeräten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 055-130793
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
Bei der Angabe des Auftragswerts in Höhe von 0,01 EUR handelt es sich aus Gründen der Geheimhaltung um einen fiktiven Wert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5YD0KV
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als Vergabeunterlagen gilt die letzte Fassung der Vergabeunterlagen aus dem aufgehobenen nicht offenen Verfahren mit der Vergabenummer 2018-11V-31-3.
Beschreibung der Optionen:
— Gewährleistung der Versorgungssicherheit
Der Vergabegegenstand betrifft einen für die Sicherheitsarchitektur und Einsatzfähigkeit der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben des Lands Baden-Württemberg wichtigen Bereich. Die kontinuierliche Aufrechterhaltung und Hochverfügbarkeit des Digitalfunk BOS Baden-Württemberg muss daher auch im Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses und bei Übergang auf den Auftraggeber bzw. auf einen von diesem beauftragten Dritten gesichert werden. Der Auftragnehmer wird auch bei Beendigung des Vertragsverhältnisses oder von Teilen dieses, die Betriebsleistungen aus dem Vertrag oder Teile davon auf Anforderung des Auftraggebers für einen Interimszeitraum von maximal 12 Monaten so lange zu den vereinbarten Konditionen anbieten und erbringen, bis die Übernahme durch den Auftraggeber bzw. auf einen von diesem beauftragten Dritten gewährleistet ist.
Mehr anzeigen
— ggfls. erforderlich werdende zusätzliche Leistungen
Aufgrund externer Entscheidungen insbesondere der BDBOS können weitere Leistungen erforderlich werden, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht konkretisiert, folglich auch nicht als Bedarfsposition aufgenommen werden können. Hierbei handelt es sich insbesondere um Messungen oder Änderungen von Gütekriterien, welche seitens der BDBOS gefordert werden könnten. Zusätzliche Leistungen, welche aufgrund externer Vorgaben, insbesondere solcher der BDBOS erforderlich werden, werden als Nachträge in den bestehenden Vertrag aufgenommen.
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— Bedarfspositionen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Baden-Württembeg Die Standorte des Digitalfunk BOS Baden-Württemberg sind im gesamten Bundesland verteilt.
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): IP-Migrationskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): B-Kriterien mit Nachweisen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 35
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-06 📅
Name: Bietergemeinschaft bestehend aus Ericsson GmbH, Prinzenallee 21, 40549 Düsseldorf sowie der Ericsson Service GmbH, ebenda
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Stuttgart 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei der Angabe des Auftragswerts in Höhe von 0,01 EUR handelt es sich aus Gründen der Geheimhaltung um einen fiktiven Wert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5YD0KV
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auszug aus dem GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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