Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anschaffung einer neuen Telefonanlage
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsanlage📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Service/Support einer IP-fähigen TK-Anlage mit UnifiedCommunications&Collaborations und ACD”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Ahrweiler🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreisverwaltungsgebäude
Wilhelmstraße 24 – 30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Kreisverwaltung Ahrweiler beabsichtigt, die gesamte Kommunikationstechnik an den Standorten Wilhelmstr. 24-30 und Gesundheitsamt (via Richtfunk...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Kreisverwaltung Ahrweiler beabsichtigt, die gesamte Kommunikationstechnik an den Standorten Wilhelmstr. 24-30 und Gesundheitsamt (via Richtfunk angebunden), zu erneuern.
Derzeit erfolgt die Telefonkommunikation über vernetzte DeTeWe (Mitel) MX One-Systeme mit rd. 400 in Betrieb befindlichen Schnittstellen. IP-Telefone sind bereits im Einsatz, sollen aber im Rahmen des Projekts ausgetauscht werden.
Neben den Standard-Telefonieleistungsmerkmalen soll eine Integration in die IT-Umgebung erfolgen.
Ein UCC-Client mit den im Sollkonzept (Anlage 1 zum LV) im Detail beschriebenen Funktionen soll den Anwendern am Arbeitsplatz im Büro (PC bzw. Thin-Client) oder auch zu Hause per Telearbeit (Thin-Client) zur Verfügung gestellt werden.
Es werden Thin-Client's der Firma IGEL mit LINUX-Betriebssystem eingesetzt. Alle Telefonendgeräte sollen an das Datennetz angeschlossen und mit Power over Ethernet (PoE) versorgt werden, (in Ausnahmefällen via Steckernetzteil).
Die Telefonendgeräte sollen über einen integrierten Switch (10/100/1000 Mbit/s), eine Bluetooth-Schnittstelle und die Anschaltemöglichkeit eines Bluetooth-Hörers verfügen.
Die mobile Erreichbarkeit soll durch die Anbindungsmöglichkeit von Erreichbarkeits-Handys (GSM) und die Integration von Smartphones (mit unterschiedlichen Betriebssystemen) möglich sein.
Der Livebetrieb ist für Ende März 2019 geplant.
Ein Vorschlag zur Rolloutplanung ist dem Angebot beizufügen.
Weitere Detailanforderungen sind in der Anlage 1 „Sollkonzept“ TK KV AW 5-0 zum LV dargestellt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 72
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bewerber erklärt, dass:
1) er im Handelsregister eingetragen ist;
2) er das deutsche Recht anerkennt;
3) dass gegen ihn keine rechtskräftig...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bewerber erklärt, dass:
1) er im Handelsregister eingetragen ist;
2) er das deutsche Recht anerkennt;
3) dass gegen ihn keine rechtskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von § 123 Abs. 1 GWB und keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 4 GWB vorliegen,
4) alle Unterlagen in Deutsch eingereicht werden;
5) über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich in Liquidation befindet (siehe Formblatt 124);
6) er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt (siehe Formblatt 124);
7) er Mitglied in der Berufsgenossenschaft ist;
8) er wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 5 Jahren mit einer Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe oder Geldbuße belegt worden ist;
9) er nachweislich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, dies eine Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (siehe Formblatt 124);
10) in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, Wettbewerb beeinflussenden Abreden mit Dritten getroffen hat;
11) in dem vorliegenden Vergabeverfahren und in vergangenen Vergabeverfahren bei dieser und anderen Vergabestellen nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat und 12) Personen auf Seiten des Auftraggebers, welche mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages direkt/indirekt befasst sind oder waren, keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt haben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Jahre (2015, 2016, 2017) (siehe Formblatt 124) 2) Nachweis einer bestehenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Jahre (2015, 2016, 2017) (siehe Formblatt 124) 2) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung, mind. 5 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannte Deckungssumme derzeit nicht erreichen, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssumme entsprechend zu erhöhen und einen neuen Nachweis beizubringen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Detaillierte Auflistung von mindestens 3 vergleichbaren Projekten- hinsichtlich Anforderung, Ausstattung, Volumen, Vernetzung, Carrier-Zugang SIP und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Detaillierte Auflistung von mindestens 3 vergleichbaren Projekten- hinsichtlich Anforderung, Ausstattung, Volumen, Vernetzung, Carrier-Zugang SIP und ISDN –vergleichbar mit der hier geforderten Gesamtlösung, falls zutreffend unter Angabe des jeweiligen prozentualen Anteils;
2) Benennung von mindestens 3 nachprüfbaren Referenzprojekten unter Angabe der Ansprechpartner nebst Angabe von Anschrift, Rufnummer, Mail-Adresse;
3) Darstellung der technischen Ausstattung des Anbieters mit Bezug auf Service- und Leistungsfähigkeit;
4) Nachweise über Zertifizierungen (mindestens DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig) sowie aktuelle Schulungsnachweise von jeweils mindestens 3 Mitarbeitern, die in der Lage sind, das Gesamtsystem zu administrieren;
5) Aktueller Nachweis über die Unternehmens-Zertifizierung gegenüber dem Hersteller der angebotenen Produkte/Lösungen – gefordert wird die jeweils höchst mögliche nationale Hersteller-Zertifizierung;
6) Detaillierte Darstellung und Beschreibung des User-Help-Desk im Zusammenspiel mit dem unternehmensspezifischen Ticket-System des Anbieters (Beispiele).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bieter muss mit dem Angebot die gemäß des Tariftreue- und Vergabegesetzes Rheinland-Pfalz erforderlichen Verpflichtungserklärungen abgeben. Die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Bieter muss mit dem Angebot die gemäß des Tariftreue- und Vergabegesetzes Rheinland-Pfalz erforderlichen Verpflichtungserklärungen abgeben. Die entsprechenden Formulare werden mit den Verdingungsunterlagen für die Angebotserstellung zur Verfügung gestellt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-20
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-20
11:00 📅
“„Bieterfragen sind rechtzeitig, schriftlich bis zum 10.12.2018 über die Vergabeplattform Subreport zu stellen“.” Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 221-505258 (2018-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Wilhelmstr. 24-30
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 261502.64 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreisverwaltungsgebäude
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Kreisverwaltung Ahrweiler beabsichtigt, die gesamte Kommunikationstechnik an den Standorten Wilhelmstr. 24-30 und Gesundheitsamt (via Richtfunk...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Kreisverwaltung Ahrweiler beabsichtigt, die gesamte Kommunikationstechnik an den Standorten Wilhelmstr. 24-30 und Gesundheitsamt (via Richtfunk angebunden), zu erneuern.
Derzeit erfolgt die Telefonkommunikation über vernetzte DeTeWe (Mitel) MX One-Systeme mit rd. 400 in Betrieb befindlichen Schnittstellen. IP-Telefone sind bereits im Einsatz, sollen aber im Rahmen des Projekts ausgetauscht werden.
Neben den Standard-Telefonieleistungsmerkmalen soll eine Integration in die IT-Umgebung erfolgen.
Ein UCC-Client mit den im Sollkonzept (Anlage 1 zum LV) im Detail beschriebenen Funktionen soll den Anwendern am Arbeitsplatz im Büro (PC bzw. Thin-Client) oder auch zu Hause per Telearbeit (Thin-Client) zur Verfügung gestellt werden.
Es werden Thin-Client`s der Firma IGEL mit LINUX-Betriebssystem eingesetzt. Alle Telefonendgeräte sollen an das Datennetz angeschlossen und mit Power over Ethernet (PoE) versorgt werden, (in Ausnahmefällen via Steckernetzteil).
Die Telefonendgeräte sollen über einen integrierten Switch (10/100/1000 Mbit/s), eine Bluetooth-Schnittstelle und die Anschaltemöglichkeit eines Bluetooth-Hörers verfügen.
Die mobile Erreichbarkeit soll durch die Anbindungsmöglichkeit von Erreichbarkeits-Handys (GSM) und die Integration von Smartphones (mit unterschiedlichen Betriebssystemen) möglich sein.
Der Livebetrieb ist für Ende März 2019 geplant.
Ein Vorschlag zur Rolloutplanung ist dem Angebot beizufügen.
Weitere Detailanforderungen sind in der Anlage 1 "Sollkonzept TK KV AW 5-0 zum LV dargestellt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 221-505258
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2018-028 IuK
Titel: Anschaffung einer neuen Telefonanlage
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DeTeWe Communications GmbH
Postanschrift: Von-Hünefeld-Str. 1
Postort: Köln
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Koblenz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 270853.79 💰
“„Bieterfragen sind rechtzeitig, schriftlich bis zum 10.12.2018 über die Vergabeplattform Subreport zu stellen.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 059-136344 (2019-03-21)