Der Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim möchte einen Anschlussvertrag für den Erwerb von Microsoft Softwareprodukten (Lizenzen einschl. Software Assurance) abschließen. Der Auftragnehmer stellt die Microsoft Produkte zur Verfügung und bietet darüber hinaus Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem Lizenzkauf. Erwartet wird dabei eine vollumfängliche Beratung und Unterstützung beim Erwerb und dem Management von Nutzungsrechten des Lizenzgebers.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim, vertreten durch das Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim”
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 1
Postort: Neustadt an der Aisch
Postleitzahl: 91413
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Herr Matthias Hirsch, Büro des Landrats”
E-Mail: matthias.hirsch@kreis-nea.de📧
Fax: +49 9161/9291004 📠
Region: Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim🏙️
URL: http://www.kreis-nea.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E62257241🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anschlussvertrag Microsoft Enterprise Agreement
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim möchte einen Anschlussvertrag für den Erwerb von Microsoft Softwareprodukten (Lizenzen einschl. Software...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim möchte einen Anschlussvertrag für den Erwerb von Microsoft Softwareprodukten (Lizenzen einschl. Software Assurance) abschließen. Der Auftragnehmer stellt die Microsoft Produkte zur Verfügung und bietet darüber hinaus Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem Lizenzkauf. Erwartet wird dabei eine vollumfängliche Beratung und Unterstützung beim Erwerb und dem Management von Nutzungsrechten des Lizenzgebers.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Ort der Leistung: Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 91413 Neustadt an der Aisch, Konrad-Adenauer-Str. 1
Beschreibung der Beschaffung:
“Enterprise Produkte:
Core CAL Client Access License-Software Assurance Platform Per Device-All Languages (350 X), Core CAL Client Access License-L/SA...”
Beschreibung der Beschaffung
Enterprise Produkte:
Core CAL Client Access License-Software Assurance Platform Per Device-All Languages (350 X), Core CAL Client Access License-L/SA Platform Per User-All Languages (switchen von Device auf User) (100 X), Office Standard-Software Assurance Platform-All Languages (250 X), Office Professional Plus-Software Assurance Platform-All Languages (100 X), Office Standard-L/SA Platform-All Languages (50 X), Office Professional Plus-L/SA Platform-All Languages (50 X), Windows Enterprise for SA-Software Assurance Platform-All Languages (350 X), Windows Enterprise for SA-L/SA Platform-All Languages (100 X).
Zusatzprodukte:
SQL Server Standard Core-Software Assurance-2 Licences Pack Core Licenses-All Languages (3 X), Windows Server Standard-Software Assurance 2 Cores- All Languages (18 X), Windows Server Datacenter-Software Assurance 2 Cores-All Languages (2 X), System Center Datacenter-Software Assurance 2 Cores-All Languages (2 X), System Center Standard-L/SA 2 Cores-All Languages (18 X), Exchange Server Standard-Software Assurance-All Languages (2 X) Beratung und Betreuung:
Unterstützung und Beratung beim Einkauf von neuen und/oder zusätzlichen Lizenzen, angepasst an die strategischen Unternehmensziele (einmal jährlich), individuelle und herstellerspezifische Lizenzierungsworkshops vor Ort (einmal jährlich), Empfehlungen zur Optimierung der Lizenzbeschaffung (einmal jährlich).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angabe zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters.
Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angabe zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters.
Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine Gewerbeanmeldung, Berufs- /Handelsregisterauszug, Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweite sonstige Nachweise vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-24
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-24
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt an der Aisch”
“1) Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form auf der Vergabeplattform Subreport zum Download bereitgestellt. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen...”
1) Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form auf der Vergabeplattform Subreport zum Download bereitgestellt. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt über die unter I.3 angegebene Internetadresse;
2) Bei Fragen zur Vergabeplattform steht die unter I.1) genannte Kontaktstelle und Herr Thomas Schipper von der Vergabeplattform Subreport, Tel. +49 (0) 221-98 578-47, zur Verfügung;
3) Geänderte Vergabeunterlagen sowie relevante Antworten auf Hinweise und Fragen werden auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer und Bieter trifft daher die Obliegenheit, sich stetig unter der unter I.3) angegebenen Internet-Adresse zu informieren, ob geänderte Vergabeunterlagen sowie Antworten auf Hinweise und Fragen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld). Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist für den Download der Vergabeunterlagen sowie den Zugang zu den Antworten auf Hinweise und Fragen nicht erforderlich. Eine Registrierung wird jedoch empfohlen, da registrierte interessierte Wirtschaftsteilnehmer und Bieter aktiv über Änderungen an der Vergabeunterlagen und Antworten auf Hinweise und Fragen informiert werden;
4) Fragen an den AG können ausschließlich unter Verwendung der Vergabeplattform Subreport erfolgen. Um eine Frage an den AG zu stellen, registrieren Sie sich bitte dafür kostenlos bei subreport ELViS unter: https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html Diese Ausschreibung hat die Elvis-ID: E62257241 Bieterfragen können unter der Rubrik „Bieterkommunikation“ gestellt werden;
5) Fragen an den AG müssen spätestens 6 Tage vor der Angebotseröffnung dem AG zugehen. Später zugehende Fragen werden nicht beantwortet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Oder — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Quelle: OJS 2018/S 158-361540 (2018-08-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim
Nationale Registrierungsnummer: DE25A
Kontaktperson:
“Landratsamt Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim, Herr Matthias Hirsch, Büro des Landrats”
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim möchte einen Anschlussvertrag für den Erwerb von Microsoft Softwareprodukten (Lizenzen einschl. Software...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim möchte einen Anschlussvertrag für den Erwerb von Microsoft Softwareprodukten (Lizenzen einschl. Software Assurance) abschließen. Der Auftragnehmer stellt die Microsoft Produkte zur Verfügung und bietet darüber hinaus Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem Lizenzkauf. Erwartet wird dabei eine vollumfängliche Beratung und Unterstützung beim Erwerb und dem Management von Nutzungsrechten des Lizenzgebers.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 91413 Neustadt a. d. Aisch
Konrad-Adenauer-Str. 1
Beschreibung der Beschaffung:
“Enterprise Produkte:
Core CAL Client Access License-Software Assurance Platform Per Device-All Languages (350 X), Core CAL Client Access License-L/SA...”
Beschreibung der Beschaffung
Enterprise Produkte:
Core CAL Client Access License-Software Assurance Platform Per Device-All Languages (350 X), Core CAL Client Access License-L/SA Platform Per User-All Languages (switchen von Device auf User) (100 X), Office Standard-Software Assurance Platform-All Languages (250 X), Office Professional Plus-Software Assurance Platform-All Languages (100 X), Office Standard-L/SA Platform-All Languages (50 X), Office Professional Plus-L/SA Platform-All Languages (50 X), Windows Enterprise for SA-Software Assurance Platform-All Languages (350 X), Windows Enterprise for SA-L/SA Platform-All Languages (100 X).
Zusatzprodukte:
SQL Server Standard Core-Software Assurance-2 Licences Pack Core Licenses-All Languages (3 X), Windows Server Standard-Software Assurance 2 Cores- All Languages (18 X), Windows Server Datacenter-Software Assurance 2 Cores-All Languages (2 X), System Center Datacenter-Software Assurance 2 Cores-All Languages (2 X), System Center Standard-L/SA 2 Cores-All Languages (18 X), Exchange Server Standard-Software Assurance-All Languages (2 X) Beratung und Betreuung:
Unterstützung und Beratung beim Einkauf von neuen und/oder zusätzlichen Lizenzen, angepasst an die strategischen Unternehmensziele (einmal jährlich), individuelle und herstellerspezifische Lizenzierungsworkshops vor Ort (einmal jährlich), Empfehlungen zur Optimierung der Lizenzbeschaffung (einmal jährlich)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 158-361540
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Anschlussvertrag Microsoft Enterprise Agreement
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bechtle Comsoft GmbH
Postanschrift: Bechtle Platz 1
Postort: Neckarsulm
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Heilbronn, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Bei dem unter V 2.4) angegeben „Gesamtwert des Auftrag/Loses“ von „1.00 EUR“ handelt es sich um ein fiktiven Wert. Eine Veröffentlichung des tatsächlichen...”
Bei dem unter V 2.4) angegeben „Gesamtwert des Auftrag/Loses“ von „1.00 EUR“ handelt es sich um ein fiktiven Wert. Eine Veröffentlichung des tatsächlichen Gesamtwerts des Auftrags kann unterbleiben, da die Offenlegung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen dem Auftragnehmer und seinen Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU)
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 241-550160 (2018-12-12)