Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der Bieter benennt in der Anlage Referenzen mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt.
Das Referenzprojekt darf nicht älter als 3 Jahre sein, d. h. die Leistungserbringung darf nicht vor dem 1.11.2015 liegen. Ein früherer Vertragsbeginn ist unschädlich, sofern die Leistung innerhalb des Zeitraums vom 1.11.2015 und 31.10.2018 erbracht wurde.
Mindestens eine Referenz muss Erfahrungen im Betrieb der Fachsoftware in einem Rechenzentrum beinhalten welches dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Zudem ist jedes Leistungsbestandteil
— Datenmigration,
— Wartung der Fachsoftware,
— Schulung von Mitarbeitern,
— Einführungsprojekt.
Mindestens einmal nachzuweisen. Das kann auch in mehreren vergleichbaren Referenzen erfolgen.
Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld, Umfang der User etc.) im Wesentlichen entspricht.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter, mehrere Referenzen (z. B. 3 vergleichbare Referenzen zur Erfüllung der einzelnen Mindestanforderungen) einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung eines Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Fehlt diese Angabe, so wird die betreffende Referenz bei der Wertung nicht berücksichtigt. Es wird in diesem Fall auch keine weitere Referenz nachgefordert.
Die Anlage Referenzen ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die obigen Mindestkriterien erfüllt. Erfüllt ein Bieter zwar die Voraussetzungen nach vorstehendem Satz, haben der Auftraggeber oder die Vergabestelle aber Kenntnis von Umständen, die der Annahme der Leistungsfähigkeit des Bieters gleichwohl entgegenstehen könnten, so bewertet der Auftraggeber die Leistungsfähigkeit des Bieters abschließend nach allgemeinen Grundsätzen.
Neben den o. a. Unterlagen werten der Auftraggeber und die Vergabestelle für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Anlagen Liste privilegierter Unterauftragnehmer, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bietergemeinschaft aus.