Präqualifizierte Bieter können ihre Eignungsnachweise mittels ihrer Registrierung im Präqualifikationssystemerbringen. So kann statt der Abgabe von Referenzen auf die im Präqualifikationssystem hinterlegtenReferenzen durch die Angabe der Registernummer verwiesen werden. Der Auftraggeber ist dann gehalten, sichdie Unterlagen aus dem Präqualifikationssystem beizuziehen. Es wird auch im Rahmen der Präqualifikationgeprüft, dass Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ausgeführt wurden.Allerdings kann sich die Vergleichbarkeitsprüfung durch Präqualifikation nicht auf den konkreten Auftragbeziehen, weil dieser im Rahmen der Präqualifikation unbekannt ist. Bewerber und Bieter sind daher gutberaten, die Anforderungen des Auftraggebers in jedem Einzelfall zu erfassen, um zu entscheiden, ob dieim Präqualifikationssystem hinterlegten Informationen alle Anforderungen quantitativ wie qualitativ erfüllen.Gegebenenfalls sind die Präqualifikationsunterlagen durch Einzelnachweise zu ergänzen. Andernfalls droht einunvollständiges Angebot oder ein unvollständiger Teilnahmeantrag.
Das Anschreiben wurde hinsichtlich der Bewerbungsbedingungen unter Punkt 8.3 Referenzen geändert. Dasaktuelle Anschreiben findet sich in den Vergabeunterlagen des DTVP.