Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ARA München Steinhausen
18FEA31805
Produkte/Dienstleistungen: Waschanlagen📦
Produkte/Dienstleistungen: MA08
📦
Kurze Beschreibung:
“Am Standort der DB Regio AG in München Steinhausen soll die maschinentechnische Ausrüstung der vorhandenen Außenreinigungsanlage erneuert werden.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Waschanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abwasserbehandlungsanlage📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der maschinentechnischen Ausrüstung der vorhandenen Außenreinigungsanlage. Dazu gehören die Waschtechnik,...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der maschinentechnischen Ausrüstung der vorhandenen Außenreinigungsanlage. Dazu gehören die Waschtechnik, Wasserrückgewinnungsanlage und Abwasserbehandlungsanlage.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 064-143404
Auftragsvergabe
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Titel: ARA München Steinhausen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-29 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KMS Klaus, Müller, Schenk GmbH
Postort: Lichtenstein
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Tübingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 235-538321 (2018-12-04)