Arbeitnehmerüberlassung von Aushilfskräften

Südwestrundfunk

Der Südwestrundfunk beabsichtigt, Aushilfskräfte auf der Basis von Arbeitnehmerüberlassungen zu beschäftigen. Diese sollen bei aufkommenden Arbeitsspitzen oder bei kurzfristigem Ausfall des eigenen Personals (in der Regel für wenige Tage, in Einzelfällen auch bei längeren Ausfällen durch Mutterschutz/Elternzeit sowie längerer Krankheit von fest angestelltem Personal) zum Einsatz kommen. Es handelt sich dabei um kaufmännisches Personal sowie um Servicepersonal und Beiköche für das Betriebsrestaurant.
Die Ausschreibung über die Beschaffung von Aushilfskräften erfolgt aufgrund des unterschiedlichen Bedarfs des SWR in fünf Losen. Der SWR wird für die Lose Rahmenvereinbarungen ohne Abnahmeverpflichtungen zur personellen Unterstützung der Geschäftsbereiche des SWR ausschreiben.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-05.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-05 Auftragsbekanntmachung