Die Auftraggeberin beabsichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Sicherstellung der betriebsärztlichen Betreuung nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der sicherheitstechnischen Betreuung nach § 6 ASiG ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Vorsorgemaßnahmen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedV).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-10.
Auftragsbekanntmachung (2018-10-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: AOK-Bundesverband, Zentrale Vergabestelle, Patrizia Krahn
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Region: Deutschland🏙️
URL: www.aok.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYXYD🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYXYD🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitschutz und Arbeitsmedizin
2018-10-10-NW-KRA
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit📦
Kurze Beschreibung:
“Die Auftraggeberin beabsichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Sicherstellung der betriebsärztlichen Betreuung nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz...”
Kurze Beschreibung
Die Auftraggeberin beabsichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Sicherstellung der betriebsärztlichen Betreuung nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der sicherheitstechnischen Betreuung nach § 6 ASiG ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Vorsorgemaßnahmen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedV).
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsärztliche Betreuung der Region Westfalen-Lippe
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit📦
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Westfalen-Lippe.
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Losgebiet ist in fünf Regionen eingeteilt:
— Ostwestfalen mit Bielefeld als Hauptstandort.
30 Standorte, 1355 Mitarbeiter,
— Münsterland mit Münster als...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Losgebiet ist in fünf Regionen eingeteilt:
— Ostwestfalen mit Bielefeld als Hauptstandort.
30 Standorte, 1355 Mitarbeiter,
— Münsterland mit Münster als Hauptstandort.
18 Standorte, 826 Mitarbeiter,
— Ruhrgebiet mit Dortmund als Hauptstandort.
41 Standorte, 2159 Mitarbeiter,
— Südwestfalen mit Siegen als Hauptstandort.
29 Standorte, 1024 Mitarbeiter.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate automatisch, soweit nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Leistungszeitraumende...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate automatisch, soweit nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Leistungszeitraumende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitstechnische Betreuung der Region Westfalen-Lippe
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Westfalen-Lippe
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsärztliche Betreuung der Region Schleswig-Holstein
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Ort der Leistung: Schleswig-Holstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Losgebiet ist in 2 Regionen eingeteilt:
— Schleswig-Holstein Nord mit Rendsburg als Hauptstandort.
20 Standorte, 1053 Mitarbeiter,
— Schleswig-Holstein...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Losgebiet ist in 2 Regionen eingeteilt:
— Schleswig-Holstein Nord mit Rendsburg als Hauptstandort.
20 Standorte, 1053 Mitarbeiter,
— Schleswig-Holstein Süd mit Ahrensburg als Hauptstandort.
19 Standorte, 757 Mitarbeiter.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitstechnische Betreuung der Region Schleswig-Holstein
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Niederlassungsstaats des Bieters/des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt;
(3) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen;
(4) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ und die „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen“ für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(5) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ und die „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen“ für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis - einer aktuell bestehendenund gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis - einer aktuell bestehendenund gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Personenschäden (500 000 EUR) und Sachschäden (1 000 000 EUR); Vermögensschäden inkl. Datenschutz (300 000 EUR). Ersatzweise kann der Bieter erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme und in der geforderten Ausgestaltung abschließt und der Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes nachweisen wird. Beinhaltet der vorgelegte Nachweis eine Befristung, verlängert sich die Laufzeit der Betriebshaftpflichtversicherung aber jeweils um 1 Jahr, ist nachzuweisen, dass die Versicherung nicht in angegebener Frist gekündigt wurde und mindestens bis zum Ende der Angebotsfrist noch bestand.
(a) Hinweis: die mit – gekennzeichnete Bescheinigung kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf Aufforderung vorzulegen;
(b) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sind mindestens 2 Referenzen (je Los), deren Dienstleistungsaufträge innerhalb der letzten 3 Jahre, nach Art, Umfang und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sind mindestens 2 Referenzen (je Los), deren Dienstleistungsaufträge innerhalb der letzten 3 Jahre, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, anzugeben.
Nachzuweisender Referenzumfang (Mindestmengen):
Los 1: 4 000 Mitarbeiter/-innen 80 Standorte,
Los 2: 1 300 Mitarbeiter/-innen 30 Standorte,
Los 3: 4 000 Mitarbeiter/-innen 80 Standorte,
Los 4: 1 300 Mitarbeiter/-innen 30 Standorte.
Grundsätzlich sind mindestens 2 Referenzen je Los anzugeben.
Es besteht auch die Möglichkeit bei Angebotsabgabe für lediglich ein Los mindestens 2 Referenzen – maximal 3 – einzureichen, die die o. a. Mindestmenge in Summe erfüllen. Weitere Voraussetzung hierbei ist, dass die 2 bzw. 3 Referenzen parallel innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten erbracht wurden.
Beim gemeinsamen Bieten für die Lose 1 und 3 (Arbeitsmedizin) oder 2 und 4 (Sicherheitstechnik) sind mindestens 2 Referenzen – maximal 6 – abzugeben, die die Mindestmengen der betreffenden Lose in Summe erreichen. Auch hier müssen die Referenzen parallel innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten erbracht worden sein.
Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer).
Folgende Angaben sind zu machen:
— Auftraggeber,
— Ansprechpartner/-in,
— Telefonnummer,
— Anschrift,
— Ausführungsort,
— Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art und Umfang: Anzahl Mitarbeiter/-innen; Anzahl Standorte,
— Leistungszeitraum: von (Monat/Jahr),bis (Monat/Jahr).
(2) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat;
(3) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(4) Hinweis Nachunternehmer
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor Erklärungen für Nachunternehmer insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“(1) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
(1) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen);
(2) Schutzklausel zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation und deren Unternehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-13
07:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-13
07:30 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYXYD
Körper überprüfen
Name: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
URL: www.aok.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist …“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat …“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 198-448185 (2018-10-10)