Beschreibung der Beschaffung
Das Projekt verfolgt im Wesentlichen folgende 2 Ziele:
1) Die eingesetzten Spielplatzbetreuerinnen und Spielplatzbetreuer, welche als SGB II Leistungsberechtigte durch das Jobcenter (Kommunaler Arbeitsvermittlung) der Landeshauptstadt Wiesbaden für das Projekt vorgeschlagen werden, erhöhen durch die Projektteilnahme und die damit verbundene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ihre Chancen auf Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.
2) In der Spielplatzsaison 2019 und 2021 – jeweils von April bis Oktober – werden auf großen, stark frequentierten Kinderspielplätzen der Landeshauptstadt Wiesbaden gut vorbereitete, qualifizierte und durch ein Auswahlverfahren hinsichtlich fachlicher und sozialer Kompetenz als geeignet befundene Spielplatzbetreuerinnen und Spielplatzbetreuer eingesetzt.
Zielgruppe:
Zielgruppe des Arbeitsmarktprojektes sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte gemäß § 7 SGB II, die mindestens 25 Jahre alt und grundsätzlich in der Lage sind die Aufgaben im Rahmen der Spielplatzbetreuung zu erfüllen.
Neben der Grundbereitschaft draußen arbeiten zu wollen, sind handwerkliche Grundkenntnisse sowie eine Affinität im Umgang mit Kindern und Eltern gefragt.
Bei der Auswahl geeigneter Spielplatzbetreuerinnen und Spielplatzbetreuer ist unbedingt darauf zu achten, dass keine Anzeichen von Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch sowie keine einschlägigen Einträge im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis vorliegen.
Rahmenbedingungen
Projektteilnehmer: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte gemäß § 7 SGB II, die mindestens 25 Jahre alt sind und am Arbeitsmarktprojekt Spielplatzbetreuung teilnehmen.
Die Aufgaben- und Rollenverteilung der Projektbeteiligten sowie die daraus resultierenden Aufgaben und Abstimmungsprozesse in der Zusammenarbeit sind vom Auftragnehmer beispielhaft zu skizzieren.
Tätigkeitsprofil Spielplatzbetreuung
Die grundsätzlichen Tätigkeiten der Spielplatzbetreuerinnen und Spielplatzbetreuer beinhaltet folgende Aufgaben:
— Die zusätzliche, ergänzende Pflege des Spielplatzgeländes, wie z.B. Reinigung des Sandes, Abrechen der Freiflächen, Entfernung von Unrat, Unkraut und Glassplittern.
— Kleinere Instandsetzungsaufgaben, wie z.B. Anstrich Sitzbank oder Wand.
— Öffnen, Kontrolle, ergänzendes Sauberhalten und Abschließen der Toilettenanlagen.
— Soziale Kontrolle (Ansprechpartner für Eltern, Kinder sowie Nutzer des Spielplatzes).
Die fachliche Zuständigkeit für zusätzliche Pflege- und Instandsetzungsarbeiten auf dem Spielplatzgelände obliegt der zuständigen Reviermeisterin/dem zuständigen Reviermeister des Fachamtes. Deshalb sind Arbeitsaufträge prinzipiell zwischen dem Fachamt und dem Auftragnehmer abzustimmen.
Im Angebot ist vom Auftragnehmer beispielhaft zu beschreiben, welche grundsätzlichen Tätigkeiten den Spielplatzbetreuern/Spielplatzbetreuerinnen übertragen werden können.
Laufzeit, Umfang, Ort:
Das Arbeitsmarktprojekt Spielplatzbetreuung hat eine Laufzeit von 25 Monaten und wird im Zeitraum vom 1.3.2019 bis 31.3.2021 durchgeführt.
Das Arbeitsmarktprojekt Spielplatzbetreuung wird in 2 aufeinander folgenden Projektstaffeln – jeweils ab März 2019 und März 2020 – durchgeführt. Jede Projektstaffel ist mit 10 Vollzeitäquivalenten zu besetzen. Auch Teilzeitbeschäftigung ist möglich, sofern diese nicht 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit unterschreitet.