Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3) Eigenerklärung (Anlage E3):
— über eine anerkannte Zertifizierung nach GQA (Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz) oder über eine gleichwertige Zertifizierung z. B. nach QEP (Qualität und Entwicklung in Praxen), OHRIS (Occupational Health and Risk Management System), OHSAS (Occupational Health and Safety Assessment Series), SCC (Sicherheits Certifikat Contraktoren) oder über ein nach NLF der ILO (Nationaler Leitfaden der Internationalen Arbeitsorganisation) zertifiziertes Arbeitsschutz-managementsystem (AMS) zu verfügen und Vorlage des Zertifikats oder
— zurzeit nicht über eine anerkannte Zertifizierung zu verfügen aber im Falle einer Zuschlagserteilung ein entsprechend anerkanntes Verfahren durchzuführen und der BARMER die erfolgreiche Zertifizierung bis spätestens zum 31.3.2019 in Schriftform nachzuweisen Eigenerklärung,
— eine ggf. während des Vertragszeitraums ablaufende anerkannte Zertifizierung unverzüglich zu erneuern und diese der BARMER binnen längstens jeweils drei Monaten in Schriftform neu nachzuweisen,
— sich gegenüber der BARMER konform zum „Kodex sicherheitstechnischer Dienstleister“ des Fachbeirates der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz (GQA) mbH zu verhalten.
4) Eigenerklärung (Anlage E4), für die arbeitsmedizinische Betreuung der BARMER gemäß § 3 ASiG in Verbindung mit DGUV-Vorschrift 2 der Verwaltungs-BG nur solche Personen einzusetzen, welche:
— über die arbeitsmedizinische Fachkunde gemäß § 4 ASiG in Verbindung mit § 3 DGUV Vorschrift 2 der Verwaltungs-BG verfügen,
— eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Betriebsarzt (BA) und hinreichende Erfahrungen sowie Sensibilität bezüglich der arbeitsmedizinischen Betreuung von distinguierten Verwaltungsbereichen mit Bildschirmarbeitsplätzen aufweisen,
— wenigstens in den letzten drei Kalenderjahren durchgängig zumindest eine anerkannte BA-Fortbildung der Berufsgenossenschaft bzw. vergleichbarer Fortbildungsträger (z. B. BIA, BGA, VdS, DGAUM, VDBW, BsAfB oder andere berufsgenossenschaftlich anerkannte Stellen) je Jahr erfolgreich absolviert haben.
Erklärung, der BARMER die Einhaltung der vorgenannten Anforderungen für jede zur Ausführung von arbeitsmedizinischen Betreuungsleistungen vorgesehene Person in Schriftform nachzuweisen. Im Falle personeller Wechsel erfolgt die schriftliche Nachweisführung jeweils spätestens eine Woche vor Aufnahme der Tätigkeit.
Vorlage der Nachweise der arbeitsmedizinischen Fachkunde, Berufserfahrungen und Fortbildungen aller zur Betreuung der BARMER vorgesehenen Bas.
5) Eigenerklärung (Anlage E5) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder die Zusicherung, eine solche bei Zuschlagserteilung in folgender Höhe je Vertragsjahr abzuschließen: Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mind. insgesamt 2 000 000,00 EUR pauschal pro Vertragsjahr.