Beschreibung der Beschaffung
a) Beratung des Arbeitgebers und der Führungskräfte bei der Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse;
b) Teilnahme Arbeitsschutzausschuss (im Vertretungsfall auch Vorbereitung, Protokollierung);
c) beratende Tätigkeit bei der:
— Planung/Ausführung von Bauvorhaben und Betriebsanlagen,
— Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln,
— Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
— Gestaltung der Arbeitsplätze, des -ablaufes und der -umgebung.
d) Untersuchung von Arbeitsunfällen, Unfalldatenbank, Mitwirken an der Erstellung des Unfalljahresberichtes;
e) Erstellen von Begehungsplänen, Durchführung von Begehungen, Erfassung sicherheitstechnischer Mängel, Empfehlungen und Vorschläge zur Mängelbeseitigung, Protokollierung nach Vorgabe des Auftraggebers;
f) Gefährdungsbeurteilungen: Konzeptionen, Durchführung, Dokumentation;
g) Schulungen und Unterweisungen: Konzeptionen, Durchführung;
h) Ausbildung zum Führer von Elektroschleppern (durch Mitarbeiter des Auftragnehmers im Rahmen der Betreuung, ohne gesonderte In-Rechnung-Stellung);
i) Überwachung des innerbetrieblichen organisatorischen Brandschutzes, Durchführung von Begehungen;
j) Beratung, Aufzeigen von Mängeln und Empfehlung von Maßnahmen, Entwicklung von Standards;
k) Selbständige Organisation und Durchführung von Brandschutzunterweisungen;
l) Gefahrstoffe: Hinwirken auf die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung, Erstellen von Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen – Konzeptionen, Beteiligung an der Durchführung oder Durchführung;
m) Wahrnehmung der Tätigkeiten der Beauftragten Person „Hubschrauberlandefläche";
n) In Abwesenheit der Mitarbeiter des Auftraggebers können die Mitarbeiter des Auftragnehmers auch abfallwirtschaftliche oder gefahrgutrechtliche Tätigkeiten wahrnehmen (v. a. Disposition). Sie vertreten nicht den Betriebsbeauftragten für Abfall bzw. den Gefahrgutbeauftragten.