Die Stadt Kyritz plant die Entwicklung des ehemaligen Franziskanerklosters zu einem Kulturstandort. Die Hauptnutzfläche des ehemaligen Klausurflügels beträgt 500 m. Das Gebäude muss grundhaft saniert werden und hohen denkmalrechtlichen wie auch musealen Anforderungen gerecht werden. Der ehemalige Klausurflügel soll durch einen Neubau mit einem Veranstaltungsraum, einem Raum für Museumspädagogik, Treppenhaus und Aufzug sowie Sanitäranlagen ergänzt werden. Das neue Gebäude soll eine klare Gliederung mit ziegelsichtiger Fassade erhalten. Im Erdgeschoss ist ein transparenter Verbindungsbau vorgesehen, der sowohl den ehemaligen Klausurflügel und den Neubau sowie die zur Stadtbibliothek umgestaltete ehemalige Brennerei verbindet. Der Verbindungsbau erstreckt sich bis in den Klostergarten, wo ein kleines Café geplant ist. Die geschätzten Baukosten für die geplanten Maßnahmen betragen für die Kostengruppen 300 und 400 rund 3,26 Mio. € netto.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Sanierung und Neubau im Klosterviertel Kyritz
Postanschrift: Marktplatz 1
Postort: Stadt Kyritz
Postleitzahl: 16866
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Kyritz
E-Mail: bauamt@kyritz.de📧
Region: Ostprignitz-Ruppin🏙️
URL: www.kyritz.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Architekten- und Ingenieurleistungen für Objekt- (Lph 3-9) und Fachplanung (Lph 1-6 bzw. 1-9) für Sanierung und Neubau im Klosterviertel Kyritz”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Kyritz plant die Entwicklung des ehemaligen Franziskanerklosters zu einem Kulturstandort. Die Hauptnutzfläche des ehemaligen Klausurflügels...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Kyritz plant die Entwicklung des ehemaligen Franziskanerklosters zu einem Kulturstandort. Die Hauptnutzfläche des ehemaligen Klausurflügels beträgt 500 m. Das Gebäude muss grundhaft saniert werden und hohen denkmalrechtlichen wie auch musealen Anforderungen gerecht werden. Der ehemalige Klausurflügel soll durch einen Neubau mit einem Veranstaltungsraum, einem Raum für Museumspädagogik, Treppenhaus und Aufzug sowie Sanitäranlagen ergänzt werden. Das neue Gebäude soll eine klare Gliederung mit ziegelsichtiger Fassade erhalten. Im Erdgeschoss ist ein transparenter Verbindungsbau vorgesehen, der sowohl den ehemaligen Klausurflügel und den Neubau sowie die zur Stadtbibliothek umgestaltete ehemalige Brennerei verbindet. Der Verbindungsbau erstreckt sich bis in den Klostergarten, wo ein kleines Café geplant ist. Die geschätzten Baukosten für die geplanten Maßnahmen betragen für die Kostengruppen 300 und 400 rund 3,26 Mio. EUR netto.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 761458.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Ostprignitz-Ruppin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Kyritz
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Architekten- und Ingenieurleistungen im Rahmen der Objektplanung sowie der Fachplanungen Tragwerk und Technische...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Architekten- und Ingenieurleistungen im Rahmen der Objektplanung sowie der Fachplanungen Tragwerk und Technische Ausrüstung als Bewerbergemeinschaft für die Sanierung des Bestandsgebäudes und den Neubau eines Veranstaltungsgebäudes mit eingeschossigem Verbinder und Klosterpforte gemäß HOAI §§ 34 (LP 3 – 9), 51 (LP 1 – 6) und 55 (LP 1 – 9). Bei der Technischen Ausrüstung werden Leistungen der Anlagengruppen 1 – 6 gefordert. Dabei ist die Wärmeversorgung an eine bestehende Versorgungsstation anzuschließen. Beratungsleistungen werden für Bauphysik (Wärmeschutz, Energiebilanz und Raumakustik) erwartet. Erst im Rahmen der Genehmigungsplanung sind die erforderlichen Nachweise für die Erlangung behördlicher Zustimmungen zu erbringen. Die geforderten Planungsleistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI 2013.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 080-179181
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Architekten- und Ingenieurleistungen für Objekt- (Lph 3-9) und Fachplanung (Lph 1-6 bzw. 1-9) für Sanierung und Neubau im Klosterviertel Kyritz”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Architekturbüro Kühn- von Kaehne und Lange
Postort: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: ingenieur.BÜROSTICH
Name: 1a. Ing.-Büro für Versorgungstechnik
Name: Hellplan GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 695 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 761458.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (10 Kalendertage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.3) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 169-385177 (2018-08-30)