Das sanierungsbedürftige Gebäude des Gesundheitsamtes Friedrichshain-Kreuzberg grenzt direkt an den östlichen Teil des Stadtumbaugebiets Friedrichshain-West und an einen Denkmalbereich Gesamtanlage Karl-Marx-Allee. Dadurch ist die Denkmalbehörde bei Gestaltung der Außenhülle einzubeziehen. Es besteht aus einem Keller und 3 Obergeschossen. Insbesondere das Dach des Gebäudes soll zunächst ab 2019, finanziert aus SIWA- und bezirklichen Investitionsmitteln, erneuert und das oberste Geschoss in Teilen saniert werden. Im Anschluss bzw. teilweise zeitlich überlappend ist die Schaffung eines Gesundheits- und Beratungszentrums durch den Umbau des Gebäudes und weitere Sanierung vorgesehen. Um das Gebäude für seine erweiterte Funktion zu ertüchtigen, sind umfangreiche Umbaumaßnahmen erforderlich, insbesondere Grundrissänderungen und Innenausbaumaßnahmen in allen Geschossen und Schaffung eines neuen besucherfreundlichen, barrierefreien Entrées. Das Gebäude ist energetisch zu sanieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Das sanierungsbedürftige Gebäude des Gesundheitsamtes Friedrichshain-Kreuzberg grenzt direkt an den östlichen Teil des Stadtumbaugebiets Friedrichshain-West und an einen Denkmalbereich Gesamtanlage Karl-Marx-Allee. Dadurch ist die Denkmalbehörde bei Gestaltung der Außenhülle einzubeziehen. Es besteht aus einem Keller und 3 Obergeschossen. Insbesondere das Dach des Gebäudes soll zunächst ab 2019, finanziert aus SIWA- und bezirklichen Investitionsmitteln, erneuert und das oberste Geschoss in Teilen saniert werden. Im Anschluss bzw. teilweise zeitlich überlappend ist die Schaffung eines Gesundheits- und Beratungszentrums durch den Umbau des Gebäudes und weitere Sanierung vorgesehen. Um das Gebäude für seine erweiterte Funktion zu ertüchtigen, sind umfangreiche Umbaumaßnahmen erforderlich, insbesondere Grundrissänderungen und Innenausbaumaßnahmen in allen Geschossen und Schaffung eines neuen besucherfreundlichen, barrierefreien Entrées. Das Gebäude ist energetisch zu sanieren.
Das sanierungsbedürftige Gebäude des Gesundheitsamtes Friedrichshain-Kreuzberg grenzt direkt an den östlichen Teil des Stadtumbaugebiets Friedrichshain-West und an einen Denkmalbereich Gesamtanlage Karl-Marx-Allee. Dadurch ist die Denkmalbehörde bei Gestaltung der Außenhülle einzubeziehen. Es besteht aus einem Keller und 3 Obergeschossen. Insbesondere das Dach des Gebäudes soll zunächst ab 2019, finanziert aus SIWA- und bezirklichen Investitionsmitteln, erneuert und das oberste Geschoss in Teilen saniert werden. Im Anschluss bzw. teilweise zeitlich überlappend ist die Schaffung eines Gesundheits- und Beratungszentrums durch den Umbau des Gebäudes und weitere Sanierung vorgesehen. Um das Gebäude für seine erweiterte Funktion zu ertüchtigen, sind umfangreiche Umbaumaßnahmen erforderlich, insbesondere Grundrissänderungen und Innenausbaumaßnahmen in allen Geschossen und Schaffung eines neuen besucherfreundlichen, barrierefreien Entrées. Das Gebäude ist energetisch zu sanieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-05-31 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-02 📅
Datum des Beginns: 2018-10-22 📅
Datum des Endes: 2023-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 104-237562
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben (keine abschließende Auflistung).
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben (keine abschließende Auflistung).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie ggf. besondere Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis zur Leistungsphase 2.
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie ggf. besondere Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis zur Leistungsphase 2.
Die Maßnahmen werden mit 4 875 000 EUR (Brutto) im Förderprogramm „Stadtumbau Ost“ gefördert. Gemäß Kostenschätzung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg sind darin für die KG 200 665 000 € (nicht Bestandteil des Auftrages), KG 300 2 465 000€, KG 400 675 000 €, KG 500 105 000 € und für die KG 600 65 000€ (brutto inkl. 10 % UV) enthalten.
Die Maßnahmen werden mit 4 875 000 EUR (Brutto) im Förderprogramm „Stadtumbau Ost“ gefördert. Gemäß Kostenschätzung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg sind darin für die KG 200 665 000 € (nicht Bestandteil des Auftrages), KG 300 2 465 000€, KG 400 675 000 €, KG 500 105 000 € und für die KG 600 65 000€ (brutto inkl. 10 % UV) enthalten.
Das sanierungsbedürftige Gebäude soll ab 3.2019 bis 9.2020 aus SIWA- und Investitionsmitteln in Teilen saniert werden. Insbesondere das Dach und der Dachstuhl werden dabei erneuert. Parallel dazu verläuft der Rückbau der schadstoffhaltigen Decke des darunterliegenden Geschosses inklusive notwendiger Wiederherstellungsmaßnahmen. Für diese Baumaßnahme wird Baufreiheit benötigt, alle Mitarbeiter werden in Bürocontainer ausgelagert. Die genannten Maßnahmen sind kein Gegenstand der Vergabe, da die Maßnahmen bereits beauftragt wurden.
Das sanierungsbedürftige Gebäude soll ab 3.2019 bis 9.2020 aus SIWA- und Investitionsmitteln in Teilen saniert werden. Insbesondere das Dach und der Dachstuhl werden dabei erneuert. Parallel dazu verläuft der Rückbau der schadstoffhaltigen Decke des darunterliegenden Geschosses inklusive notwendiger Wiederherstellungsmaßnahmen. Für diese Baumaßnahme wird Baufreiheit benötigt, alle Mitarbeiter werden in Bürocontainer ausgelagert. Die genannten Maßnahmen sind kein Gegenstand der Vergabe, da die Maßnahmen bereits beauftragt wurden.
Der Baubeginn der Stadtumbaufördermaßnahme, d. h. Umbau zum Gesundheitszentrum, soll teilweise parallel zur oben beschriebenen Teilsanierung des Gebäudes erfolgen, um von Synergieeffekten zu profitieren. Dies gilt insbesondere bei den Fassadenarbeiten und der Auslagerung der Mitarbeiter zur Baufreiheit. Das bereits aufgestellte Fassadengerüst soll weitergenutzt und die Standzeit der provisorischen Bürocontainer verlängert werden.
Der Baubeginn der Stadtumbaufördermaßnahme, d. h. Umbau zum Gesundheitszentrum, soll teilweise parallel zur oben beschriebenen Teilsanierung des Gebäudes erfolgen, um von Synergieeffekten zu profitieren. Dies gilt insbesondere bei den Fassadenarbeiten und der Auslagerung der Mitarbeiter zur Baufreiheit. Das bereits aufgestellte Fassadengerüst soll weitergenutzt und die Standzeit der provisorischen Bürocontainer verlängert werden.
Die vom Gesundheitsamt genutzten Flächen im Gebäude weisen einen erheblichen Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf auf und bedürfen einer grundlegenden Überarbeitung. Die geplante Sanierung soll genutzt werden, um aus dem reinen Verwaltungsstandort des Gesundheitsamtes ein Gesundheits- und Beratungszentrum zu entwickeln.
Die vom Gesundheitsamt genutzten Flächen im Gebäude weisen einen erheblichen Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf auf und bedürfen einer grundlegenden Überarbeitung. Die geplante Sanierung soll genutzt werden, um aus dem reinen Verwaltungsstandort des Gesundheitsamtes ein Gesundheits- und Beratungszentrum zu entwickeln.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
— Umbau/Erweiterung des Eingangsbereiches zu einem Entrée inklusive barrierefreien Zugang,
— Innenausbau, hierbei Grundrissveränderungen im EG für spezielle Raumangebote des Gesundheitszentrums, Einbau einer zweiten Audiometrie-Kabine im 2. OG zur Verbesserung der Hörberatung, Schaffung neuer Therapieflächen im Teilbereich UG sowie Umbau UG Mitteltrakt zur Schaffung von zusätzlichen Lagerflächen,
— Innenausbau, hierbei Grundrissveränderungen im EG für spezielle Raumangebote des Gesundheitszentrums, Einbau einer zweiten Audiometrie-Kabine im 2. OG zur Verbesserung der Hörberatung, Schaffung neuer Therapieflächen im Teilbereich UG sowie Umbau UG Mitteltrakt zur Schaffung von zusätzlichen Lagerflächen,
— Besucher-Leitsystem für alle Geschosse – auch für Seh- und Hörbehinderte,
— Modernisierung der Elektroanlagen Stark- und Schwachstrom UG – 1. OG,
— Sanitär-Strangsanierung,
— Heizungserneuerung,
— Sanierungsarbeiten Maler- und Putzarbeiten sowie Unterdecken UG – 1. OG,
— Erneuerung Bodenbeläge EG – 2. OG,
— Überarbeitung Türen (Tischler- und Lackierarbeiten, Beschlags- und Schlossanpassungen),
— Erneuerung Schließanlage,
— Energetische Sanierung der Fassade und Fenster,
— Gestaltungskonzept – ist mit der unteren/oberen Denkmalbehörde abzustimmen,
— Wiederherstellung Außenanlagen inkl. Außenanlagen nach Rückbau der für die Auslagerung erforderlichen Container an 2 Standorten (Containeraufstellung nicht Inhalt der Maßnahme).
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Der AN hat folgende Termine einzuhalten (Termine gemäß Förderantrag):
Beginn der Planung 10.2018,
VPU 4.2019,
BPU 8.2019,
Fertigstellung LP 4 – 6 4.2020,
Baubeginn 5.2020,
Übergabe 3.2023.
Werden innerhalb dieser Bekanntmachung Personenbezeichnungen aus Gründen der beschränkten Textlänge lediglich in der männlichen oder weiblichen Form verwendet, so schließt dies die anderen Geschlechter mit ein.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach der Beauftragung der Leistungsphase 1 und 2 werden die Leistungsphasen 3, 4 und 5, 6 bis 8 und 9 gem. § 34 HOAI optional ganz oder teilweise jeweils stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach der Beauftragung der Leistungsphase 1 und 2 werden die Leistungsphasen 3, 4 und 5, 6 bis 8 und 9 gem. § 34 HOAI optional ganz oder teilweise jeweils stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Sollten sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild entsprechend angepasst werden.
Zusätzliche Informationen:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben (keine abschließende Auflistung).
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben (keine abschließende Auflistung).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Koppenstraße 38-40
10243 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die EEE muss in Papierform mit Unterschrift dem Auftraggeber übermittelt werden. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. (siehe Ziffer VI.3).
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die EEE muss in Papierform mit Unterschrift dem Auftraggeber übermittelt werden. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. (siehe Ziffer VI.3).
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien/Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien/Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V, soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
EEE Teil IV Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien:
Der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller festgelegten Eignungskriterien genügt nicht, ist nicht zulässig und führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages (Ausschluss).
Es ist zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten, Eignungskriterien Stellung zu nehmen.
EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR für Personen- und 2 000 000 EUR sonstige Schäden:
Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen kann.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV:
Gemäß objektiver Kriterien (Datei Koppen_Arch_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) muss erbracht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
[3] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiver Kriterien (Datei: Koppen_Arch_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen;
[4] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der LPH 8, Bauwerkskosten nach DIN 276, Anschrift, Ansprechpartner, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privaten Auftraggebers gemäß objektiver Kriterien (Datei: Koppen_Arch_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
[4] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der LPH 8, Bauwerkskosten nach DIN 276, Anschrift, Ansprechpartner, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privaten Auftraggebers gemäß objektiver Kriterien (Datei: Koppen_Arch_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
Es sind 2 Referenzprojekte vorzustellen. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Subunternehmerleistungen sein;
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein;
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden;
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein, d. h. die Übergabe des Objektes (LPH 8) an den Bauherrn darf max. 5 Jahre zurückliegen d. h. bis vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung;
e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-8 erfüllt worden sein;
f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Umbau bzw. eine Sanierung eines Nicht-Wohngebäudes handeln.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) bzw. „Koppen_Arch_Objektive Kriterien“ in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien/Unterkriterien.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen, können aber auch bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen, können aber auch bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:
— Versicherungsnachweis/Erklärung des Versicherungsgebers,
— Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2 Referenzprojekten,
— Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des in der Zusatzerklärung zur EEE genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Mindeststandards:
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Architekt/in.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, d. h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB/BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, d. h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB/BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen:
— Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge V 231 F, im Falle eines Nachunternehmers auch V 232 F,
— Frauenförderung V 246 F,
— Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen IV 306 F,
— Erklärung der Bewerbergemeinschaft IV 307 F.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Die objektiven Kriterien mit ihren entsprechenden Unterkriterien und jeweilig zu erreichenden Punkten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Datei: Koppen_Arch_Objektive Kriterien).
In der Summe aller Kriterien werden maximal 100 Punkte vergeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Personalkonzept, Personaleinsatzplan; Qualifikation und Erfahrung der vorgesehenen Projektmitarbeiter; Sicherstellung der laufenden Verfügbarkeit eines auskunftsfähigen Ansprechpartners
Qualitätskriterium (Gewichtung): 17 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der vorgesehenen und in Ihrem Angebot enthaltenen Instrumente zur Einhaltung von Kosten, Terminen, Qualitäten; Sicherstellung der Mittelverausgabung und Dokumentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise zur Berücksichtigung der besonderen Anforderungen anhand von vergleichbaren Bauvorhaben, z. B. Referenzprojekte (Sanierung eines öffentlichen Gebäudes mit Besucherverkehr)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umgang mit Rückfragen des Auswahlgremiums und Gesamteindruck der Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Kostenkriterium: Angebot für die Gesamtleistung der Architektenleistungen einschl. Zuschläge, besonderer Leistungen
Gewichtung der Kosten: 25 %
Kostenkriterium: Stundensätze
Gewichtung der Kosten: 3 %
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Abt. Bauen, Planen und Facility Management – Fachbereich Hochbauservice
Dokumente URL: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dr. Szamatolski + Partner GbR
Postanschrift: Brunnenstraße 181
Postleitzahl: 10119
Kontaktperson: z. Hd. Herrn Butzke
Telefon: +49 302808144📞
Fax: +49 302832767 📠
Land: Berlin
🏙️
Internetadresse: http://www.szpartner.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE) werden nicht berücksichtigt. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
1) Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE) werden nicht berücksichtigt. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
Gemäß Teil II Abschnitt D ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich;
3) Nach Ziff. III.1.3) dürfen max. 2 Projektmitarbeiter und max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften und/oder Nachunternehmern (NU) in den einzelnen EEE jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzprojekte angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit 2 (Anzahl der max. geforderten Projekte) multipliziert;
3) Nach Ziff. III.1.3) dürfen max. 2 Projektmitarbeiter und max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften und/oder Nachunternehmern (NU) in den einzelnen EEE jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzprojekte angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit 2 (Anzahl der max. geforderten Projekte) multipliziert;
4) Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird;
4) Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird;
5) Änderungen in der EEE oder den weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig;
6) Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen;
7) Die Teilnahmeanträge (gelocht, auf einem Heftstreifen abgeheftet) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber „Koppen_Arch“ gekennzeichnet bei Dr. Szamatolski + Partner GbR, Brunnenstraße 181, 10119 Berlin einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig;
7) Die Teilnahmeanträge (gelocht, auf einem Heftstreifen abgeheftet) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber „Koppen_Arch“ gekennzeichnet bei Dr. Szamatolski + Partner GbR, Brunnenstraße 181, 10119 Berlin einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig;
8) Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 26.6.2018 bei der unter I.3 genannten Kontaktstelle (E-Mail: vergabe@szpartner.de) zu erfragen. Die Anfragen und Antworten werden anonymisiert unter der oben genannten Internetadresse (s. Punkt 2) kontinuierlich im Dokument „Koppen_Arch_Fragen_Antworten_Stufe1.pdf“ veröffentlicht, die bei der Erarbeitung des Teilnahmeantrags zu berücksichtigen sind;
8) Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 26.6.2018 bei der unter I.3 genannten Kontaktstelle (E-Mail: vergabe@szpartner.de) zu erfragen. Die Anfragen und Antworten werden anonymisiert unter der oben genannten Internetadresse (s. Punkt 2) kontinuierlich im Dokument „Koppen_Arch_Fragen_Antworten_Stufe1.pdf“ veröffentlicht, die bei der Erarbeitung des Teilnahmeantrags zu berücksichtigen sind;
9) Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
9) Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen und die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung kann der Zuschlag nicht erteilt werden;
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen und die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung kann der Zuschlag nicht erteilt werden;
10) Bewerbergemeinschaften, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, sind zugelassen (siehe auch Ziff. III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
10) Bewerbergemeinschaften, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, sind zugelassen (siehe auch Ziff. III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als NU. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern mit demselben NU vor, diese NU aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als NU. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern mit demselben NU vor, diese NU aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Auf die Frist GWB; 4. Teil § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 wird hingewiesen. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung).
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 104-237562 (2018-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wurden Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume vergeben. Der Auftrag beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie ggf. besondere Leistungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis zur Leistungsphase 2.
Es wurden Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume vergeben. Der Auftrag beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie ggf. besondere Leistungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis zur Leistungsphase 2.
Die Maßnahmen werden mit 4 875 000 EUR (Brutto) im Förderprogramm „Stadtumbau Ost“ gefördert. Gemäß Kostenschätzung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg sind darin für die KG 200 665 000 EUR (nicht Bestandteil des Auftrages), KG 300 2 465 000 EUR, KG 400 675 000 EUR, KG 500 105 000 EUR und für die KG 600 65 000 EUR (brutto inkl. 10 % UV) enthalten.
Die Maßnahmen werden mit 4 875 000 EUR (Brutto) im Förderprogramm „Stadtumbau Ost“ gefördert. Gemäß Kostenschätzung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg sind darin für die KG 200 665 000 EUR (nicht Bestandteil des Auftrages), KG 300 2 465 000 EUR, KG 400 675 000 EUR, KG 500 105 000 EUR und für die KG 600 65 000 EUR (brutto inkl. 10 % UV) enthalten.
Das sanierungsbedürftige Gebäude soll ab 03/2019 bis 09/2020 aus SIWA- und Investitionsmitteln in Teilen saniert werden. Insbesondere das Dach und der Dachstuhl werden dabei erneuert. Parallel dazu verläuft der Rückbau der schadstoffhaltigen Decke des darunterliegenden Geschosses inklusive notwendiger Wiederherstellungsmaßnahmen. Für diese Baumaßnahme wird Baufreiheit benötigt, alle Mitarbeiter werden in Bürocontainer ausgelagert. Die genannten Maßnahmen sind kein Gegenstand der Vergabe, da die Maßnahmen bereits zuvor beauftragt wurden.
Das sanierungsbedürftige Gebäude soll ab 03/2019 bis 09/2020 aus SIWA- und Investitionsmitteln in Teilen saniert werden. Insbesondere das Dach und der Dachstuhl werden dabei erneuert. Parallel dazu verläuft der Rückbau der schadstoffhaltigen Decke des darunterliegenden Geschosses inklusive notwendiger Wiederherstellungsmaßnahmen. Für diese Baumaßnahme wird Baufreiheit benötigt, alle Mitarbeiter werden in Bürocontainer ausgelagert. Die genannten Maßnahmen sind kein Gegenstand der Vergabe, da die Maßnahmen bereits zuvor beauftragt wurden.
— Umbau / Erweiterung des Eingangsbereiches zu einem Entrée inklusive barrierefreien Zugang,
— Gestaltungskonzept – ist mit der unteren / oberen Denkmalbehörde abzustimmen,
Zusätzliche Informationen:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Angebot für die Gesamtleistung der Architektenleistungen einschl. Zuschläge, besonderer Leistungen
Kostenkriterium (Gewichtung): 25 %
Kostenkriterium (Name): Stundensätze
Kostenkriterium (Gewichtung): 3 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-16 📅
Name: thoma architekten
Postanschrift: Wilhelmine-Gemberg-Weg 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2018/S 241-551084 (2018-12-12)