Im Stadtteil Gohlis soll in der Benedixstraße 9-11 auf einem 3 300 m großen Grundstück eine neue Komplexkindertagesstätte für insgesamt 213 Kinder entstehen. Unter einem Dach werden 189 Regel-/Integrationskinder und 24 Kinder mit heilpädagogischem Bedarf betreut. Hinzu kommt ein Therapiebereich.
Herzustellende Nutzflächen gesamt 2 950 m, davon:
— ca. 1 500 m für Kita Regel-/Integrationsbereich,
— ca. 550 m für heilpädagogischen Bereich,
— ca. 900 m für Kindertherapiezentrum Eine Machbarkeitsstudie wurde erstellt, um die Bebaubarkeit des Grundstücks und die Förderfähigkeit abzuklären. Das Budget beträgt 6 Mio. EUR brutto. Der Förderantrag (Entwurfsplanung) muss zum 30.11.18 fertiggestellt sein. Baubeginn ist im Mai 2019 vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Architektenleistung für den Neubau der Komplexkita Benedixstraße 9-11 in Leipzig”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Im Stadtteil Gohlis soll in der Benedixstraße 9-11 auf einem 3 300 m großen Grundstück eine neue Komplexkindertagesstätte für insgesamt 213 Kinder...”
Kurze Beschreibung
Im Stadtteil Gohlis soll in der Benedixstraße 9-11 auf einem 3 300 m großen Grundstück eine neue Komplexkindertagesstätte für insgesamt 213 Kinder entstehen. Unter einem Dach werden 189 Regel-/Integrationskinder und 24 Kinder mit heilpädagogischem Bedarf betreut. Hinzu kommt ein Therapiebereich.
Herzustellende Nutzflächen gesamt 2 950 m, davon:
— ca. 1 500 m für Kita Regel-/Integrationsbereich,
— ca. 550 m für heilpädagogischen Bereich,
— ca. 900 m für Kindertherapiezentrum Eine Machbarkeitsstudie wurde erstellt, um die Bebaubarkeit des Grundstücks und die Förderfähigkeit abzuklären. Das Budget beträgt 6 Mio. EUR brutto. Der Förderantrag (Entwurfsplanung) muss zum 30.11.18 fertiggestellt sein. Baubeginn ist im Mai 2019 vorgesehen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig
Beschreibung der Beschaffung:
“Objektplanung Gebäude HOAI § 34 und Freianlagen HOAI § 39, LP 1-9; brandschutztechnische Planung und -beratung; Thermische Bauphysik, Schallschutz und...”
Beschreibung der Beschaffung
Objektplanung Gebäude HOAI § 34 und Freianlagen HOAI § 39, LP 1-9; brandschutztechnische Planung und -beratung; Thermische Bauphysik, Schallschutz und raumakustik.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI Entwurfsplanung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): a) Entwurfsqualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): b) Kostensicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): c) Organisation des Planungs- und Bauprozesses
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): d) Personal und Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Preis (Gewichtung): 20 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 87
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die in der Bekanntmachung unter „III.1.1+2)“ geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Die in der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.1+2)“ geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.3) Möglicherweise geforderte Mindeststandards“ genannten Bedingungen sind Mindestbedingungen, bei deren Nichterfüllung ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Ver-fahren.
Diese Einschränkung gilt nicht für Unterauftragnehmer, soweit sichergestellt ist, dass sie den Angebotsinhalt nicht kennen.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 3 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen III 1.2 und III 1.3. wie folgt:
— wirtschaftliche Leistungsfähigkeit III 1.2 (Umsatz und Personal) mit max. 18 Punkten,
— technische Leistungsfähigkeit III 1.3 mit max.72 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem („Checkliste), das der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit 3 Bewerbern verhandeln. Bei Punktgleichheit entscheidet der höhere Wert der Technischen Leistungsfähigkeit. Besteht dann immer noch Punktgleichheit, behält sich der Auftraggeber vor, die Bewerberzahl auf bis zu 5 zu erhöhen. Ansonsten entscheidet das Los.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Berufsqualifikation des vorgesehenen Personals Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Berufsqualifikation des vorgesehenen Personals Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer. Weitere zusätzliche Qualifikationsnachweise sind nicht erwünscht! Der/die Projektleiter(in) muss über die Qualifikation „Architekt“ oder „Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung“ verfügen.
Der/die Bauleiter(in) für die Objektüberwachung muss über die Qualifikation „Architekt“ oder „Ingenieur“ verfügen.
Alle vorgenannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine fünfjährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
Notwendige Angaben zum Personal in allen Losen für den/die Projektleiter(in) und den/die Bauleiter(in):
— Name,
— Berufsstand und akad. Grad,
— Datum Studienabschluss.
b) keine Ausschlussgründe nach § 123f GWB Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen. Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
c) falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Nachweis Berufshaftpflicht:
Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 1 Mio. EUR...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Nachweis Berufshaftpflicht:
Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 1 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden führen (z. B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Bei Bewerbergemeinschaften ist das für jedes Mitglied erforderlich. Für Nachunternehmer ist kein Versicherungsnachweis erforderlich.
Besteht momentan eine Berufshaftpflicht mit einer geringeren Deckungssumme, muss eine Bereitschaftserklärung beigefügt werden, dass im Auftragsfall die Deckungssummen wie gefordert angepasst werden;
b) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung: Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern;
c) Umsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
d) Anzahl des fest angestellten Personals in den Jahren 2015 bis 2017.
“Anzahl des fest angestellten Personals (incl. Büroinhaber) in allen Jahren 2015 bis 2017 jeweils mindestens 2 Architekten/Ingenieure” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es können insgesamt bis zu 3 vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 1.1.2009 in Betrieb genommen wurden, benannt werden. Weiteres siehe Formblatt zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es können insgesamt bis zu 3 vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 1.1.2009 in Betrieb genommen wurden, benannt werden. Weiteres siehe Formblatt zur Bewerbung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Keine
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Siehe III.1.1
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-15
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-08-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
“Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS. Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich...”
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS. Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an subreport Verlag Schawe GmbH Herrn Ralf Jedecke Tel.: +49 22198578 45 ralf.jedecke@subreport.de Die Auskünfte sind kostenlos.
Termine:
Ende Bewerbungsfrist 15.8.2018 10.00 Einladung Bewerber 20.8.2018 Vergabeverhandlung 30.8.2018 Information über beabsichtigte Vergabe 3.9.2018.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3202📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 136-311112 (2018-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 564 348 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 136-311112
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 11
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Stamm
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 564 348 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 222-508284 (2018-11-14)