Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Jugendamt
Postanschrift: Auf'm Hennekamp
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fr. Rabe
Telefon: +49 21189-26018📞
E-Mail: kerstin.rabe@duesseldorf.de📧
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.duesseldorf.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Architektenleistungen Freizeitstätte Garath Fritz-Erler-Str.
DUS-1-2018-0118
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung: Architektenleistungen Freizeitstätte Garath Fritz-Erler-Str.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 36 118 200 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Architektenleistungen (LP 1-9), gem. HOAI § 34 für die Sanierung der Freizeitstätte Garath, Fritz-Erler-Straße 21, Düsseldorf Im Zuge des Projektes Garath...”
Beschreibung der Beschaffung
Architektenleistungen (LP 1-9), gem. HOAI § 34 für die Sanierung der Freizeitstätte Garath, Fritz-Erler-Straße 21, Düsseldorf Im Zuge des Projektes Garath 2.0 soll die Freizeitstätte Garath (4 757 m BGF) durch bauliche Veränderung zu einem zukunftsweisenden Bürger- und Kulturhaus weiterentwickelt werden. Architektenleistungen, gem. HOAI § 34. Zu erbringende Leistungsphasen: LP 1-9 gemäß HOAI 2013. Die Beauftragung der Leistung erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Projektes. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Die Stufen stellen sich bei der Beauftragung wie folgt dar: Stufe 1 (LP 1-2), Stufe 2 (LP 3), Stufe 3 (LP 4, LP 5-6 in Teilen), Stufe 4 (LP 5-6 in Teilen, LP 7-8), Stufe 5 (LP 9).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Weitere Informationen auf Nachfrage.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 064-142663
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Architektenleistungen Freizeitstätte Garath Fritz-Erler-Str.
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: hmp Architekten Allnoch und Hütt GmbH
Postanschrift: Am Hirschsprung 24-28
Postort: Köln
Postleitzahl: 51109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221 / 9844-0📞
E-Mail: g.harms@hmp-architekten.de📧
Fax: +49 221 / 9844-6 📠
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 36 118 200 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472891 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle
der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 198-448887 (2018-10-11)