Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Tegernsee
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postort: Tegernsee
Postleitzahl: 83684 Tegernsee
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Bettina Koch
E-Mail: bauamt.koch@tegernsee.de📧
Region: Erding🏙️
URL: https://www.stadt.tegernsee.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Architektenleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungen der Objektplanung (Gebäude) nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 (Leistungsphasen 2 – 9).”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 420 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Miesbach🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungen der Objektplanung (Gebäude) nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 (Leistungsphasen 2 – 9). Die Beuaftragung erfolgt stufenweise. Es liegt eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungen der Objektplanung (Gebäude) nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 (Leistungsphasen 2 – 9). Die Beuaftragung erfolgt stufenweise. Es liegt eine Machbarkeitsstudie vor. Daraus sind mindestens bis zur Vorplanung die Varianten K und L weiter zu bearbeiten. Für beide Varianten ist die Unterbringung von Wohnungen zu untersuchen. Dem Auftraggeber steht es frei, sich nach der Vorplanung auf eine der Varianten (mit oder ohne Wohnungen) festzulegen. Er kann sich auch für die Beauftragung der Entwurfsplanung für beide Varianten (mit oder ohne Wohnungen) entscheiden und eine Festlegung auf eine der Varianten (mit oder ohne Wohnungen) erst nach der Leistungsphase 3 treffen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufgabeneinschätzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation und Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusammenarbeit und Präsenz vor Ort
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 20
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen ab Leistungsphase 2; mit Vertragsschluss wird die Leistungsphase 2 beauftragt; es wird die...”
Beschreibung der Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen ab Leistungsphase 2; mit Vertragsschluss wird die Leistungsphase 2 beauftragt; es wird die Option vereinbart, weitere Leistungsphasen zu einer oder beiden Varianten (mit oder ohne Wohnungen) stufenweise zu beauftragen. Besondere Leistungen nach Bedarf.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 049-108266
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Architektenleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Claudia Schreiber Architektur und Stadtplanung GmbH München
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 420 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 155-356354 (2018-08-09)