Architektenleistungen für die Erweiterung der Erich-Bracher-Schule, Kornwestheim

Landkreis Ludwigsburg

Der Landkreis Ludwigsburg sucht für den Neubau und Umbau der Erich-Bracher-Schule, Kornwestheim ein Architekturbüro zur Erbringung der Planungsleistungen der Phasen 3-7 und der Objektüberwachung der Leistungsphase 8 nach HOAI 2013 zur Umsetzung des bestehenden Lösungsansatzes und des Bauvorhabens.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-13 Auftragsbekanntmachung
2019-03-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 18EBS180119
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Ludwigsburg sucht für den Neubau und Umbau der Erich-Bracher-Schule, Kornwestheim ein Architekturbüro zur Erbringung der Planungsleistungen der Phasen 3-7 und der Objektüberwachung der Leistungsphase 8 nach HOAI 2013 zur Umsetzung des bestehenden Lösungsansatzes und des Bauvorhabens.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ludwigsburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Ludwigsburg
Postanschrift: Hindenburgstr. 40
Postleitzahl: 71638
Postort: Ludwigsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-ludwigsburg.de 🌏
E-Mail: hochbau.liegenschaften@landkreis-ludwigsburg.de 📧
Telefon: +49 7141144-42861 📞
Fax: +49 7141144-59962 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6TYUPM/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6TYUPM 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-13 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-18 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 243-555666
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TYUPM

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Geschätzte Bausumme: 5 130 000,00 EUR netto (KG 300-700)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erich-Bracher-Schule Kornwestheim-Pattonville
Kaufmännische Schule John-F.-Kennedy-Allee 6
70806 Kornwestheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis Berufszulassung § 75 VgV
Zugelassen sind Architekten. Die Anforderung ist erfüllt bei natürlichen Personen, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift Ihres Herkunftslandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin zu führen und Sie in entsprechender Fachrichtung das Studium erfolgreich absolviert haben.
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Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – "Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist. Die Nachweise sind vom Bewerber eigenverantwortlich und in deutscher Sprache zu führen.
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Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Arbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
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Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer Personen führen zum Ausschluss.
Die Teilnahmeberechtigung ist vom Bewerber eigenverantwortlich zu prüfen und in deutscher Sprache nachzuweisen.
Bei Bewerbergemeinschaften: Nachweis für jedes Mitglied.
Nachweis als Kopie des Mitgliedsausweises einer Architektenkammer oder sonstiger gleichwertiger Nachweis.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen sind Architekten. Die Anforderung ist erfüllt bei natürlichen Personen, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift Ihres Herkunftslandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin zu führen und Sie in entsprechender Fachrichtung das Studium erfolgreich absolviert haben.
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Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist.
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Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Arbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
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Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer Personen führen zum Ausschluss.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bewerber muss die berufliche Qualifikation des Architekten nachweisen.
Der Zulassungsbereich ist die EU bzw. der Europäische Wirtschaftsraum EWR.
Die zu führenden Gespräche, der Schriftverkehr und der Auftrag muss in deutscher Sprache ausgeführt werden.
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) ist zu beachten.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Ausschlusskriterien
Die Ausschlusskriterien sind:
Formalien:
— Fristgerechter Eingang der Bewerbung,
— Nutzung der vorgegebenen Bewerbung um Teilnahme, inkl. Antrag, auf Teilnahme mit eigenhändiger rechtsverbindlicher Unterschrift.
Nachweise:
— Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 VgV,
— Ggf. Nachweis der Unterschriftenberechtigung,
— Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
— Referenzen 1 – 3 nach Vorgaben des „Bewerbungsbogen" Erklärungen:
— Eigenerklärung der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (nach § 45 Abs. 1 Nr. 3. und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV und §123 GWB,
— Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen nach § 43 VgV.
Auswahl- und Eignungskriterien
Bewerber haben zum Nachweis ihrer Eignung folgende Auswahl- und Eignungskriterien zu erbringen:
Nachweise
— Nachweis des Mindestjahresumsatzes nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV,
— Referenzen 1 – 3 nach Vorgaben des „Bewerbungsbogen".
Die Bewerber haben zum Nachweis ihrer Eignung folgende Referenzen (Nachweis mit der Bewerbung um Teilnahme auf gesonderten A4-Blättern) nachzuweisen:
Referenz 1:
— Realisiertes Projekt mit Nachweis baulicher Umgang mit Gebäudebestand.
Referenz 2:
— Realisiertes Projekt mit Nachweis im Bereich Schulbau.
Referenz 3:
— Ausgezeichnetes realisiertes Projekt.
Die zuvor beschriebenen Projekte müssen im Unternehmens des/der Bewerber erbracht worden sein.
Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Architekten gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaften. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. ln diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des
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Anderen Büros mit einzureichen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-12 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angaben zur Lösung der konkreten Aufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angaben zur Leistungsfähigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise zur Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation/Performance
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 18

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: FB 62 – Hochbau und Liegenschaften
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6TYUPM/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-926-0 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721-926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2018/S 243-555666 (2018-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 335568.70 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 061-142080
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 243-555666
ABl. S-Ausgabe: 61
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TYPH0

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erich-Bracher-Schule Kornwestheim-Pattonville:
— Kaufmännische Schule,
— John-F.-Kennedy-Allee 6,
— 70806 Kornwestheim.

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Aufgrund der Termine der Gremien, die der Beauftragung zustimmen müssen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-18 📅
Name: Kmb plan i werk i stadt i gmbh
Postort: Ludwigsburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ludwigsburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 335568.70 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassungvom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Quelle: OJS 2019/S 061-142080 (2019-03-22)