Architektenleistungen
Für den Neubau des Jugendhilfezentrums (JHZ) und der Erziehungsberatungsstelle (EB) in Eitorf,
Vorrangig LP 5-9, Planung mittels BIM (Building Information Modeling)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Rhein-Sieg-Kreis
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Postort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Boss / Herr Wolter-Michaelis
E-Mail: zvs@rhein-sieg-kreis.de📧
Fax: +49 2241/13-3165 📠
Region: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
URL: http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Architektenleistungen – Neubau Jugendhilfezentrum und Erziehungsberatungsstelle in Eitorf (Rhein-Sieg-Kreis)
0006-22-18-VGV”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Architektenleistungen
Für den Neubau des Jugendhilfezentrums (JHZ) und der Erziehungsberatungsstelle (EB) in Eitorf,
Vorrangig LP 5-9, Planung mittels BIM...”
Kurze Beschreibung
Architektenleistungen
Für den Neubau des Jugendhilfezentrums (JHZ) und der Erziehungsberatungsstelle (EB) in Eitorf,
Vorrangig LP 5-9, Planung mittels BIM (Building Information Modeling).
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: JHZ und EB Eitorf
Am Eichelkamp 17
53783 Eitorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Architektenleistungen für den Neubau des Jugendhilfezentrums (JHZ) und der Erziehungsberatungsstelle (EB) in Eitorf.
Die LP 1-4 sind bereits erbracht, die...”
Beschreibung der Beschaffung
Architektenleistungen für den Neubau des Jugendhilfezentrums (JHZ) und der Erziehungsberatungsstelle (EB) in Eitorf.
Die LP 1-4 sind bereits erbracht, die vorliegende Genehmigungsplanung ist Grundlage der weiteren Planung.
Beauftragt werden Leistungen gem. LP 5-9 (LP 7 nur anteilig), Honorarzone IV, Mittelsatz.
Projektabschluss (schlussgerechnet) aufgrund von Fördermitteln zwingend bis Ende 2021.
Gebäudeplanungsdaten: Bürogebäude, Nutzfläche: ca. 2 900 m, BRI: ca. 12 700 m³, BGF: ca. 3 700 m
Gesamtprojektkosten: ca. 7,1 Mio. EUR brutto, anrechenbare Kosten: ca. 4,3 Mio. EUR netto
Baukörper: zweigeschossig mit Staffelgeschoss und Tiefgarage. Grundform fast 90 angewinkelter Riegel, KfW-55 Zertifizierung.
Das Projekt wurde mittels Building Informationen Modeling (BIM) erstellt. Diese 3D Planung gilt als Projektbasis und ist in der weiteren Planung unter der Koordination der Architekten zwingend fortzusetzen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“schriftliche und mündliche Präsentation gemäß Vorgaben und Wertungsmatrix, siehe Vergabeunterlagen”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 91 %
Kostenkriterium (Name): Nebenkostenpauschale
Kostenkriterium (Gewichtung): 9 %
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 067-149034
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 0006-22-18-VGV
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Architektenleistungen LP 5-9 – Neubau Jugendhilfezentrum und Erziehungsberatung in Eitorf”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BauWerkStadt Architekten PartmbB
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendetenSoftwaremussten zwingend Auftragswerte in dieser...”
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendetenSoftwaremussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. dentatsächlichenAuftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYZ8T
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221 / 147-2120📞
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de📧
Fax: +49 221 / 147-2889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe (auf elektronischem Weg) der Bieterinformation gem. § 134 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221 / 147-2120📞
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de📧
Fax: +49 221 / 147-2889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 144-329976 (2018-07-26)