Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Architektenleistungen-Neubau Mehrfamilienhäuser Loisachauenstrasse 3, Oberau
2018-VGV-0502”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung: Architektenleistungen LPH 1-9 Neubau von 3 Mehrfamilienhäuser in 82496 Oberau
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Ort der Leistung: Garmisch-Partenkirchen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Neubau Mehrfamilienhäuser, Loisachauenstraße 3, Oberau Loisachauenstraße 3, Oberau 82496 Oberau”
Beschreibung der Beschaffung:
“Architektenleistung LPH 1-9 (siehe Beschaffungsunterlagen)
Projektbeschreibung
Errichtung von voraussichtlich ca. 24 Wohneinheiten (der Wohnungsschlüssel...”
Beschreibung der Beschaffung
Architektenleistung LPH 1-9 (siehe Beschaffungsunterlagen)
Projektbeschreibung
Errichtung von voraussichtlich ca. 24 Wohneinheiten (der Wohnungsschlüssel ist in der weiteren Planung festzulegen bzw. nach den Wohnraumförderbedingungen zu erstellen) in 3 Häusern mit Nebengebäuden und Garagen.
Die Gemeinde Oberau hat hierzu schon eine erste Planung(siehe Anlagen-Planungsunterlagen) erstellen lassen, diese hält allerdings nicht aller Rahmenbedingungen ein, soll aber als Basis genutzt werden. Zu den Gebäuden wurde auch schon eine Kostenberechnung erstellt, welche die Basis für die Honorarermittlung darstellt.
Die Wohnfläche in den beigelegten Plänen beträgt ca. 1 654 m.
An die Bebauung und die Freiflächen wird ein hoher Anspruch hinsichtlich Nutzbarkeit und Gestaltungsqualität gestellt. Die Architektonische Gestaltung soll sich in die Alpenländische Umgebungsbebauung einfügen.
Es wird derzeit ein neuer B-Plan für das Grundstück aufgestellt und soll bis zur Auftragsvergabe in sog. Planreife vorliegen. Die Belange des neuen B-Plans sind in Planung und Ausführung zu integrieren.
Die Gebäude sind nach dem aktuell geltenden Energiestandard zu errichten.
Für die Errichtung gelten die ortüblichen Vorschriften, zusätzlich müssen folgende Vorschriften auf Grund des genutzten Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) eingehalten werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-10-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Durch evtl. Verschiebungen in den Planungs- und Ausführungszeiten kann eine Verlängerung des Auftrages notwendig sein” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe beiliegende Beschaffungsunterlagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Forderungen gemäß Bewerberbogen (BwB) 4.1 und Anlagen - und:
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Forderungen gemäß Bewerberbogen (BwB) 4.1 und Anlagen - und:
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann:
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und Berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu Tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Gemäß...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Gemäß Artikel 61 und 62 der Bayerischen Bauordnung sowie gem. Bestimmungen des BauKaG (Baukammergesetz)
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-29
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFWYGSR
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
— der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 248-573682 (2018-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Architektenleistungen-Neubau Mehrfamilienhäuser Loisachauenstraße 3, Oberau
2018-VGV-0502”
Kurze Beschreibung: Architektenleistungen LPH 1-9 Neubau von 3 Mehrfamilienhäuser in 82496 Oberau.
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neubau Mehrfamilienhäuser, Loisachauenstraße 3
82496 Oberau
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 33
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Leitungsfähigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 56
Kostenkriterium (Name): Wirtschaftliche Leistungfähigkeit
Kostenkriterium (Gewichtung): 11
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 248-573682
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 2018-VGV-0502
Titel: Architektenleistungen-Neubau Mehrfamilienhäuser Loisachauenstrasse
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFWDY57
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
— der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 145-357980 (2019-07-25)