Es werden Planungsleistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Nalbach vergeben. Die Kita soll auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten, ebenen Fläche am Ortsrand errichtet werden. Das max. II-geschossige Gebäude soll für ca. 100 bis 125 Kinder in 5 Kindergartengruppen (einschl. Krippenplätze) ausgelegt werden. Die Gemeinde Nalbach hat sich selbst zum Maßstab gesetzt, Null-Emissions-Gemeinde zu sein. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an den Neubau im Bereich Nachhaltigkeit. Eine mögliche Option wäre die Ausführung des Gebäudes als Holzbau oder in ähnlich ökologisch-hochwertiger Bauweise. Ein Bebauungsplan befindet sich im Aufstellungsverfahren. Das Verfahren soll voraussichtlich in diesem Jahr abgeschlossen werden, sodass zeitnah Baurecht vorliegen wird. Geplant ist, die Kita bis Mitte 2020 bezugsfertig herzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Es werden Planungsleistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Nalbach vergeben. Die Kita soll auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten, ebenen Fläche am Ortsrand errichtet werden. Das max. II-geschossige Gebäude soll für ca. 100 bis 125 Kinder in 5 Kindergartengruppen (einschl. Krippenplätze) ausgelegt werden. Die Gemeinde Nalbach hat sich selbst zum Maßstab gesetzt, Null-Emissions-Gemeinde zu sein. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an den Neubau im Bereich Nachhaltigkeit. Eine mögliche Option wäre die Ausführung des Gebäudes als Holzbau oder in ähnlich ökologisch-hochwertiger Bauweise. Ein Bebauungsplan befindet sich im Aufstellungsverfahren. Das Verfahren soll voraussichtlich in diesem Jahr abgeschlossen werden, sodass zeitnah Baurecht vorliegen wird. Geplant ist, die Kita bis Mitte 2020 bezugsfertig herzustellen.
Es werden Planungsleistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Nalbach vergeben. Die Kita soll auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten, ebenen Fläche am Ortsrand errichtet werden. Das max. II-geschossige Gebäude soll für ca. 100 bis 125 Kinder in 5 Kindergartengruppen (einschl. Krippenplätze) ausgelegt werden. Die Gemeinde Nalbach hat sich selbst zum Maßstab gesetzt, Null-Emissions-Gemeinde zu sein. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an den Neubau im Bereich Nachhaltigkeit. Eine mögliche Option wäre die Ausführung des Gebäudes als Holzbau oder in ähnlich ökologisch-hochwertiger Bauweise. Ein Bebauungsplan befindet sich im Aufstellungsverfahren. Das Verfahren soll voraussichtlich in diesem Jahr abgeschlossen werden, sodass zeitnah Baurecht vorliegen wird. Geplant ist, die Kita bis Mitte 2020 bezugsfertig herzustellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Saarlouis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Nalbach
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 66809
Postort: Nalbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.nalbach.de🌏
E-Mail: info@nalbach.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E23916376🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E23916376🌏
Es liegen noch keine konkreten Planungen vor. In der Zuschlagsphase wird den ausgewählten Bietern eine Planskizze zu Verfügung gestellt, aus dem grundlegende Planungsüberlegungen hervorgehen. Im Rahmen des Verhandlungsgespräches werden die Bieter die Möglichkeit haben, sich dazu und zur bisherigen Zeitplanung (Ziel: Fertigstellung bis Mitte 2020) zu äußern.
Es liegen noch keine konkreten Planungen vor. In der Zuschlagsphase wird den ausgewählten Bietern eine Planskizze zu Verfügung gestellt, aus dem grundlegende Planungsüberlegungen hervorgehen. Im Rahmen des Verhandlungsgespräches werden die Bieter die Möglichkeit haben, sich dazu und zur bisherigen Zeitplanung (Ziel: Fertigstellung bis Mitte 2020) zu äußern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 2 250 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Nalbach vergibt die Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:
Die Gemeinde Nalbach vergibt die Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:
Lph 1: Grundlagenermittlung (teilweise),
Lph 2: Vorplanung,
Lph 3: Entwurfsplanung,
Lph 4: Genehmigungsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die folgenden Leistungsphasen stufenweise zu vergeben:
Lph 5: Ausführungsplanung,
Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
Lph 7 Mitwirkung bei der Vergabe,
Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation,
Lph 9 Objektbetreuung.
Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die Informationen auf subreport keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können.
Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die Informationen auf subreport keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Parallel zum vorliegenden Auftrag werden zwei weitere Aufträge europaweit ausgeschrieben:
Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Nalbach;
Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 1-5 und 7 für den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Nalbach.
Die Leistungen Brandschutzkonzept und ggf. weitere Fachplanungsleistungen (z. B. SiGeKo…) werden gesondert vergeben. Es ist zulässig, dass sich Bewerber für mehrere dieser Aufträge bewerben. Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag für die Architektenleistung (Objektplanung) sind nicht zulässig.
Die Leistungen Brandschutzkonzept und ggf. weitere Fachplanungsleistungen (z. B. SiGeKo…) werden gesondert vergeben. Es ist zulässig, dass sich Bewerber für mehrere dieser Aufträge bewerben. Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag für die Architektenleistung (Objektplanung) sind nicht zulässig.
Es liegen noch keine konkreten Planungen vor. In der Zuschlagsphase wird den ausgewählten Bietern eine Planskizze zu Verfügung gestellt, aus dem grundlegende Planungsüberlegungen hervorgehen. Im Rahmen des Verhandlungsgespräches werden die Bieter die Möglichkeit haben, sich dazu und zur bisherigen Zeitplanung (Ziel: Fertigstellung bis Mitte 2020) zu äußern.
Es liegen noch keine konkreten Planungen vor. In der Zuschlagsphase wird den ausgewählten Bietern eine Planskizze zu Verfügung gestellt, aus dem grundlegende Planungsüberlegungen hervorgehen. Im Rahmen des Verhandlungsgespräches werden die Bieter die Möglichkeit haben, sich dazu und zur bisherigen Zeitplanung (Ziel: Fertigstellung bis Mitte 2020) zu äußern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Enspfuhlstraße, Nalbach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe auch III.2.1)
Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei Bewerbergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG; Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern. Bei BG sind die Formblätter von den Mitbewerbern ebenfalls auszufüllen. Ferner sind in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die BG/ARGE mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei Bewerbergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG; Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern. Bei BG sind die Formblätter von den Mitbewerbern ebenfalls auszufüllen. Ferner sind in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die BG/ARGE mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
1) Allgemeine Angaben zum Bewerber/der BG gemäß Formblatt. Es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber oder von Mitgliedern einer BG zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können;
2) Bei BGs auszufüllen: Verbindliche Erklärung der BG über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der BG;
3) Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers/der BG tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen;
4) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen;
5) Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV: namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer zum Stichtag 1.7.2018, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters, ggf. weitere Mitarbeiter unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall bearbeitenden Teilleistungen. Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter sind mit der Bewerbung ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. durch persönliche Referenzen und Qualifikationen) vorzulegen;
5) Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV: namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer zum Stichtag 1.7.2018, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters, ggf. weitere Mitarbeiter unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall bearbeitenden Teilleistungen. Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter sind mit der Bewerbung ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. durch persönliche Referenzen und Qualifikationen) vorzulegen;
6) Angaben über eine beabsichtigte Weitergabe eines Teils des Auftrags (Beschreibung des betreffenden Aufgabenteils und Benennung des Leistungserbringers);
7) Eigenerklärung der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Weiterbeauftragung die Leistungen der Leistungsphasen 5-9 (siehe II.2.4) zu erbringen.
8) Eigenerklärung, dass der Bewerber/die BG im Falle der Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Abs. 1 des Saarländischen Tariftreuegesetzes abgibt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die folgenden Angaben sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG.
1) Eigenerklärung und aktuelle Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes, dass keine Steuerschulden bestehen (nicht älter als 6 Monate);
2) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1 000 000 EUR für Personenschäden, mind. 1 000 000 EUR für sonstige Schäden). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bewerbers (und seiner Mitbewerber), die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben ist als Nachweis ausreichend. Weitere nachzuweisende Voraussetzung: jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden.) Die auf subreport herunterzuladenden Formblätter sind für die Angaben zu verwenden (siehe auch VI.3). Die geforderten Nachweise sind als Anlagen beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1 000 000 EUR für Personenschäden, mind. 1 000 000 EUR für sonstige Schäden). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bewerbers (und seiner Mitbewerber), die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben ist als Nachweis ausreichend. Weitere nachzuweisende Voraussetzung: jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden.) Die auf subreport herunterzuladenden Formblätter sind für die Angaben zu verwenden (siehe auch VI.3). Die geforderten Nachweise sind als Anlagen beizufügen.
Mindeststandards: S. o.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen/Nachweise vom Bewerber/der BG vorzulegen. Die Angaben zu den einzelnen Referenzprojekten sind in die Formblätter einzutragen. Darüber hinausgehendes Material (graphische Darstellungen, Planunterlagen o. ä.) ist nicht erforderlich und wird nicht gewertet.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen/Nachweise vom Bewerber/der BG vorzulegen. Die Angaben zu den einzelnen Referenzprojekten sind in die Formblätter einzutragen. Darüber hinausgehendes Material (graphische Darstellungen, Planunterlagen o. ä.) ist nicht erforderlich und wird nicht gewertet.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit von Referenzen zu den Kriterien (R-1) bis (R-4):
— Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den Formblättern abgefragten Angaben,
— Bearbeitung (der Lph 2-4 und/oder Lph 5-8) im Zeitraum von Januar 2010 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Veröffentlichung (mind. Lph 4 muss seit Januar 2010 begonnen worden sein),
— Anrechenbare Kosten des Referenzprojekts mind. 1,0 Mio. € (KG 300 und 400 brutto); wenn das Projekt noch nicht abgeschlossen ist, gilt die aktuelle Kostenschätzung.
Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenzen zu den unter (R-1) bis (R-4) genannten Kriterien jeweils gewertet werden sollen. Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen in diesem Fall nicht in die Wertung ein.
Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenzen zu den unter (R-1) bis (R-4) genannten Kriterien jeweils gewertet werden sollen. Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen in diesem Fall nicht in die Wertung ein.
Eine Referenz kann für mehrere Kriterien benannt werden, wenn diese Rahmenbedingungen auf sie zutreffen. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben. Referenzen, die z. B. zu (R-1) benannt wurden, können auch zu (R-2), (R-3) und/oder (R-4) gewertet werden. Darauf ist explizit hinzuweisen.
Eine Referenz kann für mehrere Kriterien benannt werden, wenn diese Rahmenbedingungen auf sie zutreffen. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben. Referenzen, die z. B. zu (R-1) benannt wurden, können auch zu (R-2), (R-3) und/oder (R-4) gewertet werden. Darauf ist explizit hinzuweisen.
(R-1) Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen (Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz ist zu benennen): Referenzen für Neubau oder Sanierung eines Kindergartens/einer Kita, einer Kinder- oder Behindertenpflegeeinrichtung oder einer Grundschule mit Nachmittagsbetreuung. Gewertet werden max. 3 wertbare Referenzen mit 10 Punkten, wenn es sich um einen Neubau handelt oder mit 5 Punkten, wenn es sich um eine Sanierungs- oder Umbaumaßnahme handelt.
(R-1) Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen (Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz ist zu benennen): Referenzen für Neubau oder Sanierung eines Kindergartens/einer Kita, einer Kinder- oder Behindertenpflegeeinrichtung oder einer Grundschule mit Nachmittagsbetreuung. Gewertet werden max. 3 wertbare Referenzen mit 10 Punkten, wenn es sich um einen Neubau handelt oder mit 5 Punkten, wenn es sich um eine Sanierungs- oder Umbaumaßnahme handelt.
Wertung max. 30 Punkte.
(R-2) Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, Referenzen bei einem öffentl. oder priv. Gebäude (Garagen, Carports, Nebengebäude u. ä. werden nicht gewertet) für:
a) Holzbau oder;
b) in ähnlich ökologisch-hochwertiger Bauweise errichtete Gebäude wie a).
Für a) und b) können insgesamt max. 3 Referenzen gewertet werden. Je Referenz zu a) können 5 Punkte erzielt werden. Je Referenz zu b) können 3 Punkte erzielt werden. Es ist nachvollziehbar darzulegen, in wie weit es sich bei Referenzen zu b) um eine ökologisch-hochwertige Bauweise handelt. Wertung max. 15 Punkte.
Für a) und b) können insgesamt max. 3 Referenzen gewertet werden. Je Referenz zu a) können 5 Punkte erzielt werden. Je Referenz zu b) können 3 Punkte erzielt werden. Es ist nachvollziehbar darzulegen, in wie weit es sich bei Referenzen zu b) um eine ökologisch-hochwertige Bauweise handelt. Wertung max. 15 Punkte.
(R-3) Erfahrungen mit Referenzen für Neubauten nach Kriterien des nachhaltigen und insbesondere ökologischen Bauens (z. B. in Passivbauweise.) Wertbar sind z. B. solche Referenzen, bei denen ein Gesamtkonzept zugrunde gelegt wurde, das mind. die Bereiche Baukonstruktion/Baumaterialien, Energieerzeugung und Anlagentechnik unter ökologischen Aspekten berücksichtigt hat. Dies ist nachweislich (max. eine halbe DIN A4-Seite) dazulegen. (Nicht wertbar sind Gebäude bei denen den Aspekten der Nachhaltigkeit ausschließlich z. B. durch die Aufbringung einer entsprechenden Gebäudedämmung oder z. B. den Einbau einer thermischen Solaranlage o. ä. Rechnung getragen wurde). Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit 4 Punkten. Wertung max. 8 Punkte.
(R-3) Erfahrungen mit Referenzen für Neubauten nach Kriterien des nachhaltigen und insbesondere ökologischen Bauens (z. B. in Passivbauweise.) Wertbar sind z. B. solche Referenzen, bei denen ein Gesamtkonzept zugrunde gelegt wurde, das mind. die Bereiche Baukonstruktion/Baumaterialien, Energieerzeugung und Anlagentechnik unter ökologischen Aspekten berücksichtigt hat. Dies ist nachweislich (max. eine halbe DIN A4-Seite) dazulegen. (Nicht wertbar sind Gebäude bei denen den Aspekten der Nachhaltigkeit ausschließlich z. B. durch die Aufbringung einer entsprechenden Gebäudedämmung oder z. B. den Einbau einer thermischen Solaranlage o. ä. Rechnung getragen wurde). Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit 4 Punkten. Wertung max. 8 Punkte.
(R-4) Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten für öffentliche Auftraggeber. Gewertet werden max. 2 Referenzen mit je 1 Punkt. Wertung max. 2 Punkte.
Insgesamt können max. 55 Punkte erreicht werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Qualifikationsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt /Beratender Ingenieur (Kammermitgliedschaft);
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist;
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist;
Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbewerber.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die unter III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung + III.1.2) wirtschaftl. + finanz. Leistungsfähigkeit geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vorzulegen. Hierfür sollen die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter verwendet werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die unter III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung + III.1.2) wirtschaftl. + finanz. Leistungsfähigkeit geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vorzulegen. Hierfür sollen die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter verwendet werden.
Darüber hinaus sind die unter III.1.3) techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit genannten Nachweise zu erbringen. Hierfür sollen ebenfalls die Formblätter verwendet werden, die weitere Informationen enthalten. Eine Bewertung erfolgt anhand der unter III.1.3) ausführlich beschriebenen Kriterien. Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren teilzunehmen. Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen zugrunde gelegt:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Darüber hinaus sind die unter III.1.3) techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit genannten Nachweise zu erbringen. Hierfür sollen ebenfalls die Formblätter verwendet werden, die weitere Informationen enthalten. Eine Bewertung erfolgt anhand der unter III.1.3) ausführlich beschriebenen Kriterien. Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren teilzunehmen. Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen zugrunde gelegt:
(R-1) Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen (Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz ist zu benennen): Referenzen für Neubau oder Sanierung eines Kindergartens/ einer Kita, einer Kinder- oder Behindertenpflegeeinrichtung oder einer Grundschule mit Nachmittagsbetreuung. Gewertet werden max. 3 wertbare Referenzen mit 10 Punkten, wenn es sich um einen Neubau handelt oder mit 5 Punkten, wenn es sich um eine Sanierungs- oder Umbaumaßnahme handelt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(R-1) Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen (Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz ist zu benennen): Referenzen für Neubau oder Sanierung eines Kindergartens/ einer Kita, einer Kinder- oder Behindertenpflegeeinrichtung oder einer Grundschule mit Nachmittagsbetreuung. Gewertet werden max. 3 wertbare Referenzen mit 10 Punkten, wenn es sich um einen Neubau handelt oder mit 5 Punkten, wenn es sich um eine Sanierungs- oder Umbaumaßnahme handelt.
Wertung max. 30 Punkte.
(R-2) Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, Referenzen bei einem öffentl. oder priv. Gebäude (Garagen, Carports, Nebengebäude u.ä. werden nicht gewertet) für:
a) Holzbau oder;
b) in ähnlich ökologisch-hochwertiger Bauweise errichtete Gebäude wie a).
Für a) und b) können insgesamt max. 3 Referenzen gewertet werden. Je Referenz zu a) können 5 Punkte erzielt werden. Je Referenz zu b) können 3 Punkte erzielt werden. Es ist nachvollziehbar darzulegen, in wie weit es sich bei Referenzen zu b) um eine ökologisch-hochwertige Bauweise handelt. Wertung max. 15 Punkte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für a) und b) können insgesamt max. 3 Referenzen gewertet werden. Je Referenz zu a) können 5 Punkte erzielt werden. Je Referenz zu b) können 3 Punkte erzielt werden. Es ist nachvollziehbar darzulegen, in wie weit es sich bei Referenzen zu b) um eine ökologisch-hochwertige Bauweise handelt. Wertung max. 15 Punkte.
(R-3) Erfahrungen mit Referenzen für Neubauten nach Kriterien des nachhaltigen und insbesondere ökologischen Bauens (z. B. in Passivbauweise.) Wertbar sind z. B. solche Referenzen, bei denen ein Gesamtkonzept zugrunde gelegt wurde, das mind. die Bereiche Baukonstruktion/Baumaterialien, Energieerzeugung und Anlagentechnik unter ökologischen Aspekten berücksichtigt hat. Dies ist nachweislich (max. eine halbe DIN A4-Seite) dazulegen. (Nicht wertbar sind Gebäude bei denen den Aspekten der Nachhaltigkeit ausschließlich z. B. durch die Aufbringung einer entsprechenden Gebäudedämmung oder z. B. den Einbau einer thermischen Solaranlage o. ä. Rechnung getragen wurde). Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit 4 Punkten. Wertung max. 8 Punkte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(R-3) Erfahrungen mit Referenzen für Neubauten nach Kriterien des nachhaltigen und insbesondere ökologischen Bauens (z. B. in Passivbauweise.) Wertbar sind z. B. solche Referenzen, bei denen ein Gesamtkonzept zugrunde gelegt wurde, das mind. die Bereiche Baukonstruktion/Baumaterialien, Energieerzeugung und Anlagentechnik unter ökologischen Aspekten berücksichtigt hat. Dies ist nachweislich (max. eine halbe DIN A4-Seite) dazulegen. (Nicht wertbar sind Gebäude bei denen den Aspekten der Nachhaltigkeit ausschließlich z. B. durch die Aufbringung einer entsprechenden Gebäudedämmung oder z. B. den Einbau einer thermischen Solaranlage o. ä. Rechnung getragen wurde). Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit 4 Punkten. Wertung max. 8 Punkte.
(R-4) Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten für öffentliche Auftraggeber. Gewertet werden max. 2 Referenzen mit je 1 Punkt. Wertung max. 2 Punkte.
Insgesamt können max. 55 Punkte erreicht werden.
Siehe auch III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung d. Bieters, Herangehensw. an d. Projekt, Vorstellungen zu Projektorg./ Ablauf vor dem Hintergrund der ersten Planungsüberlegungen der Gemeinde (v.a. Lage-/Zeitpl.), int./ext. Kommunik.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personelle Besetzung: Projektleiter, Bauleiter und deren Eindruck in der persönlichen Präsentation, Personaleinsatzplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Präsentation im Bietergespräch
Überlegungen und Maßnahmen zu nachhalt. (0-Emissions-Gemeinde) und spezif. funktionalen/gesundheitl. Anfoderungen des konkreten Projektes, sowie zur Kosten- und Termineinhaltung im Auftragsfall
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 15
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die vorgefertigten auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden (siehe auch unten) und an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Formblätter werden ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst Sorge dafür zu tragen und sich zu vergewissern, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig eingehen. Die Bewerbungen werden erst nach Ablauf der Eingangsfrist geöffnet und geprüft. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Für die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen, die Voraussetzung für die Wertbarkeit ist, sind die Bewerber selbst verantwortlich.
Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst Sorge dafür zu tragen und sich zu vergewissern, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig eingehen. Die Bewerbungen werden erst nach Ablauf der Eingangsfrist geöffnet und geprüft. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Für die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen, die Voraussetzung für die Wertbarkeit ist, sind die Bewerber selbst verantwortlich.
Die Formblätter, die im Rahmen der Bewerbungsphase zu verwenden und vollständig auszufüllen sind, können auf subreport heruntergeladen werden. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den Formblättern ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
Die Formblätter, die im Rahmen der Bewerbungsphase zu verwenden und vollständig auszufüllen sind, können auf subreport heruntergeladen werden. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den Formblättern ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Formblätter nebst beigefügten Nachweisen,
— oder alternativ eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter: https://www.evergabe.de/assets/images-cms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber sicher zu stellen ist) als vorläufigen Nachweis vorzulegen.
— oder alternativ eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter: https://www.evergabe.de/assets/images-cms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber sicher zu stellen ist) als vorläufigen Nachweis vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften, usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben.
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen.
3) Wichtig: Um regelmäßig über Informationen und (anonymisierte) Rückfragen anderer Bieter in Kenntnis gesetzt zu werden, ist eine Registrierung über www.subreport.de zu empfehlen. Diese erfolgt i. d. R. beim Herunterladen der zur Verfügung gestellten Unterlagen auf subreport einmalig und ist für die Bieter kostenfrei. Rückfragen müssen stets schriftlich, vorzugsweise über subreport oder per E-Mail, an die unter I.3) genannte Stelle (agsta UMWELT GmbH, vergabe@agsta.de) gestellt werden. Es obliegt den Bewerbern, sich regelmäßig über etwaige Rückfragen zu informieren.
3) Wichtig: Um regelmäßig über Informationen und (anonymisierte) Rückfragen anderer Bieter in Kenntnis gesetzt zu werden, ist eine Registrierung über www.subreport.de zu empfehlen. Diese erfolgt i. d. R. beim Herunterladen der zur Verfügung gestellten Unterlagen auf subreport einmalig und ist für die Bieter kostenfrei. Rückfragen müssen stets schriftlich, vorzugsweise über subreport oder per E-Mail, an die unter I.3) genannte Stelle (agsta UMWELT GmbH, vergabe@agsta.de) gestellt werden. Es obliegt den Bewerbern, sich regelmäßig über etwaige Rückfragen zu informieren.
4) Der unter II.1.5 angegebene Gesamtwert bezieht sich auf die grob geschätzten Gesamtkosten des Projektes. Im Rahmen des weiteren Vergabeverfahrens wird den für die Vergabeverhandlung ausgewählten Bietern zur Angebotsaufforderung ein über einen groben Kostenansatz mit einem vergleichbaren Projekt ermittelter Wert als Basis für die Honorarangebote mitgeteilt.
4) Der unter II.1.5 angegebene Gesamtwert bezieht sich auf die grob geschätzten Gesamtkosten des Projektes. Im Rahmen des weiteren Vergabeverfahrens wird den für die Vergabeverhandlung ausgewählten Bietern zur Angebotsaufforderung ein über einen groben Kostenansatz mit einem vergleichbaren Projekt ermittelter Wert als Basis für die Honorarangebote mitgeteilt.
5) Nalbach ist Null-Emission-Gemeinde. Das Bauvorhaben soll den Kriterien der Nachhaltigkeit entsprechen. Es ist deswegen u. a. der Nachweis über Erfahrungen mit nachhaltigen Bauprojekten zu erbringen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994📞
E-Mail: vergabekammer@wirtschaft.saarland.de📧
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Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 141-323161 (2018-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 250 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Enspfuhlstraße
Nalbach
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung d. Bieters, Herangehensw. an d. Projekt, Vorstellungen zu Projektorg./Ablauf vor dem Hintergrund der ersten Planunungsüberlegungen der Gemeinde (v.a. Lage-/Zeitpl.), int./ext. Kommunik.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-20 📅
Name: bhk Architekten GmbH
Postanschrift: Engelsbruch 5
Postort: Saarlouis
Postleitzahl: 66740
Land: Deutschland 🇩🇪 Saarlouis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 158983.19 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,