Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Schulverwaltungsamt 40/22
Postanschrift: Merowingerplatz 1
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Hr. Stoffels
Telefon: +49 211-89-94537📞
E-Mail: georg.stoffels@duesseldorf.de📧
Fax: +49 211-89-34537 📠
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.duesseldorf.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Architektenleistungen Schule Blumenthalstraße
DUS-1-2018-0151
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Kurze Beschreibung: Architektenleistungen Schule Blumenthalstraße
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 378849.32 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Umbau und Erweiterung der Thomas Schule, Blumenthalstraße 11 – Objektplanung HOAI 2013, Lph 1-9. Die katholische Grundschule „Thomas-Schule“ in...”
Beschreibung der Beschaffung
Umbau und Erweiterung der Thomas Schule, Blumenthalstraße 11 – Objektplanung HOAI 2013, Lph 1-9. Die katholische Grundschule „Thomas-Schule“ in Düsseldorf-Derendorf soll von 2 auf 3 Züge erweitert werden. Hierzu sind Umbauten sowie Sanierungsmaßnahmen im Bestand und ein Erweiterungsbau von rund 800 m NF vorgesehen. Weitere Projektinformationen werden in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Auftrag stufenweise, direkt beauftragt: LPH 1-4 HOAI.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 077-171930
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Architektenleistungen Schule Blumenthalstraße
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: bertbielefeld&partner architekten ingenieure
Postanschrift: Wittener Str. 18
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44149
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2317275771📞
E-Mail: info@bertbielefeld-architekten.de📧
Fax: +49 23195256718 📠
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 378849.32 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472891 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes,
Der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 203-463007 (2018-10-18)