Beschreibung der Beschaffung
Es wurden Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume vergeben. Der Auftrag beinhalt die Leistungsphasen (LHP) 1 bis 8 gemäß §34 HOAI ganz oder tlw. sowie ggf. besondere Leistungen. Die Beauftragung erfolgte stufenweise, zunächst bis zur LHP 1 und 2. In der LHP 8 ist mit einem Generalunternehmer zu arbeiten.
Der AN hat die jeweils aktuellen IT-Grundschutz-Kataloge des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu beachten.
Grundleistungen (bei Abruf der entsprechenden LPH):
LPH 2: Untersuchung Varianten nach gleichen Anforderungen mit Kosten-Nutzen-Analyse;
LPH 4: Normaler Brandschutznachweis nach §11, Abs. 1 BauVerfVO;
LPH 5: Entwurf Bauschild nach Vorgaben AG;
LPH 8: Ausreichende Baustellenkontrollen, deren Häufigkeit sich nach Notwendigkeit und Fortgang der Arbeiten richtet. Zusammenstellung Unterlagen für Rechnungshof gemäß ABau VI 150 (digital u. in Papierform, wie vertraglich vereinbart).
Die am Standort Räcknitzer Steig befindliche Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) und der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) sollen aufgewertet werden. Zunächst wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt und verschiedene Varianten erarbeitet. Als Grundlage für die weitere Planung wurde ein Bedarfsprogramm erstellt und verschiedene Varianten geprüft. Im Ergebnis soll die Vorzugsvariante V 2.2 umgesetzt werden und ein Neubau auf dem Parkplatz der Christian-Morgenstern-Grundschule, Räcknitzer Steig 12, 13593 Berlin entstehen. Der Neubau soll für die JFE mit Familienzentrum (FiZ) geplant werden. Der KJGD soll zunächst im Bestandsgebäude verbleiben. Die Erhaltung und Weiternutzung der bestehenden Freiflächen insb. der Skateranlage ist im Zusammenhang mit dem Neubau vorgesehen.
Es ist ein dreigeschossiger teilunterkellerter Baukörper vorgesehen, der folgende Anforderungen erfüllen soll:
— Großer Multifunktionssaal im EG mit möglicher zweifacher Teilung, sodass 3 separat voneinander nutzbare Raumeinheiten mit zugeordneten Lagerräumen entstehen, die bei Bedarf zu einem großen Veranstaltungsraum mit Bühne gewandelt werden können,
— Café und Mehrzweckräume im EG,
— Werkstätten, PC-Räume und Ateliers im OG,
— emissionsstarken Bandübungsräume und notwendige Lagerräume sowie Technikräume im UG,
— Eine barrierefreie Erschließung der Nutzungsebenen erfolgt mit einem Aufzug in das UG bzw. OG 1,
— Das Raumangebot des FIZ ist miteingeschlossen. Die Räume sollen sowohl separat von außen als auch über das JFE erreicht werden.
Für das Projekt liegt ein Bedarfsprogramm vor. Kostenrahmen für LPH 1 u. 2: 5 185 000 EUR brutto (KGR 200-700, ohne 760 incl. UV/Rundung). Das Projekt wird gefördert mit Mitteln des Programms Soziale Stadt-Baufonds.
Anrechenbare Kostengruppen (mit UV/Rundung/brutto) nach Kostenrahmen des genehmigten Bedarfsprogrammes:
KGR 210: 120 000 EUR
KGR 300: 2 759 000 EUR
KGR 600: 143 000 EUR
KGR 400: 1 041 000 EUR