Architektenleistungen zur Renovierung der Zuschauerhalle des Passionstheaters Oberammergau

Gemeinde Oberammergau

Renovierung und Umbau des Passionstheaters Oberammergau. Dieser betrifft insbesondere das Zuschauerhaus und die Ertüchtigung und den Umbau des Foyers. Die Maßnahmen haben ein geschätztes Gesamtvolumen von EUR 2,7 Mio.
Gegen störenden Lichteinfall durch die geöffneten, seitlichen Hallenfenster ist eine Abschattung erforderlich. Ebenso ist die Belüftungssituation zu verbessern.
Die fortschreitende Korrosion der Vordächer und die mangelhafte Dachentwässerung erfordern umfangreiche Sanierungsmaßnahmen. Dabei kann jedoch die Statik der Vordächer in der derzeitigen Konstruktion nicht zufriedenstellend gelöst werden. Daher soll eine Erneuerung der Vordächer mit einer von der Zuschauerhalle unabhängigen Statik umgesetzt werden.
Der Foyer-Bereich im Passionstheater weist derzeit eine unzweckmäßige Raumstruktur aus. Um die Flächen im Foyer zukünftig für Repräsentations- oder Ausstellungszwecke nutzen zu können, ist die Ertüchtigung und Umgestaltung des Foyers notwendig. Hierbei soll zugleich auch die Zugangssituation ins Zuschauerhaus verbessert werden.
Gegenstand des Auftrags sind Grundleistungen nach HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten) ab LP2. Die Grundlagenermittlung (LP1) ist bereits durchgeführt. Deren Ergebnisse werden vom Auftraggeber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Die Vergabestelle behält sich vor, eine sukzessive Beauftragung der Leistungsphasen durchzuführen, Näheres wird den Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Es ist beabsichtigt, für das Bauvorhaben Fördermittel in Anspruch zu nehmen.
Wegen des feststehenden Beginns der Passionsfestspiele im Mai 2020 ist eine rechtzeitige Fertigstellung unabdingbar. Es ist wegen des sehr engen Zeitplans durch den Bewerber sicherzustellen, dass unmittelbar im Anschluss an die Zuschlagserteilung mit der Arbeit begonnen werden kann. Die Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrags wurde wegen der besonderen Dringlichkeit verkürzt (§ 17 Abs. 3 VgV). Entsprechend ist beabsichtigt, auch die Frist zur Abgabe der Angebote zu verkürzen (§ 17 Abs. 8 VgV).
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-02.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-02 Auftragsbekanntmachung
2018-05-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge