Es sollen Architektenleistungen für die denkmalgerechte Sanierung der Fassade einschließlich Fenster und Außentüren, partieller Dachgeschossausbau, Brandschutzmaßnahmen und die barrierefreie Erschließung der Volkshochschule Treptow vergeben werden. Das Gebäudeensemble wurde zwischen 1910 und 1912 nach Plänen von Heinrich Reinhardt und Georg Süßenguth errichtet und steht unter Denkmalschutz.
Es hat eine BGF von 7 114 m, eine Fassadenfläche von ca. 3 700 m und eine für den Dachgeschossausbau vorgesehene Fläche von ca. 700 m.
Das Gebäude wurde nach 1945 eigentumsrechtlich getrennt. Die frühere ?Höhere Mädchenschule?, die jetzige Volkshochschule wurde direkt an die ?Kirche zum Vaterhaus? angebaut. Gleiche Gestaltungsmittel der Fassade (Sockel, Putz, Gesimse, Fenster, Dach) verbinden die Gebäude. Es wird daher angestrebt, die Fassadensanierung des Kirchengebäudes ebenfalls durch das zu bindende Architekturbüro bearbeiten zu lassen (Unterlagen zur Kirche siehe Anlagen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-17.
Auftragsbekanntmachung (2018-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: TK 18092018-1100
Kurze Beschreibung:
“Es sollen Architektenleistungen für die denkmalgerechte Sanierung der Fassade einschließlich Fenster und Außentüren, partieller Dachgeschossausbau,...”
Kurze Beschreibung
Es sollen Architektenleistungen für die denkmalgerechte Sanierung der Fassade einschließlich Fenster und Außentüren, partieller Dachgeschossausbau, Brandschutzmaßnahmen und die barrierefreie Erschließung der Volkshochschule Treptow vergeben werden. Das Gebäudeensemble wurde zwischen 1910 und 1912 nach Plänen von Heinrich Reinhardt und Georg Süßenguth errichtet und steht unter Denkmalschutz.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-17 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-21 📅
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 159-364880
ABl. S-Ausgabe: 159
Zusätzliche Informationen
“Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allg. Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das BGB sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes...”
Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allg. Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das BGB sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben und RZBau des Bundes.
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Quelle: OJS 2018/S 159-364880 (2018-08-17)