Arterielle Druckmesssysteme

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

Belieferung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein mit kundenspezifischen offenen und geschlossenen arteriellen Druckmesssystemen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-02-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Punktions- und Blutentnahmeausrüstung
Kurze Beschreibung:
Belieferung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein mit kundenspezifischen offenen und geschlossenen arteriellen Druckmesssystemen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Punktions- und Blutentnahmeausrüstung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Medizinische Geräte 📦
Anästhesie und Reanimation 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Postanschrift: Ratzeburger Allee 160
Postleitzahl: 23562
Postort: Lübeck
Kontakt
Internetadresse: http://www.uksh.de 🌏
E-Mail: till.sundermeier@uksh.de 📧
Telefon: +49 451/50011622 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E78393796 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 034-073626
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
Zugpferd

Objekt
Umfang der Beschaffung
Informationen über Lose: Aufgrund von technischen Gegebenheiten werden die Lose 1-3 zusammen vergeben.
Bezeichnung des Loses: Geschlossene Druckmesssysteme
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Geschlossene Druckmesssysteme gemäß Kundenvorgabe (Vgl. Ausschreibungsunterlagen)
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Belieferung kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. Der erfolgreiche Bieter wird 6 Monate vor Ende der Laufzeit über die mögliche Verlängerung informiert.
Beschreibung der Optionen:
Nach Maßgabe der Regelungen im Vertragstext ist der Abruf zusätzlicher oder geänderter Systeme möglich. Dies betrifft insbesondere die Veränderung von Konfigurationen der Druckmesssysteme oder deren Zubehör durch die Änderungen im klinischen Tagesgeschäft.
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Bezeichnung des Loses: Offene Druckmesssysteme
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Belieferung mit kundenspezifischen offenen arteriellen Druckmesssystemen
Beschreibung der Verlängerungen:
Es ist eine Verlängerung von einem Jahr möglich. Der erfolgreiche Bieter wird 6 Monate vor Ablauf über die mögliche Verlängerung informiert.
Bezeichnung des Loses: Zubehör zu arteriellen Druckmesssystemen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Halterungen und Kabeln für arterielle Druckmesssysteme gemäß Kundenvorgabe.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann um 12 Monate verlängert werden. Der erfolgreiche Bieter wird 6 Monate vor Ablauf der Belieferungsperiode über die mögliche Verlängerung informiert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel & Lübeck

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
BF-I. Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs oder Handelsregister nötig. BG-II.
Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein. NA-III.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender Ausschlussgrund gemäß §123 und §126 GWB vorliegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach §125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach §124 und §126 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach §125 GWB erfolgt ist, hängt die Teilnahme von einer Ermessensentscheidung des Auftraggebers ab.
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Eigenerklärungen und Nachweis PL1: Unternehmensprofil,
PL2 Keine Straftaten: Eigenerklärung (Keine Straftat nach §123, Geldbuße nach §30 OWiG),
PL3.1: Eigenerklärung Steuern und Abgaben (§123 Abs. 4 GWB),
PL3.2: Eigenerklärung Sozialversicherungsbeiträge;
PL4.1: Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht (§124 Abs.1 Nr. 1 GWB),
Pl4.2: Eigenerklärung AEntG MiLoG (§23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Verstoß gegen §21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße x>2 500 EUR)
PL4.3: Eigenerklärung TTG-Auftragssperre §4 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (TTG), Verstoß gegen §9 Abs.1 S.1 TTG,
PL5 Eigenerklärung keine Insolvenz o.Ä. (§124 Abs. 1 Nr. 2 GWB), PL6 Kein.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Till Kristoff Sundermeier
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E78393796 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 42
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016). Nach §160 Abs.3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsübergabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflichten zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 034-073626 (2018-02-16)