Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellrechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ (Ziffer IV.1.1.) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit Beitrittsoption, der sich auf diverse Wirkstoffe bezieht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-10.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Arzneimittelrabattverträge mit Beitrittsoption – 0014-RVBEITR.30-2018
0014-RVBEITR.30-2018”
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlichtlinie (2014/24/EU) bzw....”
Kurze Beschreibung
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellrechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ (Ziffer IV.1.1.) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit Beitrittsoption, der sich auf diverse Wirkstoffe bezieht.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Colecalciferol (oral, RX)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Beschreibung der Beschaffung:
“Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Colecalciferol in einer verschreibungspflichtigen und oralen Darreichungsform enthalten.” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 030-064772
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 6
Titel: Colecalciferol (oral, RX)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Los 6 ist nicht mehr Gegenstand Verfahrens 0014-RVBEITR.30-2018. Es können in diesem Verfahren keine Verträge zu dem Wirkstoff Colecalciferol (oral, RX)...”
Los 6 ist nicht mehr Gegenstand Verfahrens 0014-RVBEITR.30-2018. Es können in diesem Verfahren keine Verträge zu dem Wirkstoff Colecalciferol (oral, RX) abgeschlossen werden. Bereits abgeschlossene Verträge zu diesem Wirkstoff wurden gekündigt. Für einen Vertragsabschluss zu Colecalciferol verweisen wir auf die Veröffentlichung zum Verfahren 0061-RVBEITR.34-2018. Ein Vertragsschluss zu den übrigen Wirkstoffen des Verfahrens 0014-RVBEITR.30-2018 bleibt weiterhin möglich.
VII.2)
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Bonn
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, VillemomblerStraße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, VillemomblerStraße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 219-501284 (2018-11-12)