Arzneimittelrabattverträge mit Beitrittsoption – 0024-RVBEITR.32-2018

Barmer Ersatzkasse

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellrechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ (Ziffer IV.1.1.) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit Beitrittsoption, der sich auf diverse Wirkstoffe bezieht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-13 Auftragsbekanntmachung
2018-06-18 Ergänzende Angaben
2019-04-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: 0024-RVBEITR.32-2018
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellrechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ (Ziffer IV.1.1.) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit Beitrittsoption, der sich auf diverse Wirkstoffe bezieht.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: BARMER Ersatzkasse
Postanschrift: Lichtscheider Str. 89
Postleitzahl: 42285
Postort: Wuppertal
Kontakt
Internetadresse: https://www.rabattvertraege.barmer.de/ 🌏
E-Mail: rabattvertraege@barmer.de 📧
URL der Dokumente: https://beschaffungen.barmer.de/NetServer/index.jsp?TenderTypeID=BARMER 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-13 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-16 📅
Datum des Beginns: 2018-08-01 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Datum des Beginns: 2018-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 114-258894
ABl. S-Ausgabe: 114

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Abacavir
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Abacavir enthalten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Verlängerungsoption um 3 Monate bis 31.12.2020.
Bezeichnung des Loses: Abacavir und Lamivudin und Zidovudin
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die die Wirkstoffkombination Abacavir und Lamivudin und Zidovudin enthalten.
Bezeichnung des Loses: Cinnarizin und Dimenhydrinat
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die die Wirkstoffkombination Cinnarizin und Dimenhydrinat enthalten.
Bezeichnung des Loses: Clobetasol
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Clobetasol enthalten.
Bezeichnung des Loses: Dolutegravir und Abacavir und Lamivudin
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die die Wirkstoffkombination Dolutegravir und Abacavir und Lamivudin enthalten.
Bezeichnung des Loses: Emtricitabin
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Emtricitabin enthalten.
Bezeichnung des Loses: Etravirin
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung: Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Etravirin enthalten.
Bezeichnung des Loses: Ezetimib
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung: Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Ezetimib enthalten.
Bezeichnung des Loses: Ezetimib und Simvastatin
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die die Wirkstoffkombination Ezetimib und Simvastatin enthalten.
Bezeichnung des Loses: Filgrastim
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Filgrastim enthalten.
Bezeichnung des Loses: Fosamprenavir
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Fosamprenavir enthalten.
Bezeichnung des Loses: Fulvestrant
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Fulvestrant enthalten.
Bezeichnung des Loses: Glatirameracetat
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Glatirameracetat enthalten.
Bezeichnung des Loses: Humaner Papillomvirus-Impfstoff
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Humaner Papillomvirus-Impfstoff enthalten.
Bezeichnung des Loses: Ipratropium (inhalative DRF)
Losnummer: 15
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Ipratropium in einer inhalativen Darreichungsform enthalten.
Bezeichnung des Loses: Ipratropium und Fenoterol
Losnummer: 16
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die die Wirkstoffkombination Ipratropium und Fenoterol enthalten.
Bezeichnung des Loses: Lopinavir und Ritonavir
Losnummer: 17
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die die Wirkstoffkombination Lopinavir und Ritonavir enthalten.
Bezeichnung des Loses: Peginterferon alfa-2a
Losnummer: 18
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Peginterferon alfa-2a enthalten.
Bezeichnung des Loses: Trastuzumab 150 mg
Losnummer: 19
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Trastuzumab (150 mg) enthalten.
Bezeichnung des Loses: Zonisamid
Losnummer: 20
Kurze Beschreibung: Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Zonisamid enthalten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vervollständigte und unterschriebene Eigenerklärung (Anlage E1) zur Zuverlässigkeit

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Barmer Ersatzkasse, Abt. Verordnete Leistungen
Adresse des Käuferprofils: https://beschaffungen.barmer.de/NetServer/index.jsp?TenderTypeID=BARMER 🌏
Dokumente URL: https://beschaffungen.barmer.de/NetServer/index.jsp?TenderTypeID=BARMER 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Bonn
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 114-258894 (2018-06-13)
Ergänzende Angaben (2018-06-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Barmer Ersatzkasse

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 117-265778
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 114-258894
ABl. S-Ausgabe: 117
Quelle: OJS 2018/S 117-265778 (2018-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellrechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1.) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit Beitrittsoption, der sich auf diverse Wirkstoffe bezieht.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 084-199956
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
Das Los 14ist nicht mehr Gegenstand des Verfahrens 0024-RVBEITR.32-2018. Es können in diesem Verfahren keine Verträge zum Humanen Papillomvirus-Impfstoff abgeschlossen werden. Ein Vertragsschluss zu den übrigen Wirkstoffen des Verfahrens 0024-RVBEITR.32-2018 bleibt bis zum Ablauf des Verfahrens weiterhin möglich.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 084-199956 (2019-04-25)