Assistance- und Rückversicherungsdienstleistungen im Rahmen des Auslandsreisewahltarifs
Mit dem GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber den Trägern der GKV die Möglichkeit eröffnet, ihren Mitgliedern Wahltarife für Kostenerstattung anzubieten (§ 53 Abs. 4 SGB V).Die Aufwendungen für die Wahltarife müssen aus Einnahmen der im Wahltarif Versicherten finanziert werden; eine Quersubventionierung der Wahltarife aus anderen Einnahmen ist nicht zulässig (§ 53 Abs. 9 SGB V). Auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage haben Allgemeine Ortskrankenkassen („AOKs“) einen Auslandsreise-Wahltarif anhand der jeweiligen marktspezifischen Gegebenheiten eingeführt. Zur Umsetzung des Wahltarifes werden Leistungen in 3 Losen beschafft: Rückversicherung der Risiken aus dem Auslandsreise-Wahltarif für die Mitglieder der Vertragsgemeinschaft (Poolinggemeinschaft) (Los 1); Rückversicherung der Risiken aus dem Auslandsreise-Wahltarif für die AOK PLUS (Los 2); Assistancedienstleistungen für im Ausland befindliche Kunden aller Auftraggeberinnen (Los 3).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-12.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2018-06-12
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Auftragsbekanntmachung
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