Assistance- und Rückversicherungsdienstleistungen im Rahmen des Auslandsreisewahltarifs

Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch

Mit dem GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber den Trägern der GKV die Möglichkeit eröffnet, ihren Mitgliedern Wahltarife für Kostenerstattung anzubieten (§ 53 Abs. 4 SGB V).Die Aufwendungen für die Wahltarife müssen aus Einnahmen der im Wahltarif Versicherten finanziert werden; eine Quersubventionierung der Wahltarife aus anderen Einnahmen ist nicht zulässig (§ 53 Abs. 9 SGB V). Auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage haben Allgemeine Ortskrankenkassen („AOKs“) einen Auslandsreise-Wahltarif anhand der jeweiligen marktspezifischen Gegebenheiten eingeführt. Zur Umsetzung des Wahltarifes werden Leistungen in 3 Losen beschafft: Rückversicherung der Risiken aus dem Auslandsreise-Wahltarif für die Mitglieder der Vertragsgemeinschaft (Poolinggemeinschaft) (Los 1); Rückversicherung der Risiken aus dem Auslandsreise-Wahltarif für die AOK PLUS (Los 2); Assistancedienstleistungen für im Ausland befindliche Kunden aller Auftraggeberinnen (Los 3).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-12.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-12 Auftragsbekanntmachung