Assistance- und Rückversicherungsdienstleistungen im Rahmen des Auslandsreisewahltarifs

Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch

Mit dem GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber den Trägern der GKV die Möglichkeit eröffnet, ihren Mitgliedern Wahltarife für Kostenerstattung anzubieten (§ 53 Abs. 4 SGB V).Die Aufwendungen für die Wahltarife müssen aus Einnahmen der im Wahltarif Versicherten finanziert werden; eine Quersubventionierung der Wahltarife aus anderen Einnahmen ist nicht zulässig (§ 53 Abs. 9 SGB V). Auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage haben Allgemeine Ortskrankenkassen („AOKs“) einen Auslandsreise-Wahltarif anhand der jeweiligen marktspezifischen Gegebenheiten eingeführt. Zur Umsetzung des Wahltarifes werden Leistungen in 3 Losen beschafft: Rückversicherung der Risiken aus dem Auslandsreise-Wahltarif für die Mitglieder der Vertragsgemeinschaft (Poolinggemeinschaft) (Los 1); Rückversicherung der Risiken aus dem Auslandsreise-Wahltarif für die AOK PLUS (Los 2); Assistancedienstleistungen für im Ausland befindliche Kunden aller Auftraggeberinnen (Los 3).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-06-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rückversicherungen (Unfall- und Krankenversicherung)
Referenznummer: 2018-06-12-MEH-DAH
Kurze Beschreibung:
Mit dem GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber den Trägern der GKV die Möglichkeit eröffnet, ihren Mitgliedern Wahltarife für Kostenerstattung anzubieten (§ 53 Abs. 4 SGB V).Die Aufwendungen für die Wahltarife müssen aus Einnahmen der im Wahltarif Versicherten finanziert werden; eine Quersubventionierung der Wahltarife aus anderen Einnahmen ist nicht zulässig (§ 53 Abs. 9 SGB V). Auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage haben Allgemeine Ortskrankenkassen („AOKs“) einen Auslandsreise-Wahltarif anhand der jeweiligen marktspezifischen Gegebenheiten eingeführt. Zur Umsetzung des Wahltarifes werden Leistungen in 3 Losen beschafft: Rückversicherung der Risiken aus dem Auslandsreise-Wahltarif für die Mitglieder der Vertragsgemeinschaft (Poolinggemeinschaft) (Los 1); Rückversicherung der Risiken aus dem Auslandsreise-Wahltarif für die AOK PLUS (Los 2); Assistancedienstleistungen für im Ausland befindliche Kunden aller Auftraggeberinnen (Los 3).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rückversicherungen (Unfall- und Krankenversicherung) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rückversicherungen (Unfall- und Krankenversicherung) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYKBP 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYKBP 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-14 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 112-255082
ABl. S-Ausgabe: 112
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYKBP

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Rückversicherung der Risiken aus dem Auslandsreise-Wahltarif für die AOKs der Vertragsgemeinschaft(Poolinggemeinschaft)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
1) Das Los umfasst die Rückversicherungsleistungen für die Mitglieder der Vertragsgemeinschaft(Poolinggemeinschaft). Hierzu gehören die AOK Bremen/Bremerhaven, AOK Hessen, AOK Nordost, AOK Nordwest, AOK Rheinland/Hamburg, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, AOK Sachsen-Anhalt;
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2) Für die Rückversicherungsleistungen ist zu beachten, dass die vorgenannten Auftraggeberinnen zur Durchführung der Rückversicherung eine Vertragsgemeinschaft (Poolinggemeinschaft) unter Koordination enes Auftraggebers gebildet haben. Die AOK Bremen/Bremerhaven hat den Auslands-Wahltarif noch nicht aktiv eingeführt und damit bisher keine Versicherten. Das Bestehen der Vertragsgemeinschaft hat unter anderem zur Folge, dass für die Bestimmung der Jahreshöchsthaftung und des Rückversicherungsentgelts der an der Vertragsgemeinschaft.
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Beteiligten Auftraggeber die Summe der rückversicherten Personen dieser Auftraggeber maßgebend ist und die Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere des gegenseitigen Zahlungs- und Meldeverkehrs zwischen dem Rückversicherer und den der Vertragsgemeinschaft zugehörigen Auftraggeber über den koordinierenden Auftraggeber erfolgt. Die Auftraggeber der Vertragsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Rückversicherungsentgelte.
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Die Rückversicherung soll in folgendem Rahmen erfolgen:
— Inhalt der ausgeschriebenen Rückversicherung ist eine nicht proportionale Rückversicherung je Schadenereignis. Übersteigt der Nettoschaden pro Schadenereignis den als Selbstbehalt zu bestimmenden Betrag, so übernimmt der Rückversicherer den Überschaden innerhalb der zu bestimmenden Haftungsgrenzen,
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— Gedeckt ist die Gesamtheit der nach dem Auslandsreise-Wahltarif und der abzuschließenden Rahmenvereinbarung gedeckten Leistungen, welche von einer versicherten Einzelperson in Anspruch genommen werden.
— Das Geschäftsführungsrecht des Auftraggebers darf durch die zu schließende Rahmenvereinbarung nicht eingeschränkt werden. Er muss allerdings so handeln wie es ein Versicherer tun würde, der nicht rückversichert ist,
— Aktuell prüfen die Auftraggeberinnen eine Weiterentwicklung der der beigefügten Beispielsatzung zu entnehmenden Leistungen aus dem Auslandsreise-Wahltarif in einzelnen Punkten. Die.
Weiterentwicklungsoptionen werden im Verhandlungsverfahren konkretisiert,
— Alle betroffenen Auftraggeber haben die Risiken aus dem Auslandsreise-Wahltarif ab dem 1.1.2019 bisher nicht rückversichert. Wenn sie hierfür einen Rückversicherungsschutz abschließen möchten, werden sie damit ausschließlich den Zuschlagsgewinner beauftragen.
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Bezeichnung des Loses: Rückversicherung der Risiken aus dem Auslandsreise-Wahltarif für die AOK PLUS-Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
1) Das Los erfasst die Rückversicherungsleistungen für die AOK PLUS – die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
2) Inhalt der ausgeschriebenen Rückversicherung ist eine nicht proportionale Rückversicherung je Schadenereignis. Übersteigt der Nettoschaden pro Schadenereignis den als Selbstbehalt zu bestimmenden Betrag, so übernimmt der Rückversicherer den Überschaden innerhalb der zu bestimmenden Haftungsgrenzen.
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— Die AOK PLUS hat die Risiken aus dem Auslandsreise-Wahltarif ab dem 01.01.2019 bisher nicht rückversichert. Wenn sie hierfür einen Rückversicherungsschutz abschließen möchten, werden sie damit ausschließlich den Zuschlagsgewinner beauftragen.
Bezeichnung des Loses: Assistancedienstleistungen für im Ausland befindliche Kunden aller benannten Auftraggeberinnen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die Assistanceleistungen sollen in folgendem Rahmen erfolgen:
— Die Assistance stellt dem Auftraggeber/den Auftraggebern eine deutschsprachige Notrufzentrale für 24. Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung. Nach Einschaltung der Assistance(vorgelagerte Prüfung des Versicherungsstatus des Anrufers) nimmt sie direkt Kontakt zum betroffenen AOK-Versicherten bzw. einem benannten Ansprechpartner (z.B. Angehöriger/Krankenhaus) auf. Sie erbringt dann folgende Leistungen:
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— Leistungsstufe 1: Reise- und Travel-Assistance (inkl. z.B. Informationen über ärztliche/stationäre Versorgung sowie Impf-/Gesundheitsbestimmungen im Reiseland).
— Leistungsstufe 2: Betreuung und Organisation bei ambulanten Fällen (z.B. Erstbetreuung im Reiseland durch medizinisch ausgebildetes Personal, Kontaktaufnahmen zum Hausarzt und Vermittlung zwischen den Ärzten, Abklärung des Behandlungsverlaufs durch medizinische Kontakte, ggf. Kostenübernahmegarantie für Behandlungskosten).
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— Leistungsstufe 3: Betreuung und Organisation bei stationären Fällen (z.B. ärztliche Beratung der Wahltarifteilnehmer und Beobachtung des Krankheitsverlaufs, Abklärung des Behandlungsverlaufs durch medizinische Kontakte, ggf. Kostenübernahmegarantie für Behandlungskosten, Organisation von Transporten/Verlegungen mit Kostenübernahmegarantie).
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— Leistungsstufe 4: Organisation von Rücktransporten (z.B. Prüfung des medizinisch notwendigen, ärztlich angeordneten oder wirtschaftlich sinnvollen Krankenrücktransports, Organisation des Rücktransports mit Adäquaten Transportmitteln, ggf. mit medizinischer Begleitung inkl. Kostenübernahmegarantie).
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Leistungsstufe 5: Sonderaufträge (z.B. claims handling und claims control für alle Fälle, die bei der Assistance von der AOK in Auftrag gegeben werden und in denen andere als die o.g. Leistungen zu erbringen sind).
— Rahmen für die Leistungserbringung für die Wähler eines Auslandsreise-Wahltarifs sind die Satzungsregelungen zum Tarif. Aktuell prüfen die Auftraggeber eine Weiterentwicklung der der beigefügten Beispielsatzung zu entnehmenden Leistungen aus dem Auslandsreise-Wahltarif in einzelnen Punkten.
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Die Weiterentwicklungsoptionen werden im Verhandlungsverfahren konkretisiert. Daneben werden die Leistungsstufen 1 und 5 im Einzelfall auch für AOK-Versicherte erbracht, die nicht Tarifteilnehmer sind.
— Generell gilt bei der Erbringung der Leistungen, dass Informationen auf Grundlage der medizinischen Anforderungen des Einzelfalls sowie auf der Basis objektiver Kriterien (z.B. fachliche Qualifikation, örtliche Nähe der Praxis) gegeben werden. Eingriffe in die ärztliche Therapiefreiheit werden nicht vorgenommen und es werden keine Telefondiagnosen oder -behandlungen vorgenommen.
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— Die Kommunikation der Vertragsdurchführung und der Leistungserbringung erfolgt unabhängig vom Kommunikationsmittel in deutscher Sprache.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Sofern vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister (Kopie) des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (vorläufiger Nachweis durch Erklärung in Teil IV der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung);
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2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Teil III der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung).

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister – Smidt – Straße 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Str. 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstr. 33 A
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland – Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYKBP 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist …“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
a) gegen § 134 verstoßen hat …“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden …“
Quelle: OJS 2018/S 112-255082 (2018-06-12)