Es werden alle Bewerberanfragen, die bis einschliesslich 10.4.2018 eingehen, beantwortet.
Die anonymisierten Bieterfragen können im Ordner „Fragen“ unter Abschnitt I.3) genanntem Link hochgeladen werden. Für alle registrierten Bewerber gehen die Antworten dazu per Mail zurück. Die Bewerber sind dazu verpflichtet, sich bis zum Ende des Teilnahmewettbewerbes stetig über die Bewerberfragen- und Antworten zu informieren.
1) Fehlende Unterlagen:
Es wird darauf hingewiesen, dass der AG sich vorbehält, fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben bei den Bietern nachzufordern.
2) Bewerbungsformular und bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist ein Bewerbungsformular zu verwenden, welches auf Link (Verdingungsunterlagen) siehe I.3) heruntergeladen werden kann. Nach erfolgter Registrierung unter
https://pkm.conclude.com/seebruecke-twp sind die Bewerbungsunterlagen zum Download verfügbar. Für den Einsatz von "PKM" benötigen Sie einen aktuellen Browser mit aktivierten Cookies u. Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up/Downloaden über das https-Protokoll von der Firewall gestattet sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass den Bewerbern die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 (Präqualifikation) nicht zurück gesandt werden.
3) Rechtliche Ausschlusskriterien:
Auflistung der Ausschlusskriterien zum Download unter Verdingungsunterlagen.
5) Bietergemeinschaften/ Eignungsleihe/ Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab.
Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen.
Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
5) Allgemeine Hinweise:
Die nach III.2.1-III.2.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftl. Form (per Post o. direkt) unmittelbar der Vergabestelle (Kontaktstelle gemäß I.1) vorzulegen (Fax genügt nicht), sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind. Soweit unter III.2.1-III.2.3 lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Vergabestelle das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen o. Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig u. aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, außer bei Prüfungszeugnissen u. anderen Nachweisen, die nach ihrem Inhalt nicht zeitbezogen aktualisiert werden). Ausländische Bewerber können anstelle der genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, sofern sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als der dt. Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
— Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit der Baumaßnahme und einem Vermerk: "Nicht vor dem 02.05.2018, 12:00 Uhr öffnen" an die unter Punkt I.3) genannte Adresse einzureichen.