Im Zuge der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nach § 291a SGB V wurde die erforderliche interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur, „TI“) als bundesweite „Gesundheitstelematik“ im deutschen Gesundheitswesen aufgebaut. Die Verantwortung für den Aufbau und den Betrieb dieser Telematikinfrastruktur obliegt der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH – gematik. Die zentrale Telematikinfrastruktur stellt die Systemumgebungen, die zentralen Infrastrukturdienste und die Anbindung von Standorten (zentrales Netz) zur Verfügung. Der Vertrag der gematik zum Aufbau und Betrieb des zentralen Netzes der Telematikinfrastruktur mit dem derzeitigen Betreiber endet und soll planmäßig neu vergeben werden. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computernetze
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nach § 291a SGB V wurde die erforderliche interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur, „TI“) als bundesweite „Gesundheitstelematik“ im deutschen Gesundheitswesen aufgebaut. Die Verantwortung für den Aufbau und den Betrieb dieser Telematikinfrastruktur obliegt der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH – gematik. Die zentrale Telematikinfrastruktur stellt die Systemumgebungen, die zentralen Infrastrukturdienste und die Anbindung von Standorten (zentrales Netz) zur Verfügung. Der Vertrag der gematik zum Aufbau und Betrieb des zentralen Netzes der Telematikinfrastruktur mit dem derzeitigen Betreiber endet und soll planmäßig neu vergeben werden. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Im Zuge der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nach § 291a SGB V wurde die erforderliche interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur, „TI“) als bundesweite „Gesundheitstelematik“ im deutschen Gesundheitswesen aufgebaut. Die Verantwortung für den Aufbau und den Betrieb dieser Telematikinfrastruktur obliegt der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH – gematik. Die zentrale Telematikinfrastruktur stellt die Systemumgebungen, die zentralen Infrastrukturdienste und die Anbindung von Standorten (zentrales Netz) zur Verfügung. Der Vertrag der gematik zum Aufbau und Betrieb des zentralen Netzes der Telematikinfrastruktur mit dem derzeitigen Betreiber endet und soll planmäßig neu vergeben werden. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computernetze📦
Zusätzlicher CPV-Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;
2) Bei der zentralen Telematikinfrastruktur handelt es sich um eine kritische IT-Infrastruktur nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG). Vor Bereitstellung der Vergabeunterlagen müssen alle interessierten Unternehmen daher gem. § 5 Abs. 3 Satz 2 VgV eine Verschwiegenheitserklärung abgeben. Diese Verschwiegenheitserklärung ist bei der unter Nr. I.1 benannten Kontaktstelle per E-Mail abzurufen. Zudem ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform EVLIS (www.subreport.de) erforderlich, um der Vergabestelle eine Freigabe der Vergabeunterlagen nach Abgabe der Verschwiegenheitserklärung zu ermöglichen;
3) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
4) Sollte der Zuschlag bereits ohne Verhandlungsrunde auf ein verbindliches Angebot erteilt werden können, behält sich die Vergabestelle gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Zuschlagserteilung und damit den Vertragsschluss auf das nach Durchführung der Angebotswertung bestplatzierte Angebot ohne weitere Verhandlungen vor;
5) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannteVergabeplattform einzureichen;
6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
7) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;
2) Bei der zentralen Telematikinfrastruktur handelt es sich um eine kritische IT-Infrastruktur nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG). Vor Bereitstellung der Vergabeunterlagen müssen alle interessierten Unternehmen daher gem. § 5 Abs. 3 Satz 2 VgV eine Verschwiegenheitserklärung abgeben. Diese Verschwiegenheitserklärung ist bei der unter Nr. I.1 benannten Kontaktstelle per E-Mail abzurufen. Zudem ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform EVLIS (www.subreport.de) erforderlich, um der Vergabestelle eine Freigabe der Vergabeunterlagen nach Abgabe der Verschwiegenheitserklärung zu ermöglichen;
3) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
4) Sollte der Zuschlag bereits ohne Verhandlungsrunde auf ein verbindliches Angebot erteilt werden können, behält sich die Vergabestelle gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Zuschlagserteilung und damit den Vertragsschluss auf das nach Durchführung der Angebotswertung bestplatzierte Angebot ohne weitere Verhandlungen vor;
5) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannteVergabeplattform einzureichen;
6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
7) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wesentliche Aufgabe des zukünftigen Auftragnehmers wird die Bereitstellung und der Betrieb einer skalierbaren und stabilen zentralen Infrastruktur zur Nutzung durch die Leistungserbringerinstitutionen, den Krankenkassen und deren beauftragte Dienstleister sowie den Anbietern von Diensten und weiteren Anwendungen sein. Inhalt der zu vergebenen Leistung ist somit,
Wesentliche Aufgabe des zukünftigen Auftragnehmers wird die Bereitstellung und der Betrieb einer skalierbaren und stabilen zentralen Infrastruktur zur Nutzung durch die Leistungserbringerinstitutionen, den Krankenkassen und deren beauftragte Dienstleister sowie den Anbietern von Diensten und weiteren Anwendungen sein. Inhalt der zu vergebenen Leistung ist somit,
(1) der Aufbau und Betrieb der zentralen Telematikinfrastruktur;
(2) die Anbindung von Standorten für fachanwendungsspezifischer Dienste der Krankenkassen, sichere Netze der Leistungserbringer und deren Vereinigungen an die TI und Anbietern weiterer Anwendungen, sowohl aktuell bekannte als auch zukünftige zu einheitlichen und damit diskriminierungsfreien Bedingungen;
(2) die Anbindung von Standorten für fachanwendungsspezifischer Dienste der Krankenkassen, sichere Netze der Leistungserbringer und deren Vereinigungen an die TI und Anbietern weiterer Anwendungen, sowohl aktuell bekannte als auch zukünftige zu einheitlichen und damit diskriminierungsfreien Bedingungen;
(3) die Migration vom bisherigen Betreiber der TI;
(4) die Durchführung von Maßnahmen zur Skalierung der Systemumgebungen im Zuge der Erweiterung der Telematikinfrastruktur sowie;
(5) die Durchführung von Maßnahmen zur Aufrechterhalten des aktuellen Standes der Technik durch zyklische Erneuerung der Infrastruktur (Technology-Refresh).
Die Leistungen des Auftragnehmers sollen im Rahmen geltender gesetzlicher Vorgaben, insbesondere der §§291a ff. SGB V und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgen. Der Auftragnehmer soll mit Abschluss des Vertrages eine fachlich-technische Ende-zu-Ende-Verantwortung für die erfolgreiche Vertragserfüllung übernehmen.
Die Leistungen des Auftragnehmers sollen im Rahmen geltender gesetzlicher Vorgaben, insbesondere der §§291a ff. SGB V und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgen. Der Auftragnehmer soll mit Abschluss des Vertrages eine fachlich-technische Ende-zu-Ende-Verantwortung für die erfolgreiche Vertragserfüllung übernehmen.
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dauer: 96 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit dieses Vertrages nach Ablauf der Erstlaufzeit durch einseitige schriftliche Erklärung um 2 (zwei) Jahre zu verlängern. Diese Verlängerungsoption kann 4 (vier) mal ausgeübt werden, somit auf eine Gesamtvertragslaufzeit von 16 (sechzehn) Jahren.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit dieses Vertrages nach Ablauf der Erstlaufzeit durch einseitige schriftliche Erklärung um 2 (zwei) Jahre zu verlängern. Diese Verlängerungsoption kann 4 (vier) mal ausgeübt werden, somit auf eine Gesamtvertragslaufzeit von 16 (sechzehn) Jahren.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftragnehmer bietet die in der Leistungsbeschreibung und im Preisblatt (s. Vergabeunterlagen) als „Option“ gekennzeichneten Leistungen verbindlich an. Diese sind:
— Aufbau und Betrieb des TI-Serviceportals durch den AN gemäß Kapitel 3.6.2.2.4 der Leistungsbeschreibung,
— Skalierung des Intermediärs gemäß Kapitel 3.2.2.5 der Leistungsbeschreibung;,
— „Platin-SLAs“ gemäß Anhang G der Leistungsbeschreibung,
— Verlängerungsoption gemäß II.2.7 der Bekanntmachung.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Beauftragung der optional angebotenen Leistungen unabhängig voneinander auszuüben. Eine Abrufverpflichtung des Auftraggebers besteht nicht, der Auftragnehmer ist allerdings im Falle der Beauftragung einer optional angebotenen Leistung zur Ausführung verpflichtet.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Beauftragung der optional angebotenen Leistungen unabhängig voneinander auszuüben. Eine Abrufverpflichtung des Auftraggebers besteht nicht, der Auftragnehmer ist allerdings im Falle der Beauftragung einer optional angebotenen Leistung zur Ausführung verpflichtet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (s.Vordruck) einzureichen, aus welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten.
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (s.Vordruck) einzureichen, aus welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten.
Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1 der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise jeweils von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Abschnitten III.1.2 und III.1.3 der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise können für die Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden
Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1 der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise jeweils von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Abschnitten III.1.2 und III.1.3 der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise können für die Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden
Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, Nachunternehmer (keine Lieferanten, Zulieferer usw.) einzusetzen, so hat er die betreffenden Teile des Auftrages in seinem Angebot anzugeben.
Eignungsunterlagen im Einzelnen:
1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist oder, falls zutreffend, Erklärung, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft bestehen (Vordruck). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist oder, falls zutreffend, Erklärung, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft bestehen (Vordruck). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
2) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB sowie den Ausschlussgründe gem. § 19 MiLoG (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. den Teilnahmebedingungen unter III.1.2 und III.1.3) gem. § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bewerber hat den/die Eignungsleihe-Unternehmen zu benennen (s. Vordruck) und die unter III.1.1 Nr. (2) aufgeführten Unterlagen auch für den Dritten beizufügen. Des Weiteren hat er die in III.1.2 und III.1.3 genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten beizufügen,wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll. Sofern sich die Eignung auch auf Eignungskriterien nach III.1.3 beziehen soll, wird ergänzend auf § 47 Abs. 1 S. 3 VgV hingewiesen. Erfüllt ein Dritter das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegt bei diesem ein Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB vor, muss der Bieter den Dritten innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist ersetzen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. den Teilnahmebedingungen unter III.1.2 und III.1.3) gem. § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bewerber hat den/die Eignungsleihe-Unternehmen zu benennen (s. Vordruck) und die unter III.1.1 Nr. (2) aufgeführten Unterlagen auch für den Dritten beizufügen. Des Weiteren hat er die in III.1.2 und III.1.3 genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten beizufügen,wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll. Sofern sich die Eignung auch auf Eignungskriterien nach III.1.3 beziehen soll, wird ergänzend auf § 47 Abs. 1 S. 3 VgV hingewiesen. Erfüllt ein Dritter das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegt bei diesem ein Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB vor, muss der Bieter den Dritten innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist ersetzen.
Mindeststandards:
1) Eigenerklärung (Vordruck) zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz (mind. 100 (hundert) Millionen EUR) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie zum durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (mind. 50 (fünfzig) Millionen EUR) bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Aufbau und Betrieb von Weitverkehrsnetzen sowie PKI-Dienstleistungen imTrustcenter-Betrieb) über die letzten 3 Geschäftsjahre.
1) Eigenerklärung (Vordruck) zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz (mind. 100 (hundert) Millionen EUR) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie zum durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (mind. 50 (fünfzig) Millionen EUR) bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Aufbau und Betrieb von Weitverkehrsnetzen sowie PKI-Dienstleistungen imTrustcenter-Betrieb) über die letzten 3 Geschäftsjahre.
2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 20 Millionen EUR für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr;
2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 20 Millionen EUR für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr;
Alternativ: Eigenerklärung (Vordruck) zur Bereitschaft im Auftragsfallbereit eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen sowie Nachweis eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bieter bereit ist.
Alternativ: Eigenerklärung (Vordruck) zur Bereitschaft im Auftragsfallbereit eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen sowie Nachweis eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bieter bereit ist.
1) Eigenerklärung (Vordruck), dass der Bewerber über die folgende Anzahl von festangestellten Mitarbeitern (Vollbeschäftigtenäquivalent – VZÄ) in den genannten Bereichen verfügt:
(a) Projektmanager, zertifiziert nach PMI / Prince 2 oder vergleichbar: min. 20 VZÄ;
(b) PKI-Experten (Entwickler, Trustcenter-Mitarbeiter): min. 10 VZÄ;
(c) Netzwerk (WAN & Infrastrukturdienste): min. 10 VZÄ;
(d) Test, zertifiziert nach ITSQB oder vergleichbar: min. 10VZÄ;
(e) Sicherheit: min. 5 VZÄ;
(f) RZ- / Betriebsteam zertifiziert mind. nach ITIL V3 Foundation: min. 25 VZÄ, davon min. 5 VZÄ höher zertifiziert und min. 2 VZÄ ITIL-Experten (Expert-Level).
Der Zugriff auf Mitarbeiter mit nachgewiesener Erfahrung im PKI-Umfeld (Ziffer 2) ist über mindestens 2 geeignete Mitarbeiterprofile nachzuweisen. Voraussetzung für den Nachweis der Eignung ist mindestens eine der beiden einschlägigen Zertifizierungen Certified Information Systems Security Professional (CISSP) oder TeleTrusT Information Security Professional (TISP), sowie eine Projektverweildauer von mind. 6 Monaten in einem vergleichbaren Projekt.
Der Zugriff auf Mitarbeiter mit nachgewiesener Erfahrung im PKI-Umfeld (Ziffer 2) ist über mindestens 2 geeignete Mitarbeiterprofile nachzuweisen. Voraussetzung für den Nachweis der Eignung ist mindestens eine der beiden einschlägigen Zertifizierungen Certified Information Systems Security Professional (CISSP) oder TeleTrusT Information Security Professional (TISP), sowie eine Projektverweildauer von mind. 6 Monaten in einem vergleichbaren Projekt.
2) Nachweis über die Zertifizierung des Bieters bzw. des Geltungsbereichs des Bieters oder des Bietergemeinschaftsmitgliedes, der den betriebenen Dienst der Telematikinfrastruktur und die unterstützenden Systeme umfasst oder des mit dem Hosting beauftragten Dienstleisters nach ISO 27001 oder ISO 27001 auf Basis von BSI IT-Grundschutz.
2) Nachweis über die Zertifizierung des Bieters bzw. des Geltungsbereichs des Bieters oder des Bietergemeinschaftsmitgliedes, der den betriebenen Dienst der Telematikinfrastruktur und die unterstützenden Systeme umfasst oder des mit dem Hosting beauftragten Dienstleisters nach ISO 27001 oder ISO 27001 auf Basis von BSI IT-Grundschutz.
3) Darstellung (Vordruck) von min. 2 erfolgreichen Referenzen des Unternehmens über die in den letzten 3 (drei) Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) erbrachten Leistungen über Dienstleistungen, die mit demausgeschriebenen Auftragsgegenstand (Aufbau, Migration und Betrieb eines Weitverkehrsnetzes auf IP-Basis) vergleichbar sind, wobei die folgenden Mindestanforderungen (a) und (b) jeweils pro Referenz kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit):
3) Darstellung (Vordruck) von min. 2 erfolgreichen Referenzen des Unternehmens über die in den letzten 3 (drei) Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) erbrachten Leistungen über Dienstleistungen, die mit demausgeschriebenen Auftragsgegenstand (Aufbau, Migration und Betrieb eines Weitverkehrsnetzes auf IP-Basis) vergleichbar sind, wobei die folgenden Mindestanforderungen (a) und (b) jeweils pro Referenz kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit):
(a) Projekt im Bereich von Weitverkehrsnetzen auf IP-Basis und;
(b) Projekt mit Auftragsvolumen von mindestens 5 000 000 (fünf Millionen) EUR.
Bei den hier anzugebenden Referenzen handelt es sich um Anforderungen an das Unternehmen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig dem Unternehmen als verantwortlichem Auftragnehmer zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung im Teilnahmeantrag darauf beruft.
Bei den hier anzugebenden Referenzen handelt es sich um Anforderungen an das Unternehmen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig dem Unternehmen als verantwortlichem Auftragnehmer zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung im Teilnahmeantrag darauf beruft.
Die Darstellung der Referenzen muss auf den Formblättern der Vergabestelle erfolgen. Die Darstellung der Referenz hat neben den vorgenannten Mindestinsanforderungen insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten:
(I) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
(II) Bezeichnung des Referenzprojektes/-vertrages und Angabe des/der Auftragnehmer;
(III) Leistungszeitraum (von – bis);
(IV) Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlicher.
Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber für die geforderten Referenzen ist jeweils nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenz-Auftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit, §42 VgV, §§ 122 bis 125 GWB) gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.1.1 bis III.1.3 formell und materiell erfüllen, werden 3 (drei) Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 Abs. 1 VgV). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei wie folgt:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit, §42 VgV, §§ 122 bis 125 GWB) gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.1.1 bis III.1.3 formell und materiell erfüllen, werden 3 (drei) Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 Abs. 1 VgV). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei wie folgt:
Der Bewerber kann hierzu weitere, über die 2 gem. Abschnit III.1.3 geforderten Mindestreferenzen hinausgehende Referenzen einreichen. Bei diesen zusätzlichen Referenzen sind unter dem Abschnitt A) des Referenzvordrucks ergänzende Angaben zu machen. Der Bewerber kann dabei auch die beiden als Mindestreferenz gemäß Abschnitt III.1.3 Nr. 3 der EU-Bekanntmachung angegebenen Referenzen um die Angaben unter dem Abschnitt A) des Referenzvordrucks erweitern.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Bewerber kann hierzu weitere, über die 2 gem. Abschnit III.1.3 geforderten Mindestreferenzen hinausgehende Referenzen einreichen. Bei diesen zusätzlichen Referenzen sind unter dem Abschnitt A) des Referenzvordrucks ergänzende Angaben zu machen. Der Bewerber kann dabei auch die beiden als Mindestreferenz gemäß Abschnitt III.1.3 Nr. 3 der EU-Bekanntmachung angegebenen Referenzen um die Angaben unter dem Abschnitt A) des Referenzvordrucks erweitern.
Die ergänzenden Angaben sollen die Referenz in folgenden Punkten belegen:
A.1 Aufbau und dem Betrieb mehrerer paralleler Betriebsumgebungen, die im Multiprovider-Umfeld vom gleichen Servicenehmerkreis verwendet werden;
A.2 Unterbrechungsfreie Ablösung von Netzwerkprovidern mittels Netzkopplung bei Weitverkehrsnetzen mit mehr als 20 POPs (Datentransferrate mind. 10 Gbit/s) und die Migration von bestehenden Systemen und Services von einem etablierten Provider in produktiv genutzten Umgebungen;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
A.2 Unterbrechungsfreie Ablösung von Netzwerkprovidern mittels Netzkopplung bei Weitverkehrsnetzen mit mehr als 20 POPs (Datentransferrate mind. 10 Gbit/s) und die Migration von bestehenden Systemen und Services von einem etablierten Provider in produktiv genutzten Umgebungen;
A.3 Betrieb eines Trustcenters mit Prozessen zur persönlichen Zertifikatsübergabe von CA-Zertifikaten;
A.4 Zertifikatsbereitstellung von mindestens 100 000 Zertifikaten (ohne TLS-Zertifikate) pro Jahr über automatisierte Schnittstellen;
A.5 Aufbau und Betrieb hochverfügbarer Systeme in einer sicherheitskritischen Infrastruktur;
A.6 Servicemanagement und die Servicebereitstellung an Dritte (zusätzlich zum AG) über Servicekataloge und Serviceportale;
A.7 Erfassung von abrechnungsrelevanten nutzungsabhängigen Parametern sowie der Erstellung und der Faktura von Abrechnungen und Inkasso für Servicenehmer;
A.8 Komplexes methodischen Umfeld mit anforderungsbasierter Umsetzung und Nachweispflicht der vollständigen Anforderungsumsetzung.
Die Reduzierung des Bieterkreises erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der geforderten und vom Bewerber eingereichten Referenzen gemäß folgendem Bewertungsrahmen:
Für jedes erfüllte Kriterium (A.1 – A.8), welches durch die vom Bewerber eingereichte jeweilige Referenz abgedeckt wird, erhält der Bewerber einen Punkt. Die 3 Bewerber mit den meisten Bewertungspunkten werden im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb durch die Vergabestelle zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Ranggleichheit von zweien oder mehreren Unternehmen auf dem letzten – dritten – Platz werden die ranggleichen Unternehmen ebenfalls zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für jedes erfüllte Kriterium (A.1 – A.8), welches durch die vom Bewerber eingereichte jeweilige Referenz abgedeckt wird, erhält der Bewerber einen Punkt. Die 3 Bewerber mit den meisten Bewertungspunkten werden im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb durch die Vergabestelle zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Ranggleichheit von zweien oder mehreren Unternehmen auf dem letzten – dritten – Platz werden die ranggleichen Unternehmen ebenfalls zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Darstellung der Referenzen muss unter Verwendung des bereitgestellten Referenzvordrucks erfolgen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Kontakt
Kontaktperson: Oliver Toufar
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E75344135🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;
2) Bei der zentralen Telematikinfrastruktur handelt es sich um eine kritische IT-Infrastruktur nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG). Vor Bereitstellung der Vergabeunterlagen müssen alle interessierten Unternehmen daher gem. § 5 Abs. 3 Satz 2 VgV eine Verschwiegenheitserklärung abgeben. Diese Verschwiegenheitserklärung ist bei der unter Nr. I.1 benannten Kontaktstelle per E-Mail abzurufen. Zudem ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform EVLIS (www.subreport.de) erforderlich, um der Vergabestelle eine Freigabe der Vergabeunterlagen nach Abgabe der Verschwiegenheitserklärung zu ermöglichen;
2) Bei der zentralen Telematikinfrastruktur handelt es sich um eine kritische IT-Infrastruktur nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG). Vor Bereitstellung der Vergabeunterlagen müssen alle interessierten Unternehmen daher gem. § 5 Abs. 3 Satz 2 VgV eine Verschwiegenheitserklärung abgeben. Diese Verschwiegenheitserklärung ist bei der unter Nr. I.1 benannten Kontaktstelle per E-Mail abzurufen. Zudem ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform EVLIS (www.subreport.de) erforderlich, um der Vergabestelle eine Freigabe der Vergabeunterlagen nach Abgabe der Verschwiegenheitserklärung zu ermöglichen;
3) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
3) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
4) Sollte der Zuschlag bereits ohne Verhandlungsrunde auf ein verbindliches Angebot erteilt werden können, behält sich die Vergabestelle gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Zuschlagserteilung und damit den Vertragsschluss auf das nach Durchführung der Angebotswertung bestplatzierte Angebot ohne weitere Verhandlungen vor;
4) Sollte der Zuschlag bereits ohne Verhandlungsrunde auf ein verbindliches Angebot erteilt werden können, behält sich die Vergabestelle gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Zuschlagserteilung und damit den Vertragsschluss auf das nach Durchführung der Angebotswertung bestplatzierte Angebot ohne weitere Verhandlungen vor;
5) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannteVergabeplattform einzureichen;
6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
7) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 213-488490 (2018-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nach § 291a SGB V wurde die erforderliche interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur, „TI") als bundesweite „Gesundheitstelematik“ im deutschen Gesundheitswesen aufgebaut. Die Verantwortung für den Aufbau und den Betrieb dieser Telematikinfrastruktur obliegt der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH – gematik. Die zentrale Telematikinfrastruktur stellt die Systemumgebungen, die zentralen Infrastrukturdienste und die Anbindung von Standorten (zentrales Netz) zur Verfügung. Der Vertrag der gematik zum Aufbau und Betrieb des zentralen Netzes der Telematikinfrastruktur mit dem derzeitigen Betreiber endet und soll planmäßig neu vergeben werden. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Im Zuge der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nach § 291a SGB V wurde die erforderliche interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur, „TI") als bundesweite „Gesundheitstelematik“ im deutschen Gesundheitswesen aufgebaut. Die Verantwortung für den Aufbau und den Betrieb dieser Telematikinfrastruktur obliegt der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH – gematik. Die zentrale Telematikinfrastruktur stellt die Systemumgebungen, die zentralen Infrastrukturdienste und die Anbindung von Standorten (zentrales Netz) zur Verfügung. Der Vertrag der gematik zum Aufbau und Betrieb des zentralen Netzes der Telematikinfrastruktur mit dem derzeitigen Betreiber endet und soll planmäßig neu vergeben werden. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;
2) Bei der zentralen Telematikinfrastruktur handelt es sich um eine kritische IT-Infrastruktur nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG). Vor Bereitstellung der Vergabeunterlagen müssen alle interessierten Unternehmen daher gem. § 5 Abs. 3 Satz 2 VgV eine Verschwiegenheitserklärung abgeben. Diese Verschwiegenheitserklärung ist bei der unter Nr. I.1 benannten Kontaktstelle per E-Mail abzurufen. Zudem ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform EVLIS (www.subreport.de) erforderlich, um der Vergabestelle eine Freigabe der Vergabeunterlagen nach Abgabe der Verschwiegenheitserklärung zu ermöglichen;
3) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen.
4) Sollte der Zuschlag bereits ohne Verhandlungsrunde auf ein verbindliches Angebot erteilt werden können, behält sich die Vergabestelle gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Zuschlagserteilung und damit den Vertragsschluss auf das nach Durchführung der Angebotswertung bestplatzierte Angebot ohne weitere Verhandlungen vor;
5) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen;
6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
7) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch;
8) Der Auftragswert des vergebenen Auftrags stellt ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Vertragsparteien dar. Von einer Bekanntmachung in den Ziffern (II.1.7) und (V.2.4) dieser Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag wird daher abgesehen.
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;
2) Bei der zentralen Telematikinfrastruktur handelt es sich um eine kritische IT-Infrastruktur nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG). Vor Bereitstellung der Vergabeunterlagen müssen alle interessierten Unternehmen daher gem. § 5 Abs. 3 Satz 2 VgV eine Verschwiegenheitserklärung abgeben. Diese Verschwiegenheitserklärung ist bei der unter Nr. I.1 benannten Kontaktstelle per E-Mail abzurufen. Zudem ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform EVLIS (www.subreport.de) erforderlich, um der Vergabestelle eine Freigabe der Vergabeunterlagen nach Abgabe der Verschwiegenheitserklärung zu ermöglichen;
3) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen.
4) Sollte der Zuschlag bereits ohne Verhandlungsrunde auf ein verbindliches Angebot erteilt werden können, behält sich die Vergabestelle gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Zuschlagserteilung und damit den Vertragsschluss auf das nach Durchführung der Angebotswertung bestplatzierte Angebot ohne weitere Verhandlungen vor;
5) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen;
6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
7) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch;
8) Der Auftragswert des vergebenen Auftrags stellt ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Vertragsparteien dar. Von einer Bekanntmachung in den Ziffern (II.1.7) und (V.2.4) dieser Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag wird daher abgesehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen des Auftragnehmers sollen im Rahmen geltender gesetzlicher Vorgaben, insbesondere der §§ 291a ff. SGB V und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgen. Der Auftragnehmer soll mit Abschluss des Vertrages eine fachlich-technische Ende-zu-Ende-Verantwortung für die erfolgreiche Vertragserfüllung übernehmen.
Die Leistungen des Auftragnehmers sollen im Rahmen geltender gesetzlicher Vorgaben, insbesondere der §§ 291a ff. SGB V und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgen. Der Auftragnehmer soll mit Abschluss des Vertrages eine fachlich-technische Ende-zu-Ende-Verantwortung für die erfolgreiche Vertragserfüllung übernehmen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftragnehmer bietet die in der Leistungsbeschreibung und im Preisblatt (s. Vergabeunterlagen) als „Option" gekennzeichneten Leistungen verbindlich an. Diese sind:
— Skalierung des Intermediärs gemäß Kapitel 3.2.2.5 der Leistungsbeschreibung,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-21 📅
Name: Arvato Systems GmbH
Postanschrift: An der Autobahn 200
Postort: Gütersloh
Postleitzahl: 33333
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
3) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen.
3) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen.
5) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen;
7) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch;
8) Der Auftragswert des vergebenen Auftrags stellt ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Vertragsparteien dar. Von einer Bekanntmachung in den Ziffern (II.1.7) und (V.2.4) dieser Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag wird daher abgesehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.