Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Kopie Handelsregisterauszug,
— Darstellung Unternehmensprofil,
— Nachweis Referenzprojekte,
— Erklärung zum Gesamtumsatz,
— Nachweis der Zertifizierung nach DIN 9001,
— Nachweis RAL-Hygienezeugnis nach 992/2,
— Nachweis RAL-Hygienezeugnis nach 992/3,
— Nachweis Kooperationsvereinbarung,
— Nachweis über die Beschäftigung eines Hygienebeauftragten oder eines Desinfektors,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung,
— Nachweis oder Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung,
— Nachweis oder Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Wäscheschutzversicherung,
— Angaben aus dem Gewerbezentralregister,
— Unbedenklichkeitserklärung Finanzamt,
— Unbedenklichkeitserklärung Berufsgenossenschaft,
— Unbedenklichkeitserklärung von mindestens 2 Krankenkassen,
— Erklärung, dass der geplante Leistungsbeginn uneingeschränkt eingehalten wird und ab diesem Datum eine reibungslose und vollumfängliche Leistungserbringung erfolgen wird,
— Vorlage aussagekräftiger Produktbeschreibungen (Bildmaterial, Technische Datenblätter etc.), die sich auf die angebotenen Mietwäsche beziehen,
— Nachweis Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 500 Betreiben von Arbeitsmitteln Kap. 2.6 „Betreiben von Wäschereien“,
— Nachweis Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A1 „Grundsätze der Prävention“,
— Nachweis Biostoffverordnung (Verordnung zur Umsetzung der EG- – Richtlinie über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durchbiologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit),
— Bestätigung, dass die Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts eingehalten werden,
— Vorlage einer Kooperationsvereinbarung mit mindestens 2 Wäschereibetrieben mit gleichen Qualifikationen.