Übernahme der Aufgaben einer Entwicklungsagentur zur Weiterführung der Umsetzung des Regionalen Zukunftskonzeptes der Modellregion Elbe-Elster im Modellvorhaben Land (auf) Schwung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Elbe-Elster
Postanschrift: Ludwig-Jahn-Straße 2
Postort: Herzberg/Elster
Postleitzahl: 04916
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stabstelle Kreisentwicklung
E-Mail: katja.starke@lkee.de📧
Region: Elbe-Elster🏙️
URL: www.lkee.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aufgaben einer Entwicklungsagentur
09/2018
Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung📦
Kurze Beschreibung:
“Weiterführung der Umsetzung des Modellvorhabens Land(auf)Schwung, Vergabe der Leistung einer Entwicklungsagentur. Die Einbeziehung relevanter Akteure wird...”
Kurze Beschreibung
Weiterführung der Umsetzung des Modellvorhabens Land(auf)Schwung, Vergabe der Leistung einer Entwicklungsagentur. Die Einbeziehung relevanter Akteure wird ebenso vorausgesetzt wie eine enge Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 174594.42 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Elbe-Elster🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Elbe-Elster
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg/Elster
Beschreibung der Beschaffung: Aufgaben einer Entwicklungsagentur
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität/Arbeitsweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 046-101236
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Aufgaben einer Entwicklungsagentur im Rahmen des Modellvorhabens Land(auf)Schwung in der Modellregion Landkreis Elbe-Elster”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PlanerNetzwerk PLA.NET
Postanschrift: Hauptstraße 18
Postort: Plessa
Postleitzahl: 04928
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Elbe-Elster🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 163542.02 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 174594.42 💰
“Die Bedingungen nach Bbg. Vergabegesetz finden Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR9DB3T” Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661617📞
Fax: +49 3318661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Bieter, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Bieter, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zustellen. (Vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung in elektronischer Form oder durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 218-499729 (2018-11-08)