Aufsichtsdienst für die Veste Coburg

Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern – Zentrale Vergabestelle

Aufsichtsdienst und Sonderdienste für die Veste Coburg

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-05.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-05 Auftragsbekanntmachung
2018-06-07 Ergänzende Angaben
2018-09-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Angaben (2018-06-07)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name:
“Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle”
Postanschrift: Sophienstr. 6
Postort: München
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Winkler, Michaela
E-Mail: ausschreibung@lfst.bayern.de 📧
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Aufsichtsdienst für die Veste Coburg 2018MWI000007
Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste 📦
Kurze Beschreibung: Aufsichtsdienst und Sonderdienste für die Veste Coburg

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 106-241874

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”    Mehr anzeigen
Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”    Mehr anzeigen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems”
Alter Wert
Text:
“Beginn: 1.9.2019 Ende: 31.12.2021 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja. Der Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer...”    Mehr anzeigen
Neuer Wert
Text:
“Beginn: 1.1.2019 Ende: 31.12.2021 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja. Der Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 109-248791 (2018-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-25)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name:
“Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern – Zentrale Vergabestelle”

Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰

1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste 📦
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Museumsaufsichtsdienst und Sonderdienste für die Veste Coburg
Vergabekriterien
Preis

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 106-241874

Auftragsvergabe

1️⃣
Titel: Aufsichtsdienst für die Veste Coburg
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fürst Sicherheitsdienst GmbH
Postort: Nürnberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen

“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”    Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 185-418702 (2018-09-25)