Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerber werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen erfolgen wird. Je mehr ein Referenzobjekt dem hiesigen Vorhaben ähnelt, desto mehr Punkte werden vergeben. Damit wird gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten verspricht.
Ein Bieter muss mindestens 2 vergleichbare Referenzen einreichen. Es können und sollen jedoch mehr als 2 Referenzen eingereicht werden, wobei maximal 5 vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als 5 Referenzobjekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzobjekte in die Wertung gelangen sollen. Falls keine Festlegung erfolgt, werden die nach Auswertung der Vergabestelle besten Referenzen gewertet.
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Eine Referenz kann maximal 12 Punkte erreichen. Die maximal erzielbare Bewertung für 5 Referenzprojekte beträgt somit 60 Punkte. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:
Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet. Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn es sich um ein im Wege der Generalübernehmer- oder Generalunternehmerleistung errichtetes Gebäude (Neubau oder Sanierung/Umbau) im Bereich des Gesundheitswesens (z. B. Krankenhausbauten, Ärztehäuser, Forschungsgebäude, Pharma- oder Laborgebäude oder Gebäude auf einem Klinikcampus) handelt, das mindestens ein Projektvolumen von 2 500 000,00 EUR netto für die KG 300 und 400 aufweist und in den Jahren 2008 bis 2018 fertiggestellt wurde.
Werden diese Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
Die Punkteverteilung und die Voraussetzungen für das Erreichen der Höchstpunktzahl ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“:
Wert Gebäudetyp (max. 3 Punkte):
Ärztehaus, Laborgebäude, Pharmagebäude, Forschungsgebäude o. ä. ohne weiteren Bezug zu einer Krankenhausnutzung (1 Punkt); Gebäude gleich welcher Art mit Bezug zu einer Krankenhausnutzung (z. B. Errichtung Verwaltungs- oder Nutzgebäude auf einem Klinikcampus) (2 Punkte); Krankenhausbau (3 Punkte).
Wert Bauart (max. 3 Punkte):
Neubau/Umbau ohne Berührungspunkte zu Bestandsgebäuden einer Krankenhausnutzung (1 Punkt); Neubau/Umbau mit Berührungspunkten zu Bestandsgebäuden einer Krankenhausnutzung jedoch nicht während des laufenden Klinikbetriebs (2 Punkte); Neubau/Umbau mit Berührungspunkten zu Bestandsgebäuden einer Krankenhausnutzung und während des laufenden Klinikbetriebs (3 Punkte).
Wert Projektvolumen (max. 3 Punkte):
Bis 4 000 000,00 EUR netto KG 300 & 400 (1 Punkt); bis 8 000 000,00 EUR netto KG 300 & 400 (2 Punkte); über 8 000 000,00 EUR netto KG 300 & 400 (3 Punkte).
Wert Zeitraum (max. 3 Punkte):
Fertigstellung 2008 – 2011 (1 Punkt); Fertigstellung 2012 – 2015 (2 Punkte); Fertigstellung 2016 – 2018 (3 Punkte).
Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang fünf bzw. dritten Rang vier bzw. vierten Rang 3 bzw. fünften Rang zwei oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.