Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Generalübernehmerleistungen bzgl. der Aufstockung und des Ausbaus eines bestehenden Funktionstraktes (Gebäude 1 L) aus. Neben den Bauleistungen sollen durch den Generalübernehmer u. a. sämtliche Werk-, Detail- und Ausführungspläne ab Leistungsphase 5 nach HOAI erstellt werden. Als Grundlage dient dabei die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Stand entspricht in weiten Teilen der Leistungsphase 4 nach HOAI) für alle Fachgewerke nebst jeweiligen Anlagen. Es ist beabsichtigt, die Realisierung des Projekts durch den späteren Auftragnehmer „schlüsselfertig“ zu einem Pauschalfestpreis umsetzen zu lassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-31.
Auftragsbekanntmachung (2018-10-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Kliniken
Referenznummer: KLS 1L
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Generalübernehmerleistungen bzgl. der Aufstockung und des Ausbaus eines bestehenden Funktionstraktes (Gebäude 1 L) aus. Neben den Bauleistungen sollen durch den Generalübernehmer u. a. sämtliche Werk-, Detail- und Ausführungspläne ab Leistungsphase 5 nach HOAI erstellt werden. Als Grundlage dient dabei die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Stand entspricht in weiten Teilen der Leistungsphase 4 nach HOAI) für alle Fachgewerke nebst jeweiligen Anlagen. Es ist beabsichtigt, die Realisierung des Projekts durch den späteren Auftragnehmer „schlüsselfertig“ zu einem Pauschalfestpreis umsetzen zu lassen.
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Generalübernehmerleistungen bzgl. der Aufstockung und des Ausbaus eines bestehenden Funktionstraktes (Gebäude 1 L) aus. Neben den Bauleistungen sollen durch den Generalübernehmer u. a. sämtliche Werk-, Detail- und Ausführungspläne ab Leistungsphase 5 nach HOAI erstellt werden. Als Grundlage dient dabei die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Stand entspricht in weiten Teilen der Leistungsphase 4 nach HOAI) für alle Fachgewerke nebst jeweiligen Anlagen. Es ist beabsichtigt, die Realisierung des Projekts durch den späteren Auftragnehmer „schlüsselfertig“ zu einem Pauschalfestpreis umsetzen zu lassen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Kliniken📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauleistungen im Hochbau📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Leverkusen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Zuschlag im folgenden Verhandlungsverfahren wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Pauschalfestpreises (60 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleiter im Rahmen der Verhandlungsgespräche (40 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen.
Der Zuschlag im folgenden Verhandlungsverfahren wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Pauschalfestpreises (60 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleiter im Rahmen der Verhandlungsgespräche (40 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In dem Gebäude 1L befindet sich derzeit im 1./2. UG die Krankenhausapotheke und im Erdgeschoss die Nuklearmedizin sowie der Arztdienst der Gynäkologie. Die erste und zweite Etage ist entkernt. Unter dem Dach befindet sich ferner eine fast vollständig stillgelegte Technikzentrale. Das Gebäude soll um ein Stockwerk aufgestockt, um- und ausgebaut sowie an den Bestand angegliedert werden. Dabei sind folgende Funktionen vorgesehen:
In dem Gebäude 1L befindet sich derzeit im 1./2. UG die Krankenhausapotheke und im Erdgeschoss die Nuklearmedizin sowie der Arztdienst der Gynäkologie. Die erste und zweite Etage ist entkernt. Unter dem Dach befindet sich ferner eine fast vollständig stillgelegte Technikzentrale. Das Gebäude soll um ein Stockwerk aufgestockt, um- und ausgebaut sowie an den Bestand angegliedert werden. Dabei sind folgende Funktionen vorgesehen:
— 1./2. Untergeschoss:
Belassung der aktuellen Funktionen, mit Berücksichtigung der Notwendigkeiten für die zu sanierenden Ebenen.
— Erdgeschoss:
Belassung der aktuellen Funktion, mit Berücksichtigung der Notwendigkeiten für die zu sanierenden Ebenen.
— 1. Obergeschoss:
Kreißsäle und OP für geburtshilfliche Abteilung.
— 2. Obergeschoss:
Funktionsbereich der Kardiologie mit 3 Herzkatheder-Messplätzen
Technikzentrale für das gesamte Gebäude 1L Zu näheren Einzelheiten wird ergänzend auf das Leistungsverzeichnis im Entwurf nebst Anlagen (Plänen) verwiesen, die im Teilnahmewettbewerb bereits informativ überreicht werden. Die Bewerber können sich somit ein genaues Bild über die im Verhandlungsverfahren zu erwartenden Inhalte und Anforderungen machen.
Technikzentrale für das gesamte Gebäude 1L Zu näheren Einzelheiten wird ergänzend auf das Leistungsverzeichnis im Entwurf nebst Anlagen (Plänen) verwiesen, die im Teilnahmewettbewerb bereits informativ überreicht werden. Die Bewerber können sich somit ein genaues Bild über die im Verhandlungsverfahren zu erwartenden Inhalte und Anforderungen machen.
Dauer: 18 Monate
Zusätzliche Informationen:
Der Zuschlag im folgenden Verhandlungsverfahren wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Pauschalfestpreises (60 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleiter im Rahmen der Verhandlungsgespräche (40 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen.
Der Zuschlag im folgenden Verhandlungsverfahren wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Pauschalfestpreises (60 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleiter im Rahmen der Verhandlungsgespräche (40 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leverkusen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 7 500 000,00 EUR sowie für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2 000 000,00 EUR (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken, insbesondere bei einer ARGE),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 7 500 000,00 EUR sowie für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2 000 000,00 EUR (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken, insbesondere bei einer ARGE),
— Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers,
— Nachweis von insgesamt mindestens 20 000 000,00 EUR Gesamtumsatz in Addition der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (Addition der Jahre 2015, 2016, 2017, Nachweis durch Bilanzen oder Bestätigung der Geschäftsführung bzw. Wirtschaftsprüfer/Steuerberater) (Gesamtbetrachtung erfolgt aufgrund des Wesens der Generalübernehmertätigkeit mit Umsatzschwankungen je nach Projektstand). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglieder nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
— Nachweis von insgesamt mindestens 20 000 000,00 EUR Gesamtumsatz in Addition der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (Addition der Jahre 2015, 2016, 2017, Nachweis durch Bilanzen oder Bestätigung der Geschäftsführung bzw. Wirtschaftsprüfer/Steuerberater) (Gesamtbetrachtung erfolgt aufgrund des Wesens der Generalübernehmertätigkeit mit Umsatzschwankungen je nach Projektstand). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglieder nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Eine „Addition“ bzgl. des Gesamtumsatzes aller ARGE-Mitglieder ist aufgrund der jeweils gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Mitglieder nicht möglich.
Technische Leistungsfähigkeit
— Vorlage von mindestens 2 vergleichbaren Referenzobjekten. Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn
—— es sich um ein im Wege der Generalübernehmer- oder Generalunternehmerleistung errichtetes Gebäude (Neubau oder Sanierung/Umbau)
—— im Bereich des Gesundheitswesens (z. B. Krankenhausbauten, Ärztehäuser, Forschungsgebäude, Pharma- oder Laborgebäude) handelt,
——— das mindestens ein Projektvolumen von 2 500 000,00 EUR netto für die KG 300 und 400 aufweist und
——— in den Jahren 2008 bis 2018 fertiggestellt wurde.
— Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal und dessen jeweilige Qualifikation.
— Angaben über das für die Planung vorgesehene Personal und dessen jeweilige Qualifikation.
— Angaben über das für die Bauleitung vorgesehene Personal und dessen jeweilige Qualifikation.
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Teilnahmeanträge müssen über das Vergabeportal eingereicht werden. Dabei müssen die Vergabeunterlagen
— mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“),
— mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt),
— mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
— mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“),
— mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und
— mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) eingereicht werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerber werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen erfolgen wird. Je mehr ein Referenzobjekt dem hiesigen Vorhaben ähnelt, desto mehr Punkte werden vergeben. Damit wird gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten verspricht.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerber werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen erfolgen wird. Je mehr ein Referenzobjekt dem hiesigen Vorhaben ähnelt, desto mehr Punkte werden vergeben. Damit wird gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten verspricht.
Ein Bieter muss mindestens 2 vergleichbare Referenzen einreichen. Es können und sollen jedoch mehr als 2 Referenzen eingereicht werden, wobei maximal 5 vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als 5 Referenzobjekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzobjekte in die Wertung gelangen sollen. Falls keine Festlegung erfolgt, werden die nach Auswertung der Vergabestelle besten Referenzen gewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ein Bieter muss mindestens 2 vergleichbare Referenzen einreichen. Es können und sollen jedoch mehr als 2 Referenzen eingereicht werden, wobei maximal 5 vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als 5 Referenzobjekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzobjekte in die Wertung gelangen sollen. Falls keine Festlegung erfolgt, werden die nach Auswertung der Vergabestelle besten Referenzen gewertet.
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Eine Referenz kann maximal 12 Punkte erreichen. Die maximal erzielbare Bewertung für 5 Referenzprojekte beträgt somit 60 Punkte. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:
Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet. Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn es sich um ein im Wege der Generalübernehmer- oder Generalunternehmerleistung errichtetes Gebäude (Neubau oder Sanierung/Umbau) im Bereich des Gesundheitswesens (z. B. Krankenhausbauten, Ärztehäuser, Forschungsgebäude, Pharma- oder Laborgebäude oder Gebäude auf einem Klinikcampus) handelt, das mindestens ein Projektvolumen von 2 500 000,00 EUR netto für die KG 300 und 400 aufweist und in den Jahren 2008 bis 2018 fertiggestellt wurde.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet. Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn es sich um ein im Wege der Generalübernehmer- oder Generalunternehmerleistung errichtetes Gebäude (Neubau oder Sanierung/Umbau) im Bereich des Gesundheitswesens (z. B. Krankenhausbauten, Ärztehäuser, Forschungsgebäude, Pharma- oder Laborgebäude oder Gebäude auf einem Klinikcampus) handelt, das mindestens ein Projektvolumen von 2 500 000,00 EUR netto für die KG 300 und 400 aufweist und in den Jahren 2008 bis 2018 fertiggestellt wurde.
Werden diese Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
Die Punkteverteilung und die Voraussetzungen für das Erreichen der Höchstpunktzahl ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“:
Wert Gebäudetyp (max. 3 Punkte):
Ärztehaus, Laborgebäude, Pharmagebäude, Forschungsgebäude o. ä. ohne weiteren Bezug zu einer Krankenhausnutzung (1 Punkt); Gebäude gleich welcher Art mit Bezug zu einer Krankenhausnutzung (z. B. Errichtung Verwaltungs- oder Nutzgebäude auf einem Klinikcampus) (2 Punkte); Krankenhausbau (3 Punkte).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ärztehaus, Laborgebäude, Pharmagebäude, Forschungsgebäude o. ä. ohne weiteren Bezug zu einer Krankenhausnutzung (1 Punkt); Gebäude gleich welcher Art mit Bezug zu einer Krankenhausnutzung (z. B. Errichtung Verwaltungs- oder Nutzgebäude auf einem Klinikcampus) (2 Punkte); Krankenhausbau (3 Punkte).
Wert Bauart (max. 3 Punkte):
Neubau/Umbau ohne Berührungspunkte zu Bestandsgebäuden einer Krankenhausnutzung (1 Punkt); Neubau/Umbau mit Berührungspunkten zu Bestandsgebäuden einer Krankenhausnutzung jedoch nicht während des laufenden Klinikbetriebs (2 Punkte); Neubau/Umbau mit Berührungspunkten zu Bestandsgebäuden einer Krankenhausnutzung und während des laufenden Klinikbetriebs (3 Punkte).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Neubau/Umbau ohne Berührungspunkte zu Bestandsgebäuden einer Krankenhausnutzung (1 Punkt); Neubau/Umbau mit Berührungspunkten zu Bestandsgebäuden einer Krankenhausnutzung jedoch nicht während des laufenden Klinikbetriebs (2 Punkte); Neubau/Umbau mit Berührungspunkten zu Bestandsgebäuden einer Krankenhausnutzung und während des laufenden Klinikbetriebs (3 Punkte).
Wert Projektvolumen (max. 3 Punkte):
Bis 4 000 000,00 EUR netto KG 300 & 400 (1 Punkt); bis 8 000 000,00 EUR netto KG 300 & 400 (2 Punkte); über 8 000 000,00 EUR netto KG 300 & 400 (3 Punkte).
Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil…
… alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
… auf dem zweiten Rang fünf bzw. dritten Rang vier bzw. vierten Rang 3 bzw. fünften Rang zwei oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-12-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Krankenhaus
Kontakt
Kontaktperson: Martin Hahn
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E25272381🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Im Verhandlungsverfahren wird den unterlegenen Bietern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 12 500,00 EUR netto versprochen, sofern sie ein wertungsfähiges Angebot abgeben. Die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb löst keine Ansprüche auf Kostenerstattung gleich welcher Art aus.
Im Verhandlungsverfahren wird den unterlegenen Bietern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 12 500,00 EUR netto versprochen, sofern sie ein wertungsfähiges Angebot abgeben. Die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb löst keine Ansprüche auf Kostenerstattung gleich welcher Art aus.
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
Die Vergabestelle führt freiwillig ein förmliches Vergabeverfahren durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i. S. d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter/Bewerber kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter/Bewerber haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten.
Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter/Bewerber kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter/Bewerber haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten.
Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu tragen.
Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu tragen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211472889📞
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziff. I.1 genannte Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 212-483853 (2018-10-31)